Thema: Arbeitslos melden VOR der Reise - WÄHREND eines Beschäftigungsverhältnisses  (Gelesen 7447 mal)

Vombatus

Auf welchen Aussage beziehst du dich?

Soweit ich weiß, kannst du dich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Zur Leistungsfeststellung brauchst du alle nötigen Unterlagen, kann sein, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohn/Versicherungs-Bescheinigungen erst nach der letzten Gehaltszahlung aussellt und daher auch nicht vorher der Anspruch festgestellt werden kann. Das solltest du direkt beim AA abklären lassen und auch beim Arbeitgeber Nachfragen wie schnell du alle nötigen Dinge bekommst.

Arbeitslos bist du erst dann, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, theoretisch steht du du auch erst dann dem Arbeitsmrkt zur Verfügung und hast erst dann Anspruch auf Leistungen. Urlaub ist nicht arbeitslos.

Wenn dein ALG1-Anspruch ermittelt/festgestellt wurde, du den positiven Bescheid hast, der die sagt worauf du Anspruch hast, bekommst du auch nach 12 Monaten Reise ALG1.

Den vollen (zeitlichen) Anspruch bekommst du auch nur, wenn du keine Sperrfristen hast.

Siehe Link
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html



Zudem solltest du nicht vergessen, dich um eine Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Das ist aber eine andere Baustelle.
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Hanzolo

Auf welchen Aussage beziehst du dich?
Auf die Problemstellung des Threaderöffners, der ebenfalls praktisch nicht einen Tag arbeitslos ist und die Ansprüche vor Abflug (welcher während des Resturlaubs stattfindet) sichern möchte.

Zitat
Soweit ich weiß, kannst du dich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Zur Leistungsfeststellung brauchst du alle nötigen Unterlagen, kann sein, dass der Arbeitgeber bestimmte Lohn/Versicherungs-Bescheinigungen erst nach der letzten Gehaltszahlung aussellt und daher auch nicht vorher der Anspruch festgestellt werden kann. Das solltest du direkt beim AA abklären lassen und auch beim Arbeitgeber Nachfragen wie schnell du alle nötigen Dinge bekommst.
Die Unterlagen müssen natürlich dann vor Ende des Arbeitsvertrages ausgestellt sein.

Zitat
Arbeitslos bist du erst dann, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, theoretisch steht du du auch erst dann dem Arbeitsmrkt zur Verfügung und hast erst dann Anspruch auf Leistungen. Urlaub ist nicht arbeitslos.
Stimmt, aber ich glaube einige haben den ALG1 Bescheid vorher erhalten und sind dann im Resturlaub losgezogen. Die Abmeldung muss natürlich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit man sich keine Leistungen erschleicht.

Zitat
Wenn dein ALG1-Anspruch ermittelt/festgestellt wurde, du den positiven Bescheid hast, der die sagt worauf du Anspruch hast, bekommst du auch nach 12 Monaten Reise ALG1
.
Genau deshalb möchte ich diesen vor der Abreise in den Händen halten.

Zitat
Den vollen (zeitlichen) Anspruch bekommst du auch nur, wenn du keine Sperrfristen hast.
Eigenkündigung, drei Monate Sperre. Somit sind neun Monate Anspruch bei Rückkehr verbleibend. Das ist klar.
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unico

...Problemstellung des Threaderöffners, der ebenfalls praktisch nicht einen Tag arbeitslos ist und die Ansprüche vor Abflug (welcher während des Resturlaubs stattfindet) sichern möchte.

..mich wird in einigen Monaten die gleiche Problematik wie die des Threaderstellers ereilen..
Ich werde noch ca. 3 Wochen Resturlaub haben, der (im Interesse des Arbeitgebers) am Ende des Dienstverhältnisses genommen wird, und innerhalb dieses Zeitraums (also vor Ablauf des Dienstverhältnisses) losreisen.
Es würde also auch bei mir keinen 'faktischen einen Tag Arbeitslosigkeit' geben (=ein Tag Anwesenheit in D'land nach Ende des Dienstverhältnisses="Mindestzeitraum, in dem man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss").

Im Endeffekt hängt also alles an

Die Unterlagen müssen natürlich dann vor Ende des Arbeitsvertrages ausgestellt sein.
und
Zitat
quelle
Nach Aussagen im Forum scheint es auch möglich zu sein, sich vor der Reise den Anspruch feststellen zu lassen

..

Hierzu:

.. aber ich glaube einige haben den ALG1 Bescheid vorher erhalten und sind dann im Resturlaub losgezogen.


würden mich ein paar Erfahrungsberichte interessieren.. Erstmal: Tatsächlich?  Dann:
1) Kann man mit seinem Sachbearbeiter besprechen, dass man den 'Anspruchsbescheid' 'im Voraus' erhält?
2) Wie lange dauert die Bearbeitung des Falles allgemein?

Und:
Die Abmeldung muss natürlich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit man sich keine Leistungen erschleicht.
..das würde man dann online machen, 'on the road'..yes?

Klingt alles irgendwie 'schlupfwinklig'  ;D und unsicher, imo.
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Hanzolo

Hallo unico,
Befinde mich mitten im Prozess. Meine Zusammenfassung beruhte auf angelesenem Wissen, nicht auf meinen Erfahrungen.

Es ist schwierig, aber theoretisch möglich. Die Sschbesrbeiter spielen wohl unterschiedlich gut mit. Generell ist das Ausstellen des ALG1-Bescheids (Arbeitslosmeldung) bis zu drei Monate vor Beginn eben dieser ein Standardprozess. Die Frage ist, ob du alle Ubterlagen zusammenbekommst (laufende Monate werden meist nicht vom AG bescheinigt) und ob du persönliches Erdcheinen und Abgabe aller Unterlagen zeitlich vor Abflug hinbekommst. Erhalt des Bescheids und Abmeldung sind nahezu kein Aufwand.
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