Hallole,
schwierige Frage. Für mich zumindest und ich kann Dir da keine wirklich zuverlässige Tipps geben. Nur Denkanstöße...
Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutsche bist und vor Deiner Zeit in Australien in D. gelebt hast.
Die Frage ist ja, ob sich unser Staat jetzt für jemanden noch verantwortlich fühlt, der 4 Jahre nicht da war.
Andererseits bist Du ja nach wie vor Deutsche, also solltest Du doch auch Anrecht auf zumindest ALG 2 (Hartz 4) haben.
Ganz einfach wäre es wohl, wenn Du während Deiner Zeit in A. immer noch in Deutschland offiziell Wohnsitz hattest, rein formal Du also nie außerhalb des Landes warst. Dann wird man Dich aber trotzdem fragen, was Du die letzten Jahre gemacht hast (wo Du z.B. krankenversichert warst).
Andererseits sollte es gar nicht so unklar sein mit ALG 2, weil wenn z.B. Leute nach Deutschland zuwandern und hier keine Arbeit haben und/oder finden bekommen sie doch auch Geld vom Staat(oder täusch ich mich da?), natürlich vorausgesetzt sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung. Und eine Aufenthaltsgenehmigung hast Du als Deutsche ja sicher.
Ich würde tippen, dass Du nur zum Arbeitsamt musst, um Dich arbeitslos/arbeitssuchend (informier Dich da schnell, weil arbeitssuchend muss man sich melden, sobald man weiß, dass man in den Zustand der Arbeitslosogk. kommen wird, das macht man m.E. telefonisch) zu melden.
Wie Du schon bemerkt hast, hast Du ohne jemals lange in D. gearbeitet zu haben, keinen Anspruch auf ALG 1, also wirst Du wohl in ALG2 kommen. Zumindest bei ALG 1 kann ich Dir sagen, dass das Arbeitsamt den Arbeitslosen krankenversichert (wie übrigens auch Pflege- und Rentenversicherung) bzw. in Wirklichkeit wird Dir diese Summe schon entsprechend abgezogen von Deinem "Brutto"-Tagessatz, der Dir anhand Deines ehemaligen Brutto-Lohnes berechnet wird. Bis Du dann beim Leistungsbetrag (so heißt der Betrag, den das Arbeitsamt Dir pro arbeitslosem Tag zahlt) landest.
Letztendlich macht also das Amt nix anderes wie die ehemalige Firma. Sie ziehen vom Brutto eine bestimmte Summe ab, um die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu bezahlen und am ende bekommst Du einen Netto-Betrag ausgezahlt.
Ich würde Dir empfehlen, vorher ein Bisle zu googeln, um mehr Infos zu bekommen. Vielleicht musst Du Dir noch den ein oder anderen Trick überlegen, den Du bei Deinem Kontakt mit den Ämtern beachten musst.
Aber kuck mal direkt auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, dort sind die formalen Abläufe/Voraussetzungen normalerweise einigermaßen ordentlich beschrieben.
Wünsch Dir viel Glück und eine angenehme Rückkehr
ulmi