Hallo zusammen,
also so langsam werde ich wahnsinnig, was das Thema „arbeitslos melden vor der Reise“ angeht. Es gibt irgendwie zich verschiedene Meinungen dazu. Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich habe eine Auszeit von mind. einem halben Jahr geplant. Meinen Job möchte ich dafür kündigen. Mein Flug geht am 13.11.. Ich habe nun die Möglichkeit, zum 31.Oktober oder zum 15.11. zu kündigen (ich habe noch 2 Wochen Resturlaub, die ich dann im Nov. nehmen würde). Sagen wir, ich kündige zum 15.11., nehme dann bis zu meinem Abflug meinen Resturlaub und fliege dann am 13.11 (also noch WÄHREND meiner Beschäftigung). Ich bin also de facto keinen Tag arbeitslos.
Aber wenn ich die Informationen im Internet richtig verstehe, muss ich, um meine Ansprüche NACH meiner Rückkehr geltend zu machen, in Deutschland mind. 1 Tag arbeitslos gewesen sein, richtig? D.h. ich kann mich nicht arbeitslos melden, solange ich mich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinde, oder? Mir bleibt also gar nichts anderes übrig, als zum 31.10. zu kündigen, damit ich mich in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit, sprich vom 1.11. bis 13.11., beim Arbeitsamt melden kann, um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach meiner Rückkehr geltend zu machen. Sehe ich das so richtig??
Ich hoffe, ihr versteht meine Problematik und könnt mir hierbei helfen. Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten.
Liebe Grüße
Sonja