Thema: Arbeitslos Melden zum 100x ....!  (Gelesen 3941 mal)

living

« Antwort #15 am: 25. Februar 2013, 16:25 »
Ok, dass Resultat von heute bei Anruf beim AA.
In meinem Fall muss ich mich 3 Tage nach dem ich meine Kündigung eingereicht habe Arbeitssuchend melden.
Ab den ersten Tag (sagen wir ich Kündige zum 31.08) somit der 1.09 an dem ich AL bin muss ich mich nochmals Persönlich beim AA melden
und sagen das ich AL bin, hier kann ich dann auch gleich sagen das ich dem AMarkt nicht zur Verfügung stehe.

Zur Berechnung oder zum einreichen der Unterlagen muss ich nicht mehr Persönlich erscheinen und kann schon unterwegs sein.
Dies kann alles per Post erfolgen oder duch ein Familienmitglied.

Danke
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n_rtw

« Antwort #16 am: 26. Februar 2013, 09:55 »
Danke auch für die Rückmeldung. Schön, dass du für die Anspruchsfeststellung nicht persönlich hin musst und alles sogar von unterwegs klären kansnst. Wenn nur alle Behörden so flexibel wären...
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