Thema: Flugreise nach Mallorca verspätet  (Gelesen 1565 mal)

ristan

« am: 14. November 2013, 19:38 »
Hallo zusammen,
unsere Flugreise nach Mallorca verspätete sich -aufgrund einer defekten Maschine- von 18.25 auf 23.25 Uhr; mit der Folge dass wir erst nachts genauer gesagt eigentlich erst am nächsten Tag in unseren Hotel eintrafen.
Es handelte sich um eine Pauschalreise 1 Woche 4 Sterne Hotel mit All inklusive.
Nach unseren Urlaub habe ich dann die Reise- = Fluggesellschaft um Erstattung des gebuchten Tages gebeten. Schließlich haben wir ja erst einen Tag später unseren Urlaub geniessen können. Nachts um 3.30 Uhr einchecken ist ja auch nicht die wahre Freude......
Die Gesllschaft wollte uns dann mit einem 25 € Gutschein abspeisen -Anmerkung dieser kann auch nur bei derselbigen G. eingelöst werden- sie zeigten sich in diesen Falle großzügig nämlich nach deren Rechnung hätten wir nur einen Anspruch auf 16 € gehabt. So ich suche ein Anwalt Flugverspätung   
Hat das so seine Richtigkeit??
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Stecki

« Antwort #1 am: 14. November 2013, 20:10 »
Jein. Ihr habt in meine Augen Anrecht auf 250 Euro Entschädigung, aber von der Airline und nicht vom Reiseveranstalter. Eine defekte Maschine geht gemäss mehreren Gerichtsurteilen NICHT unter besondere Umstände. Ich habe auch 3 Monate mit American Airlines gekämpft und am Ende 1'200 USD in Gutscheinform bekommen (Ihr habt aber Anrecht auf Bargeld).

Allerdings gab es vor Kurzem eine Änderung im EU-Recht, was da geändert wurde und ob es schon in Kraft getreten ist weiss ich nicht. Auf jeden Fall müsst Ihr per eingeschriebenem Brief bei der Airline Euer Geld einfordern.

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

Finanzielle Entschädigung

Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:

Flüge innerhalb der EU

    1 500 km oder weniger – 250 Euro
    mehr als 1 500 km – 400 Euro

Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land

    1 500 km oder weniger – 250 Euro
    1 500 – 3 500 km – 400 Euro
    mehr als 3 500 km – 600 Euro
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Jens

« Antwort #2 am: 15. November 2013, 06:31 »
Schau mal in den Thread hier rein, da hab ich dann 600 Euro mir vor Gericht erkämpft!! Flieger war auch defekt!! Ein technischer Fehler ist zur Zeit noch keine Ausrede!!
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=5648.0
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Toorepithe

« Antwort #3 am: 15. November 2013, 19:22 »
Dazu kam doch was in Extra. Wenn ich jetzt noch wüsste,wann das war. Da ging es auch um Verspätungen und da wurde ganz Klar gesagt, dass die Fluggesellschaften für den Schaden aufkommen müssen.
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