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Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: White Fox am 14. März 2013, 03:36

Titel: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: White Fox am 14. März 2013, 03:36
Meine persoenlichen Verhaeltnisse haben sich in den letzten Wochen drastisch veraendert und ich muss nach einigen Jahren Aufenthalt in Australien wieder nach Deutschland zurueckkehren.

Ich habe von zwei Ferienjobs (je 4-6 Wochen, ist Jahre her) abgesehen nie in Deutschland gearbeitet sondern nur in Australien. Deshalb ist mir auch klar, dass mir in Deutschland kein Arbeitslosengeld zustehen wird. Wie sieht es aber mit Hartz 4 aus? Ich werde vorerst wieder bei meinen Eltern einziehen und weis daher nicht, ob mir Hartz 4 ueberhaupt zusteht (ich bin 25 Jahre alt, weis aber nicht, ob das was aendert). Haengt das vom Gehalt meiner Eltern ab (weil ich ja bei ihnen wohnen werde)?

Angeblich muss ich mich aber zunaechst sowieso beim Arbeitsamt melden da ich dort anscheinend kostenlos (?) gesetzlich krankenversichert werde. Ist das richtig so?

Gibt es sonst noch etwas, dass ich bedenken muss?

Ich bin fuer jede Hilfe dankbar!
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: deeekay am 14. März 2013, 09:25
Hallo Cookie Monster,

ich hatte ein aehnliches Problem als ich nach Jahren aus Kanada zurueck nach Deutschland kam. Grundsaetzlich ist es egal ob Du Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht im Ausland gearbeitet hast, denn Du hast in den meisten Faellen nur Anspruch auf "Harz IV". Dabei ist es auch egal ob Du bei Deinen Eltern wohnst. Wichtig fuer das Amt ist, das Du in einem Alter bist in dem Du Deinen eigenen Haushalt fuehrst. Krankenversichert bist Du dann ueber das Sozialamt. Soweit ich mich erinnere, muss Du nur Deinem Sachbearbeiter angeben wo Du Dich krankenversichern moechtest.

Was Du machen muss wenn Du wieder in Deutschland bist:

1. Dich beim Einwohnermeldeamt anmelden (Benoetigete Dokumente: Personalausweis, evtl. Mietvertrag Deiner Eltern fuer die Wohnung, eine Erklaerung Deiner Eltern das Du bei ihnen wohnen darfst)
2. Danach zum Arbeitsamt gehen (Personalausweis nicht vergessen) und Deinen Status (Arbeitslos / Arbeitssuchen / Harz IV) klaeren lassen. Das Arbeitsamt vereinbart - wenn Du Anspruch auf Harz IV hast - einen Termin fuer Dich beim Sozialamt.
3. Termin beim Sozialamt wahr nehmen und "Harz IV" beantragen. Krankenversichert bist Du ueber das Sozialamt/Arbeitsamt. Frueher hatte man noch ein Krankenkassenwahlrecht beim Amt. Ich weiss nicht ob es das noch heute gibt, aber das wird sich in Gespraechen mit den Aemtern klaeren.

4. Wichtig: Bankverbindung. Das Amt, welches Dir dann Harz IV auszahlt benoetigt eine Bankverbindung in Deutschland. Also kurzfristige das Bankkonto Deiner Eltern angeben oder schnell ein eigenes Bankonto eroeffnen.

Wichtig ist, das Du Dich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmeldest, damit fuer die folgenden Aemter (Arbeitsamt, Sozialamt) ersichtlich ist, das Du als "Einwohner" rechtlichen Anspruch hast. 

Viel Glueck und Kopf hoch .. da kommt eine Menge "Rennerei" auf Dich zu, doch es lohnt sich. Schon allein wegen der Karankenversicherung.

Viele Gruesse,
Dietmar
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: ulmi am 14. März 2013, 09:31
Hallole,

schwierige Frage. Für mich zumindest und ich kann Dir da keine wirklich zuverlässige Tipps geben. Nur Denkanstöße...

Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutsche bist und vor Deiner Zeit in Australien in D. gelebt hast.
Die Frage ist ja, ob sich unser Staat jetzt für jemanden noch verantwortlich fühlt, der 4 Jahre nicht da war.
Andererseits bist Du ja nach wie vor Deutsche, also solltest Du doch auch Anrecht auf zumindest ALG 2 (Hartz 4) haben.
Ganz einfach wäre es wohl, wenn Du während Deiner Zeit in A. immer noch in Deutschland offiziell Wohnsitz hattest, rein formal Du also nie außerhalb des Landes warst. Dann wird man Dich aber trotzdem fragen, was Du die letzten Jahre gemacht hast (wo Du z.B. krankenversichert warst).
Andererseits sollte es gar nicht so unklar sein mit ALG 2, weil wenn z.B. Leute nach Deutschland zuwandern und hier keine Arbeit haben und/oder finden bekommen sie doch auch Geld vom Staat(oder täusch ich mich da?), natürlich vorausgesetzt sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung. Und eine Aufenthaltsgenehmigung hast Du als Deutsche ja sicher.

Ich würde tippen, dass Du nur zum Arbeitsamt musst, um Dich arbeitslos/arbeitssuchend (informier Dich da schnell, weil arbeitssuchend muss man sich melden, sobald man weiß, dass man in den Zustand der Arbeitslosogk. kommen wird, das macht man m.E. telefonisch) zu melden.
Wie Du schon bemerkt hast, hast Du ohne jemals lange in D. gearbeitet zu haben, keinen Anspruch auf ALG 1, also wirst Du wohl in ALG2 kommen. Zumindest bei ALG 1 kann ich Dir sagen, dass das Arbeitsamt den Arbeitslosen krankenversichert (wie übrigens auch Pflege- und Rentenversicherung) bzw. in Wirklichkeit wird Dir diese Summe schon entsprechend abgezogen von Deinem "Brutto"-Tagessatz, der Dir anhand Deines ehemaligen Brutto-Lohnes berechnet wird. Bis Du dann beim Leistungsbetrag (so heißt der Betrag, den das Arbeitsamt Dir pro arbeitslosem Tag zahlt) landest.
Letztendlich macht also das Amt nix anderes wie die ehemalige Firma. Sie ziehen vom Brutto eine bestimmte Summe ab, um die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu bezahlen und am ende bekommst Du einen Netto-Betrag ausgezahlt.

Ich würde Dir empfehlen, vorher ein Bisle zu googeln, um mehr Infos zu bekommen. Vielleicht musst Du Dir noch den ein oder anderen Trick überlegen, den Du bei Deinem Kontakt mit den Ämtern beachten musst.
Aber kuck mal direkt auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, dort sind die formalen Abläufe/Voraussetzungen normalerweise einigermaßen ordentlich beschrieben.

Wünsch Dir viel Glück und eine angenehme Rückkehr
ulmi
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: ulmi am 14. März 2013, 09:35
Ergänzung: Zumindest beim ALG 1 kann man die Krankenkasse selbst wählen. Auch beim ALG1 muss man den Wohnsitz in Form einer Meldebestätigung vom Amt der STadt nachweisen. Kann soweit ich weiß aber auch nachgereicht werden. Nur auf der Stadt sofort anmelden solltest Du Dich sowieso. Und dann sofort zum Amt, da Du unbedingt eine KV brauchst. (mal abgesehen vom Geld)
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: karoshi am 14. März 2013, 10:44
Da Du die letzten 4 Jahre in Australien warst, kann es hier nur um Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) gehen, nicht um ALG1. Wo Du das beantragen musst, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich: entweder bei der Arbeitsagentur, beim Sozialamt oder bei der ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus AA und Sozialamt).

Mit 25 Jahren bist Du alt genug, dass Du nicht mehr zusammen mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Wenn Du jünger wärst, müssten sie für Dich zahlen (falls sie das können), aber ab 25 hast Du einen eigenen Anspruch auf ALG2, auch wenn Du bei Deinen Eltern wohnst.

Wenn Du ALG2 bekommst, wirst Du gesetzlich krankenversichert. (Außerdem auch rentenversichert, aber die Beiträge sind so gering, dass es am Ende nur für die Zahl der Versicherungsjahre wichtig ist.)

Bei der zuständigen Arbeitsagentur (am Hauptwohnsitz) meldest Du Dich so früh wie möglich arbeitssuchend. Das kannst Du erst nach der Meldung beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) machen, weil Du dafür einen Wohnsitz in D brauchst.

Ansonsten gibt es nur zu beachten, dass Du den ganzen Prozess auf Prio A+ legen solltest, d.h. als allererstes nach der Ankunft in D damit anfangen musst.

LG, Karoshi
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: n_rtw am 15. März 2013, 00:06
Noch ein kurzer Hinweis. ALG2 bekommst du nur dann, wenn du kaum eigenes Vermögen hast. Die aktuelle Grenze einfach nachschauen im Internet. Wenn du also von deinen Jobs in Australien etwas angespart hast, musst du dies bis zur Grenze aufbrauchen, bevor du Anspruch hast. Bin nicht sicher, inwiefern evtl. trotzdem Krankenversicherung übernommen wird, kann sein, dass nicht. Dann mach dich sofort schlau, ob und wie du in das deutsche Krankenkassensystem für die Übergangszeit kommst, das ist ja heutzutage auch alles nicht so einfach.
Wünschh dir alles Gute!
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: White Fox am 15. März 2013, 09:45
Ok, super. Vielen herzlichen Dank fuer die vielen Tipps!

Gluecklicherweise bin ich immer noch in Deutschland gemeldet (bei meinen Eltern) und habe auch immer noch ein deutsches Konto.

Bedenken habe ich etwas wegen der Vermoegensgrenze, weil mir der australische Staat naemlich meine Rente auszahlen wird. Allerdings kann ich das Problem wohl um gehen, wenn ich das Geld unwiderruflich anlege bis ich 60 bin. Das passt mir eigentlich ganz gut und ich habe sonst noch ein kleines bisschen was uebrig, so dass ich etwas unter ver Vermoegensgrenze bleibe.

Wegen der Krankenversicherung: Meine Eltern sind privatversichtert. Wuerde ich nicht im Normalfall bei ihnen mitversichert werden, wenn sie gesetzlich versichert waeren? Und weil sie das eben nicht sind, muss ich mir deswegen eine priavte Krankenversicherung zulegen? Oder trifft das nicht zu, weil ich eben schon 25 bin?
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: Diggidi am 22. März 2013, 18:38
hi cookiemonster,

fand deine Beiträge immer so interessant und hoffe, es ist nichts allzu schlimmes!!

Viel kann ich zu deiner Frage nicht beisteuern, ausser den HInweis, dass man falls du ein Studium oder eine Ausbildung anstrebst, dir bis zum 27ten Lebensjahr in einem der beiden Fälle Kindergeld zusteht. Bzgl. der Versicherung glaube ich nicht, dass du mitversichert wirst, dass ist glaube ich auch nur wenn du Kindergeld bekommst.

lg diggidi
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: White Fox am 22. März 2013, 22:48
Hi Diggidi,

das ist sehr lieb von dir. Es ist nicht das Ende der Welt. Ich habe meinem Australier den Laufpass gegeben nachdem er sich etwas unakzeptables geleistet hat. Deswegen muss und will ich jetzt aus Australien raus (allein schon weil das Partnervisum futsch ist). Ist aber alles halb so wild, ich freu mich riesing darauf Familie und Freunde wieder zu sehen  :) Und der naechste Trip (nach Finnland) ist auch schon geplant.

Mit dem Studium bin ich schon laenger fertig, dh mit Kindergeld wird es sicher nichts mehr. Ich habe mich vorerst online arbeitssuchend gemeldet und werde dann mal auf die ganzen Aemter dackeln wenn ich wieder da bin.
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: Speedy am 23. März 2013, 02:47
Hey ho,

wenn ich nach Deutschland zurückkehre (in 6 Wochen), werde auch ich für etwa 3-4 Monate Hartz 4 beanspruchen, bevor es für mich zurück in den Job geht. Habe dazu 2 Fragen, die hier ganz gut reinpassen:
1.) Mein Rückflugdatum steht jetzt schon fest. Ich habe mal was gehört, dass man sich dann bereits beim Arbeitsamt melden soll, sodass die quasi im Vorhinein schon Bescheid wissen. Ist das richtig oder reicht es aus, wenn man am 1. Tag in Deutschland zum Arbeitsamt geht?
2.) Mein Ankunftstag ist ein Sonntag. Ich kann also erst Montag zum Arbeitsamt und mch damt verbunden krankenversichern lassen. Klingt vielleicht blöd, aber was passiert eigentlich, wenn an dem Tag einen Unfall hat und in Deutschland noch nicht wieder krankenversichert ist? (könnte ja auch passieren, wenn es ein Wochentag ist, auf dem Weg vom Flughafen zum Arbeitsamt)
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: White Fox am 18. August 2013, 13:49
Ein kleines Update von mir:

Am Ende habe ich nichts bekommen (auch kein Hartz 4), weil trotz meines Alters das Vermögen meiner Eltern noch reingespielt hätte, weil ich bei ihnen wohne. Und selbst hätte ich wohl auch zu vielermögen gehabt.

Macht aber nichts, ich habe dann doch sehr schnell eine Stelle gefunden  :)
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: Diggidi am 18. August 2013, 16:17
das freut mich für dich!! ich hab leider immer noch nichts :-(
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: White Fox am 18. August 2013, 21:18
 :( Wie lange suchst du schon? Ist es in deiner Branche grad schwer? Es lohnt sich auf jeden Fall in der Schweiz zu suchen, dort habe ich meinen Job gefunden. Und die zahlen in der Schweiz richtig gut!
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: Diggidi am 19. August 2013, 17:10
Seit ende februar :-( joar es geht, schreib schon einige bewerbung aber bisher nichts :-( ja das die bezahlung in der schweiz gut ist hab ich auch schon gehört aber derzeit ist so ein weiter umzug nicht möglich...
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: La Alemana am 26. August 2013, 20:45
Hallo Cookie Monster, Hallo an alle anderen Interessierten,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie du und würde mich sehr freuen, wenn du mit mir ein kleines Detail deiner Erfahrungen teilen würdest.

Ich bin 25 und habe nur in Belgien gearbeitet. Ich habe dennoch weiter Wohnsitz und deutsches Konto behalten.

Nun habe ich den Job gekündigt und werde bald auf Reise gehen, nur muss ich vorher noch die Krankenkassensache regeln.

Meine Frage an dich daher ist: Wenn ich mich nur arbeitssuchend melde, werde ich dann auch automatisch krankenversichert? Oder geht das nur wenn man sich arbeitslos meldet? Letzteres möchte/ kann ich nicht, da ich nun eben erst 10 Wochen reisen werde.

Es wäre genial, wenn du mir weiterhelfen könntest.
Viele Grüße, La Alemana
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: karoshi am 26. August 2013, 21:07
Wenn ich mich nur arbeitssuchend melde, werde ich dann auch automatisch krankenversichert?

Nein, nur bei einer Arbeitslosmeldung.
Titel: Re: Ungeplante Rueckkehr nach Jahren: Arbeitsamt, Hartz 4, Krankenversicherung??
Beitrag von: peka65 am 27. August 2013, 12:26
La Alemana: Wenn du 10 Wochen verreisen wirst, brauchst du sowieso eine Auslandskrankenversicherung,
da würde dir die Versicherung übers Arbeitsamt eh nichts nützen!

Gruß
Peter