Thema: Arbeitslos Melden zum 100x ....!  (Gelesen 4128 mal)

living

« am: 22. Februar 2013, 22:44 »

Ich lese viel über das Thema und suche immer noch nach der richtigen Antwort....!

Ziel ist es nach der Rückkehr sofort Leistungen zu erhalten und bis zum max. die Arbeitstage aus zu reizen die ich noch habe
um Geld in die Kasse zu bringen. Jetzt habe ich 2 Möglichkeiten und weis nicht ob auch beide funktionieren bzw. Möglichkeit 1 wäre die beste:

Abreise ist der 11.09.2013

1. Kündigung zum 15.09.2013 - 4 Wochen vorher Kündigen - dem Arbeitsamt bescheid sagen das ab dem 15.09 Arbeitslos -
eine Woche vor der Abreise 7.09.2013 dem Arbeitsamt sagen das ich nicht mehr für den Markt zur Verfügung stehe.

2. Kündigung zum 31.08.2013 - 4 Wochen vorher Kündigen - dem Arbeitsamt bescheid sagen das ab dem 31.08 Arbeitslos - ab 1.09.2013 Arbeitslos - eine Woche vor der Abreise 7.09.2013 dem Arbeitsamt sagen das ich nicht mehr für den Markt zur Verfügung stehe.

Variante 1 wäre die beste aber ich weis nicht ob das geht - Variante 2 geht auf jeden Fall doch verliere ich 2 Wochen Verdienst.

Kann jemand eine zuverlässige Aussage machen  ???




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knuffels

« Antwort #1 am: 22. Februar 2013, 23:00 »
Richtig, Variante 2 geht auf jeden Fall.

Bei Variante 1 musst Du auf jeden Fall klären, ob eine Kündigung zum 15.9, also "mitten im Monat" überhaupt möglich ist.
Meistens steht im Vertrag so was wie "x Wochen zum Monatsende" , manchmal sogar zum Quartalsende.

Nun, ich denke, das Weltreisekonto sollte zumindest so dick gefüllt sein, dass die 2 Wochen Verdienstausfall nicht allzu sehr ins Gewicht fallen.

Es ist sowieso schwer, alles bis ins letzte Detail zu optimieren.

Wenn Du mitten im Jahr kündigst, zahlst Du auch weniger Steuern, bei der Steuererklärung wird vom Jahresverdienst ausgegangen. Von daher denke ich, zwei Wochen, das ist weniger als ein halber Monat bzw. 1/24 Jahres-Brutto-Verdienst, das macht im Netto nicht sooo die Welt aus.
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living

« Antwort #2 am: 22. Februar 2013, 23:15 »
Danke dir aber das ist leider keine zuverlässige Aussage.

Was im Arbeitsvertrag steht ist egal, es gelten immer die Gesetzlichen Fristen die 4 Wocehn zum 15ten oder ende des Monats sind.

Das mit dem Konto stimmt wohl aber ein paar Tausender mehr kann jeder gut gebrauchen denke ich  ;D

Steuer ist Wurscht, jeder zahlt am Jahresende das selbe .....

Wenn mir jemand sagen könnte ob Variante 1 machbar ist wäre ich echt froh!  :-\
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n_rtw

« Antwort #3 am: 22. Februar 2013, 23:26 »
Wichtig ist in deinem Fall auch, wie lange du weg bist. Du willst nach der Rueckkehr sofort Leistungen erhalten, dazu musst du - wegen der Eigenkuendigung - also mindestens 3 Monate weg sein.
Wenn du laenger als 1 Jahr unterwegs bist, muss dein Anspruch definitiv vor deiner Reise festgestellt worden sein. Dies ist in Variante 1 etwas schwieriger als in Variante 2 (auch hier wegen der kurzen Zeit schon sportlich), aber nicht unmoeglich, wie auch auf der entsprechenden Seite von Karoshi beschrieben wurde
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html

Bist du weniger als 1 Jahr weg kannst du deinen Anspruch auch noch nach Rueckkehr festgestellen lassen und du bist sofort bezugsberechtigt.
Wo ich mir gerade unsicher bin ist, ob du in Variante 1 dann ueberhaupt mit dem Arbeitsamt kommunizieren musst, da du zu keinem Zeitpunkt arbeitslos sein wirst sondern nur arbeitssuchend - und ja nicht mal das im wahrsten Sinne des Wortes. Hier im Forum haben schon mehrere geschrieben, dass sie, wenn sie noch waehrend ihres Resturlaubs weggefahren sind, sich gar nicht beim Arbeitsamt gemeldet und die ganze Formalitaeten mit dem Arbeitsamt erst nach der Rueckkehr geklaert haben. Aber schaden tuts wohl eher nicht - einfach mal beim Arbeitsamt anrufen, was das fuer Nachteile bringt (hier wuerde mir nur ne kleine Extra-Sperrzeit wegen nicht rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung einfallen).  
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karoshi

« Antwort #4 am: 23. Februar 2013, 11:30 »
Was im Arbeitsvertrag steht ist egal, es gelten immer die Gesetzlichen Fristen die 4 Wocehn zum 15ten oder ende des Monats sind.
Sorry, aber das ist komplett falsch. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur in den folgenden drei Fällen:
  • Wenn im Arbeitsvertrag explizit festgelegt ist, dass die gesetzliche Frist gilt.
  • Wenn im Arbeitsvertrag gar nichts festgelegt ist.
  • Wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist, die der gesetzlichen Frist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

LG, Karoshi
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living

« Antwort #5 am: 24. Februar 2013, 17:26 »
Richtig! Sorry, das kann nur Umgangen werden wenn sich beide Parteien auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Danke
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living

« Antwort #6 am: 24. Februar 2013, 17:30 »
Hier im Forum haben schon mehrere geschrieben, dass sie, wenn sie noch waehrend ihres Resturlaubs weggefahren sind, sich gar nicht beim Arbeitsamt gemeldet und die ganze Formalitaeten mit dem Arbeitsamt erst nach der Rueckkehr geklaert haben. Aber schaden tuts wohl eher nicht - einfach mal beim Arbeitsamt anrufen, was das fuer Nachteile bringt (hier wuerde mir nur ne kleine Extra-Sperrzeit wegen nicht rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung einfallen).  
[/quote]

Das würde ja heißen das Variante 1 mehr oder weniger funktioniert.
Ich bin länger als 1 Jahr unterwegs und würde dann erst nach meiner Rückkehr das Arbeitsamt informieren was ja dann IO sein sollte.
Die Sperrfrist ist dann rum und ich könnte zeitnah mein AG bekommen bis ich was neues habe?!

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n_rtw

« Antwort #7 am: 24. Februar 2013, 18:35 »
Wenn du LAENGER als 1 Jahr unterwegs bist und dann Geld vom Arbeitsamt beziehen willst, MUSST du deine Ansprueche auf Arbeitslosengeld VOR der Abreise bestimmen lassen. Sonst gibts gar nix. Variante 1 funktioniert bei einer Reisedauer von mehr als 1 Jahr also nur, wenn du es schaffst, deine Ansprueche vorher feststellen zu lassen. Dazu musst du alle relevanten Unterlagen einreichen (Lohnsteuerkarte bzw. Bescheinigung ueber Klasse,  Bescheinigung des Arbeitgebers - und die sind nicht immer bereit, die vor Ablauf des Arbeitsvertrags auszufuellen) und dein Arbeitsamt muss willens sein, dass du den Anspruch schon feststellen lassen kannst, bevor du eigentlich arbeitslos bist. Diese Dinge sind mit Arbeitgeber und Arbeitsamt im Vorfeld zu klaeren, sonst kanns schief laufen.

Wenn du den Anspruch erst nach deiner Rueckkehr (bei Reisedauer von weniger als 1 Jahr) feststellen laesst, geht es aber eigentlich recht schnell, bis alles durch ist. Und dann kriegst du ab dem Tag deiner persoenlichen Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt nach Rueckkehr maximal 9 Monate Geld.
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living

« Antwort #8 am: 24. Februar 2013, 22:33 »
Wenn du LAENGER als 1 Jahr unterwegs bist und dann Geld vom Arbeitsamt beziehen willst, MUSST du deine Ansprueche auf Arbeitslosengeld VOR der Abreise bestimmen lassen. Sonst gibts gar nix.

Also das ist neu? Warum solltest du wenn du länger als ein Jahr weg bis deine kompletten Ansprüche verlieren?
Ich melde mich ja mit einreichen der Kündigung zum Kündigungsdatum Arbeitslos, dann werde ich aber auch sagen das ich für den Arbeitsmarkt 15 Monate nicht zur Verfügung stehe.

Es sollte doch dann möglich sein auch wenn Ich nicht vor meiner Abreise alles Regeln konnte dies im Nachhinein zu tun?

Die nächste Frage wäre jetzt, wenn ich auf Nummer sicher gehen möchte und sagen wir nicht zum 15. Sep sondern zum 30. Juni Kündige also 2.5 Monate vorher, würde ich genug Zeit haben das alles zu Organisieren aber 1. Verdiene kein Geld 2. Muss mich Arbeitslos melden 3. Bin nicht Versichert und muss diese Kosten tragen (oder trägt das Arbeitsamt diese Kosten?).


*** Ok, habe es geschnallt mit dem länger wie ein Jahr!****
Dann wäre es ggf. besser ich Kündige zum 31.8 und habe noch 2 Wochen Zeit um das mit dem AA zu Klären?!
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Vombatus

« Antwort #9 am: 24. Februar 2013, 22:54 »
Die Antwort ist hier zu finden: Auch nochmal für andere Leser. Wieso, weshalb, warum:
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_erhalt.html
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html

Zu Frage 2
Du wirst über das AA versichert, allerdings wird die KV erst nach einen Monat übernommen. bis dahin sind gesetzlich Versicherte normalerweise nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses für einen Monat beitragsfrei bei ihrer KK nachversichert.
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6412.msg37641#msg37641
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n_rtw

« Antwort #10 am: 24. Februar 2013, 23:08 »
Punkt 1 ist ja nun klar.

Die Frage, wieviel Zeit es braucht, bis du alles geregelt hast, kommt ganz auf deinen Arbeitgeber und die Terminvergabepraxis deines zustaendigen Arbeitsamts an. Mein Arbeitgeber brauchte 4 Wochen, bis er mir die Arbeitsbescheinigung ausstellen konnte, weil er das nur im Rahmen des Standardprozesses der monatlichen Abrechnung macht. Aber alle Daten sollten spaetestens am letzten Tag deiner Beschaeftigung vorliegen, sodass du eigentlich auch dann die Arbeitsbescheinigung bekommen koenntest, wenn dein Arbeitgeber mitspielt. Nachfragen kost nix.
Das Arbeitsamt hier in Berlin behauptet, dass man innerhalb von 2 Wochen einen Termin bekommt, nachdem man alle Unterlagen zusammen hat, aber als es dann soweit war hats doch 4 gedauert. Aber dann haette ich auch alles einschicken koennen. Vielleicht ist dein Arbeitsamt ja so flexibel und laesst dich direkt alles einschicken bzw. den Termin im Vorfeld vereinbaren, wenn du direkt von Anfang an sagst, dass du zeitlich unter Druck bist (alle meine Arbeitsamtsgespraechspartner waren sehr aufgeschlossen gegenueber meinen Reiseplaenen und haben mir da keine Steine in den Weg gelegt). Ein Anruf hilft, das zu klaeren. Nach meinem Termin hatte ich den Bescheid innerhalb von 1 Woche, aber da kann man ja auch schon weg sein.

Versicherung siehe Vombatus' Link - beachte dazu einfach nur noch, dass wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, du den Uebergangsmonat selber zahlen musst.
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living

« Antwort #11 am: 24. Februar 2013, 23:51 »
Danke noch mal!

Also ich werde Morgen mal beim AA Anrufen und folgende Frage stellen.

1. Wenn ich 3 Monate vorher (15.6) zum 15.09 Kündige kann ich in diesen 3 Monaten mich schon Arbeitslos zum 15.9 melden bzw.
 dem AA persönlich (was ja ein muss ist) die Nachricht übermitteln.

2. Oder aber muss ich nach dem 15.9 wenn ich nun dann wirklich AL bin persönlich dort erscheinen und sagen "jetzt" bin ich AL.

3. Wenn das nach meine Kündigung innerhalb der 3 Monate funktionieren sollte das ich mich schon AL melden kann, ist es möglich die Unterlagen für die Berechnung des ALG per Post ein zu reichen und die Berechnung schriftlich zu erhalten - somit muss ich nicht mehr Persönlich beim AA auftauchen und muss nicht noch früher Kündigen.

Werde mal sehen was die dazu Sagen......  ???
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Vombatus

« Antwort #12 am: 25. Februar 2013, 00:09 »
Warum macht sich Karoshi die Mühe und sammelt viele wichtige Information auf der Seite, stellt sie allen zur Verfügung, wenn sie keiner beachtet? Warum mache ich mir eigentlich immer die Mühe und suche die Links heraus, wenn sie dann doch keiner ansieht? Und warum benutzt keiner die Suche, um relevante Antworten und Erfahrungsberichte anderer zu lesen?

Fragen über Fragen …
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living

« Antwort #13 am: 25. Februar 2013, 00:58 »
Es gibt leider viel Meinungen und man wird halt bei seinen spezifischen Vorstellungen nicht aus jeder Antwort schlau!

Danke trotzdem, versuche ja nur die best Mögliche Lösung für meinen Fall zu bekommen.
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n_rtw

« Antwort #14 am: 25. Februar 2013, 08:23 »
Ich moechte einfach noch mal diesen Thread empfehlen:
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7610.0
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