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Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: SonjaDüsseldorf am 25. August 2014, 16:09

Titel: Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: SonjaDüsseldorf am 25. August 2014, 16:09
Hallo zusammen,

also so langsam werde ich wahnsinnig, was das Thema „arbeitslos melden vor der Reise“ angeht. Es gibt irgendwie zich verschiedene Meinungen dazu. Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
 
Ich habe eine Auszeit von mind. einem halben Jahr geplant. Meinen Job möchte ich dafür kündigen. Mein Flug geht am 13.11.. Ich habe nun die Möglichkeit, zum 31.Oktober oder zum 15.11. zu kündigen (ich habe noch 2 Wochen Resturlaub, die ich dann im Nov. nehmen würde). Sagen wir, ich kündige zum 15.11.,  nehme dann bis zu meinem Abflug meinen Resturlaub und fliege dann am 13.11 (also noch WÄHREND meiner Beschäftigung). Ich bin also de facto keinen Tag arbeitslos.

Aber wenn ich die Informationen im Internet richtig verstehe, muss ich, um meine Ansprüche NACH meiner Rückkehr geltend zu machen, in Deutschland mind. 1 Tag arbeitslos gewesen sein, richtig? D.h. ich kann mich nicht arbeitslos melden, solange ich mich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinde, oder? Mir bleibt also gar nichts anderes übrig, als zum 31.10. zu kündigen, damit ich mich in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit, sprich vom 1.11. bis 13.11., beim Arbeitsamt melden kann, um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach meiner Rückkehr geltend zu machen. Sehe ich das so richtig??
 
Ich hoffe, ihr versteht meine Problematik und könnt mir hierbei helfen. Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten.
 
Liebe Grüße
Sonja
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: cocolino am 25. August 2014, 17:14
Prinzipiell richtig.
Wenn du nicht länger als ein Jahr verreist, kannst du dich auch nach der Reise arbeitslos melden, das wüpde auch reichen. Du schreibst mind. ein halbes Jahr, also wenn es nicht länger als 1 Jahr wird, dann reicht das.

Wenn dein Urlaubsanspruch abgegolten wird, könnte eine Ruhezeit fürs ALG eintreten, ich weiß aber nicht genau, wie dass dann mit der ARbitslosmeldung aussieht, die sollte ja trotzdem vorher möglich sein?
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: rtw2014 am 25. August 2014, 20:49
Huhu,

Ich hoffe ich kann helfen. Ich war in der gleichen situation. Natuerlich weiss ich nicht was nach meiner rueckkehr ist aber nun denn....life goes on.

Schreib mir ne pm.

Momentan bin ich wieder haeufig hier, weil ich meine weiterreise visum china ist schon gescheitert ohne das ich den antrag abgegeben hab, also bin ich gerade auf alternativplanung gepoolt.

Gruss aus lima
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: peka65 am 26. August 2014, 14:19
Hallo,
ich habe letztes Jahr zum 30. September gekündigt und bin am 27. September für 5 Monate auf Reisen gegangen. Erst nach meiner Rückkehr habe ich mich arbeitslos gemeldet. Da du genau wie ich selber kündigst, bekommst du zwar eine 3 monatige Sperre was das Arbeitslosengeld angeht, aber diese Zeit ist ja durch deine Reisezeit schon abgegolten. Das heißt, du bekommst direkt Geld aber die Bezugsdauer verringert sich um 3 Monate.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: karoshi am 26. August 2014, 15:27
Aber wenn ich die Informationen im Internet richtig verstehe, muss ich, um meine Ansprüche NACH meiner Rückkehr geltend zu machen, in Deutschland mind. 1 Tag arbeitslos gewesen sein, richtig?

Nicht richtig.


Bei einer Reisedauer von bis zu einem Jahr gibt es für Dich also keinen relevanten Unterschied. In beiden Fällen würde außerdem eine Sperrfrist wegen Eigenkündigung am Tag nach dem Arbeitsverhältnis beginnen und während der Reise ablaufen. Es gibt also nach der Rückkehr sofort Geld, allerdings verkürzt um die Sperrfrist.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: eucaloa am 27. August 2014, 10:02
Hallo,

bei mir lief es auch so wie bei peka65, die Sperrfrist, die greift wenn man selbst kündigt, fällt in den Zeitraum der Reise. Du meldest dich also nach der Reise Arbeitslos, weil du auch erst dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Was du allerdings schon am Tag der Kündigung, also definitiv vor der Reise machen solltest, ist dich Arbeitssuchend zu melden! Das habe ich leider versäumt weil ich falsch informiert war, deswegen habe ich einen Rüffel von dem ansonsten netten Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bekommen.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: SonjaDüsseldorf am 11. September 2014, 12:10
ABER: wenn ich mich nach meiner Reise arbeitslos melde, wird der Anspruch von den letzten 2 Jahren Erwerbstätigkeit berechnet, und davon die Hälfte genommen. Das hieße ja, dass ich dann nur 1 Jahr gearbeitet hab, weil ich das 2. Jahr ja auf reisen war. Ziemlich blöd also. Also macht es doch Sinn, mich vor meiner Reise Arbeitslos zu melden...

Oder wie seht ihr das?
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: karoshi am 11. September 2014, 14:40
ABER: wenn ich mich nach meiner Reise arbeitslos melde, wird der Anspruch von den letzten 2 Jahren Erwerbstätigkeit berechnet, und davon die Hälfte genommen.

Wieso die Hälfte? Das stimmt so nicht.
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: SonjaDüsseldorf am 11. September 2014, 15:17
Das hatte mir eine Mitarbeiterin vom AA bei einer telefonischen Leistungsberatung gesagt. Außerdem habe ich folgendes in einem anderen Reiseblog gelesen:

Diesen Anspruch hast Du allerdings generell nur, wenn Du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hast!! Und dann steht Dir etwa die Hälfte der Zeit als Unterstützung zu, die Du gearbeitet hast! (Beispiel: Hast Du in den letzten zwei Jahren vor dem Tag der Arbeitslosmeldung nur 1 Jahr gearbeitet, stehen Dir auch nur 6 Monate Unterstützung zu.)

Stimmt das nicht???
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: SonjaDüsseldorf am 11. September 2014, 15:22
und genauso steht es doch auch hier: § 147 Grundsatz

Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch?
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: karoshi am 11. September 2014, 21:06
Diesen Anspruch hast Du allerdings generell nur, wenn Du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hast!! Und dann steht Dir etwa die Hälfte der Zeit als Unterstützung zu, die Du gearbeitet hast! (Beispiel: Hast Du in den letzten zwei Jahren vor dem Tag der Arbeitslosmeldung nur 1 Jahr gearbeitet, stehen Dir auch nur 6 Monate Unterstützung zu.)

Stimmt das nicht???

Nein, so stimmt das nicht. Hast Du die von mir verlinkte Seite gelesen? Da steht doch sehr deutlich, dass für die Berechnung der Anspruchsdauer nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist (die letzten 2 Jahre) maßgeblich ist, sondern die Beschäftigung in der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist (5 Jahre). Exakt so steht es auch im §147. Das Beispiel aus dem Reiseblog ist also schlicht falsch. Wenn Du mindestens 2 Jahre gearbeitet hast und dann (maximal) 1 Jahr auf Reisen gehst, bekommst Du anschließend 12 Monate ALG (bei Eigenkündigung allerdings abzüglich der Sperrzeit).
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: SonjaDüsseldorf am 11. September 2014, 22:29
Danke Dir für die Info :-). Ich habe gerade so viel im Kopf, dass ich schnell mal etwas überlese oder falsche Infos aufschnappe, die mich noch mehr verwirren. Aber diese Arbeitslosen-Nummer ist ja auch nicht ganz so leicht zu verstehen, wenn man sich damit noch nie beschäftigt hat  :-\

Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: kath am 24. Oktober 2014, 13:17
Ist zwar nicht mehr so aktuell hier aber ich muss auch etwas los werden.
Mich wundert es, dass nur über den Anspruch auf Arbeitslosengeld geredet wird.

Bei mir war es so, dass ich ohne Arbeitslosmeldung gleich für fünf Monate weg war. Als ich wieder kam wurde das Arbeitslosengeld aus (7 Monate Arbeit + 5 Monate nix = nicht viel) berechnet.

Eine Freundin hat sich erst arbeitslos gemeldet und ihr volles Arbeitslosengeld bekommen (ca. 2 Wochen). Dieses hat sie dann pausiert und als sie wieder da war 100% weiter bekommen.

Ob eine Sperre dann weiter zählt weis ich nicht, aber ansonsten finde ich die zweite Variante besser.

Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: karoshi am 24. Oktober 2014, 13:34
Bei mir war es so, dass ich ohne Arbeitslosmeldung gleich für fünf Monate weg war. Als ich wieder kam wurde das Arbeitslosengeld aus (7 Monate Arbeit + 5 Monate nix = nicht viel) berechnet.

Verstehe ich das richtig? Die Höhe des ALG wurde bei Dir aus dem durchschnittlichen Einkommen der 7+5 Monate berechnet? Das würde bedeuten, dass die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung als Bemessungsrahmen angesetzt wurden und nicht die laut Gesetz vorgesehenen letzten 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. In diesem Fall wurde Dir unberechtigt Geld vorenthalten. Falls das noch möglich ist, würde ich sofort Widerspruch einlegen! Falls ein fristgerechter Einspruch nicht mehr möglich ist, kontaktiere einen Anwalt und lass die Klagemöglichkeiten prüfen!

Hier noch der relevante Paragraf: §150 SGB 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html)
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: Hanzolo am 11. März 2015, 15:24
Habe ich das richtig verstanden, dass man den Anspruch auf ALG1 während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses sich genehmigen lassen kann und dann durch Resturlaub noch im aktiven Beschäftigungsverhältnis in die Weltreise starten kann ohne Nachteile?

Logischerweise muss man sich dann gegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. kurz vor Beginn der Reise abmelden bzw. evtl. sogar aus dem Ausland, damit man kein ALG bezieht während man reist.

Würde man so auch trotz einer Reisedauer über 12 Monaten und trotzdem man nie einen Tag ALG1 bezogen hat seinen vollen Anspruch auch nach den 12 Monaten Weltreise aufrecht erhalten, da dieser rechtsgültig auch vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde?
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: Vombatus am 11. März 2015, 17:36
Auf welchen Aussage beziehst du dich?

Soweit ich weiß, kannst du dich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Zur Leistungsfeststellung brauchst du alle nötigen Unterlagen, kann sein, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohn/Versicherungs-Bescheinigungen erst nach der letzten Gehaltszahlung aussellt und daher auch nicht vorher der Anspruch festgestellt werden kann. Das solltest du direkt beim AA abklären lassen und auch beim Arbeitgeber Nachfragen wie schnell du alle nötigen Dinge bekommst.

Arbeitslos bist du erst dann, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, theoretisch steht du du auch erst dann dem Arbeitsmrkt zur Verfügung und hast erst dann Anspruch auf Leistungen. Urlaub ist nicht arbeitslos.

Wenn dein ALG1-Anspruch ermittelt/festgestellt wurde, du den positiven Bescheid hast, der die sagt worauf du Anspruch hast, bekommst du auch nach 12 Monaten Reise ALG1.

Den vollen (zeitlichen) Anspruch bekommst du auch nur, wenn du keine Sperrfristen hast.

Siehe Link
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html



Zudem solltest du nicht vergessen, dich um eine Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Das ist aber eine andere Baustelle.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: Hanzolo am 11. März 2015, 18:24
Auf welchen Aussage beziehst du dich?
Auf die Problemstellung des Threaderöffners, der ebenfalls praktisch nicht einen Tag arbeitslos ist und die Ansprüche vor Abflug (welcher während des Resturlaubs stattfindet) sichern möchte.

Zitat
Soweit ich weiß, kannst du dich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Zur Leistungsfeststellung brauchst du alle nötigen Unterlagen, kann sein, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohn/Versicherungs-Bescheinigungen erst nach der letzten Gehaltszahlung aussellt und daher auch nicht vorher der Anspruch festgestellt werden kann. Das solltest du direkt beim AA abklären lassen und auch beim Arbeitgeber Nachfragen wie schnell du alle nötigen Dinge bekommst.
Die Unterlagen müssen natürlich dann vor Ende des Arbeitsvertrages ausgestellt sein.

Zitat
Arbeitslos bist du erst dann, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, theoretisch steht du du auch erst dann dem Arbeitsmrkt zur Verfügung und hast erst dann Anspruch auf Leistungen. Urlaub ist nicht arbeitslos.
Stimmt, aber ich glaube einige haben den ALG1 Bescheid vorher erhalten und sind dann im Resturlaub losgezogen. Die Abmeldung muss natürlich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit man sich keine Leistungen erschleicht.

Zitat
Wenn dein ALG1-Anspruch ermittelt/festgestellt wurde, du den positiven Bescheid hast, der die sagt worauf du Anspruch hast, bekommst du auch nach 12 Monaten Reise ALG1
.
Genau deshalb möchte ich diesen vor der Abreise in den Händen halten.

Zitat
Den vollen (zeitlichen) Anspruch bekommst du auch nur, wenn du keine Sperrfristen hast.
Eigenkündigung, drei Monate Sperre. Somit sind neun Monate Anspruch bei Rückkehr verbleibend. Das ist klar.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: unico am 31. Mai 2015, 03:08
...Problemstellung des Threaderöffners, der ebenfalls praktisch nicht einen Tag arbeitslos ist und die Ansprüche vor Abflug (welcher während des Resturlaubs stattfindet) sichern möchte.

..mich wird in einigen Monaten die gleiche Problematik wie die des Threaderstellers ereilen..
Ich werde noch ca. 3 Wochen Resturlaub haben, der (im Interesse des Arbeitgebers) am Ende des Dienstverhältnisses genommen wird, und innerhalb dieses Zeitraums (also vor Ablauf des Dienstverhältnisses) losreisen.
Es würde also auch bei mir keinen 'faktischen einen Tag Arbeitslosigkeit' geben (=ein Tag Anwesenheit in D'land nach Ende des Dienstverhältnisses="Mindestzeitraum, in dem man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss").

Im Endeffekt hängt also alles an

Die Unterlagen müssen natürlich dann vor Ende des Arbeitsvertrages ausgestellt sein.
und
Zitat
quelle (http://weltreise-info.de/organisation/alg1_erhalt.html)
Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen

..

Hierzu:

.. aber ich glaube einige haben den ALG1 Bescheid vorher erhalten und sind dann im Resturlaub losgezogen.


würden mich ein paar Erfahrungsberichte interessieren.. Erstmal: Tatsächlich?  Dann:
1) Kann man mit seinem Sachbearbeiter besprechen, dass man den 'Anspruchsbescheid' 'im Voraus' erhält?
2) Wie lange dauert die Bearbeitung des Falles allgemein?

Und:
Die Abmeldung muss natürlich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit man sich keine Leistungen erschleicht.
..das würde man dann online machen, 'on the road'..yes?

Klingt alles irgendwie 'schlupfwinklig'  ;D und unsicher, imo.
Titel: Antw:Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses
Beitrag von: Hanzolo am 31. Mai 2015, 08:08
Hallo unico,
Befinde mich mitten im Prozess. Meine Zusammenfassung beruhte auf angelesenem Wissen, nicht auf meinen Erfahrungen.

Es ist schwierig, aber theoretisch möglich. Die Sschbesrbeiter spielen wohl unterschiedlich gut mit. Generell ist das Ausstellen des ALG1-Bescheids (Arbeitslosmeldung) bis zu drei Monate vor Beginn eben dieser ein Standardprozess. Die Frage ist, ob du alle Ubterlagen zusammenbekommst (laufende Monate werden meist nicht vom AG bescheinigt) und ob du persönliches Erdcheinen und Abgabe aller Unterlagen zeitlich vor Abflug hinbekommst. Erhalt des Bescheids und Abmeldung sind nahezu kein Aufwand.