Hallo Reisende, die die es mal werden wollen und Reise-Experten,
ich werde im Oktober 2014 die Welt bereisen und freue mich einfach unglaublich auf dieses Abenteuer! Aber natürlich gibt es vorher noch das ein oder andere Organisatorische zu regeln.
Ich habe mich in den letzten Tagen verstärkt mit dem Thema Krankenversicherung in DE bzw. privatem Auslandsschutz beschäftigt. Allerdings habe ich zu einem Thema noch keine abschließende Lösung gefunden: ich bin aktuell freiwillig bei der TK versichert, d.h. ich falle nicht unter den gesetzlichen Pflichtversicherungsschirm. Nach langer Diskussion mit meiner KK sieht die Lage nun folgendermaßen aus: Ende September endet mein Arbeitsverhältnis. Ich reise Mitte Oktober los. Für den Monat Oktober muss ich also meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen, da die Arbeitsagentur bei freiwillig Versicherten erst ab Monat zwei die Krankenkassenbeiträge zahlt. Ich werde meine freiwillige Versicherung bei der TK also zum 31.10.2014 kündigen und den Oktober selbst überbrücken. Komme ich aus dem Ausland wieder, ist meine Sperrzeit abgelaufen und ich kann ab Tag eins ALG I beziehen und meine Krankenkassenbeiträge werden von der Arbeitsagentur übernommen. Was ist aber, wenn ich so krank nach DE zurückkomme und mich aus Krankheitsgründen nicht wieder persönlich (die Meldung muss ja persönlich sein) arbeitslos melden kann? Habe ich dann Krankenversicherungsschutz, obwohl ich meine Versicherung vorher gekündigt habe?
Fände es super, wenn hierzu jemand Erfahrungen gemacht hat oder mehr Infos hat und sie mit mir teilen würde!
Viele Grüße,
Flex