Hallo Zusammen,
schön das ich Euer Forum gefunden habe, denn ich habe einige Fragen zu denen ich bis jetzt teils sehr verschiedene Antworten gefunden habe.
Es ist so.........
Nach über 20 Jahren Arbeit möchte ich jetzt kündigen und 8 Monate in ein Nicht EU Land gehen.
Der Plan ist..........
Zum 30.09. kündigen. ( Also wäre ich am 1.10. arbeitslos)
Zurück kommen werde ich, nach 8 Monaten, Ende Mai 2013.
Die Kündigung werde ich schon nächste Woche abgeben.
Da ich noch Rest Urlaub beanspruchen kann, möchte ich schon am 16.9. los fliegen.
Wie ist das genaue Vorgehen?
Sicher muss ich mich Arbeitssuchend melden, sobald ich meine Kündigung abgegeben habe?
Kann ich an diesem Tag auch gleich meine Abmeldung vom Amt zum 1.10. tätigen, da ich 2 Wochen zuvor schon abfliegen werde?
Oder muss ich am 1.10. beim AA persönlich erscheinen um mich abzumelden?
Da ich innerhalb von 12 Monaten wieder komme, steht mir ALG1 ( incl. der Sperrfrist) noch zu. Reicht es, wenn ich mich bei meiner Wiederkehr anmelde?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mein Geschreibsel ist nich allzu durcheinander.
Lg und schon mal Danke