Thema: Die Sache mit dem Arbeitsamt  (Gelesen 1977 mal)

ingogi

« am: 01. August 2012, 17:00 »
Hallo Zusammen,

schön das ich Euer Forum gefunden habe, denn ich habe einige Fragen zu denen ich bis jetzt teils sehr verschiedene Antworten gefunden habe.

Es ist so.........
Nach über 20 Jahren Arbeit möchte ich jetzt kündigen und 8 Monate in ein Nicht EU Land gehen.

Der Plan ist..........
Zum 30.09. kündigen. ( Also wäre ich am 1.10. arbeitslos)

Zurück kommen werde ich, nach 8 Monaten, Ende Mai 2013.

Die Kündigung werde ich schon nächste Woche abgeben.

Da ich noch Rest Urlaub beanspruchen kann, möchte ich schon am 16.9. los fliegen.

Wie ist das genaue Vorgehen?
Sicher muss ich mich Arbeitssuchend melden, sobald ich meine Kündigung abgegeben habe?

Kann ich an diesem Tag auch gleich meine Abmeldung vom Amt zum 1.10. tätigen, da ich 2 Wochen zuvor schon abfliegen werde?
Oder muss ich am 1.10. beim AA persönlich erscheinen um mich abzumelden?

Da ich innerhalb von 12 Monaten wieder komme, steht mir ALG1 ( incl. der Sperrfrist) noch zu. Reicht es, wenn ich mich bei meiner Wiederkehr anmelde?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mein Geschreibsel ist nich allzu durcheinander.

Lg und schon mal Danke
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Vombatus

« Antwort #1 am: 01. August 2012, 21:06 »
Wenn du mehr über das Thema wissen möchtest kannst du die "Suche" in Anspruch nehmen, dort sind Tipps und Erfahrungsberichte zu finden.

z.B.:
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6247.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?board=8.0

Wenn du tatsächlich "nur" acht Monate unterwegs bist, reicht es, wenn du nach deiner Rückkehr zu AA gehst. Du kannst dich aber auch früher Arbeitssuchend melden. Du wirst wegen Eigenkündigung eine Sperrfirst bekommen, die sowieso abläuft während du weg bist.

Du hast ein Jahr Zeit dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I anzumelden. Egal ob vor oder nach der Reise. Du musst also ganz sicher NACH deiner Reise Persönlich zum AA.

Mein Antwortwissen besteht aus eigenen Erfahrungen und dem was ich hier gelesen habe. Also alles ohne Gewähr. Du kannst dich im Zweifel auch direkt an das Arbeitsamt wenden.
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ingogi

« Antwort #2 am: 01. August 2012, 22:03 »
Hallo Vombatus,

danke Dir für Deine Hilfe. Die Treads werde ich mir mal durchlesen. Nach den Infos die ich bis jetzt gekommen hatte, war ich zum gleichen Ergebniss gekommen wie Du es mir geschrieben hast.
Ich war mir nur halt nicht ganz so sicher.
LG :)
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karoshi

« Antwort #3 am: 02. August 2012, 09:13 »
Das können wir kurz halten: Da Du vor Diener Reise keine Leistungen beziehen willst und weniger als ein Jahr unterwegs bist, gehst Du einfach unmittelbar nach der Reise zur Arbeitsagentur und meldest Dich arbeitslos. Vorher musst Du gar nichts machen.

Die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung 3 Monate vor Arbeitsende besteht nur, wenn kein "wichtiger Grund" (so steht es im Gummiparagrafen) vorliegt, es nicht zu tun. Dass Du dem Arbeitsmarkt wegen eines Auslandsaufenthalts gar nicht zur Verfügung stehst, ist ein wichtiger Grund.

LG, Karoshi
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ingogi

« Antwort #4 am: 02. August 2012, 18:02 »
Hallo Karoshi,

danke Dir. Das beruhigt mich ungemein. Dann kann ich guten Gewissens am 16. abdampfen.......... ;)
LG
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