Jein. Ihr habt in meine Augen Anrecht auf 250 Euro Entschädigung, aber von der Airline und nicht vom Reiseveranstalter. Eine defekte Maschine geht gemäss mehreren Gerichtsurteilen NICHT unter besondere Umstände. Ich habe auch 3 Monate mit American Airlines gekämpft und am Ende 1'200 USD in Gutscheinform bekommen (Ihr habt aber Anrecht auf Bargeld).
Allerdings gab es vor Kurzem eine Änderung im EU-Recht, was da geändert wurde und ob es schon in Kraft getreten ist weiss ich nicht. Auf jeden Fall müsst Ihr per eingeschriebenem Brief bei der Airline Euer Geld einfordern.
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htmFinanzielle Entschädigung
Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:
Flüge innerhalb der EU
1 500 km oder weniger – 250 Euro
mehr als 1 500 km – 400 Euro
Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land
1 500 km oder weniger – 250 Euro
1 500 – 3 500 km – 400 Euro
mehr als 3 500 km – 600 Euro