...Problemstellung des Threaderöffners, der ebenfalls praktisch nicht einen Tag arbeitslos ist und die Ansprüche vor Abflug (welcher während des Resturlaubs stattfindet) sichern möchte.
..mich wird in einigen Monaten die gleiche Problematik wie die des Threaderstellers ereilen..
Ich werde noch ca. 3 Wochen Resturlaub haben, der (im Interesse des Arbeitgebers) am Ende des Dienstverhältnisses genommen wird, und innerhalb dieses Zeitraums (also vor Ablauf des Dienstverhältnisses) losreisen.
Es würde also auch bei mir keinen 'faktischen
einen Tag Arbeitslosigkeit' geben (=ein Tag Anwesenheit in D'land nach Ende des Dienstverhältnisses="Mindestzeitraum, in dem man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss").
Im Endeffekt hängt also alles an
Die Unterlagen müssen natürlich dann vor Ende des Arbeitsvertrages ausgestellt sein.
und
quelle
Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen
..
Hierzu:
.. aber ich glaube einige haben den ALG1 Bescheid vorher erhalten und sind dann im Resturlaub losgezogen.
würden mich ein paar Erfahrungsberichte interessieren.. Erstmal: Tatsächlich? Dann:
1) Kann man mit seinem Sachbearbeiter besprechen, dass man den 'Anspruchsbescheid' 'im Voraus' erhält?
2) Wie lange dauert die Bearbeitung des Falles allgemein?
Und:
Die Abmeldung muss natürlich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit man sich keine Leistungen erschleicht.
..das würde man dann online machen, 'on the road'..yes?
Klingt alles irgendwie 'schlupfwinklig'
und unsicher, imo.