Thema: Arbeitsamt und KK nach Rückkehr  (Gelesen 5253 mal)

querweltein

« am: 07. Mai 2012, 03:28 »
Moin,

wir kommen am ersten Juli WE wieder nach Deutschland.
Dann müssten wir doch theoretisch am Montag sofort zum AA und uns dort wieder anmelden. Muß man da persönlich hin?
Zudem müssen wir uns irgendwie vorher wieder bei der Techniker KK anmelden, damit das AA uns nicht in die AOK steckt.
Soweit korrekt?

Wie läuft es dann weiter?
Wir werden ja sicher nicht 2 Tage nach Rückkehr schon Bewerbungen schreiben können...

Wie sind da eure Erfahrungen?

Gruß
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Martini

« Antwort #1 am: 07. Mai 2012, 11:06 »
Ich bekam damals erst ab dem Tag Geld, an welchem ich Persönlich beim Amt war. Telefonisch reichte da nicht. Und bei der Anmeldung musste ich Angeben, in welche KK ich wollte. Das hat gereicht. Eine extra Anmeldung bei der KK brauchte ich nicht.

Bei der Anmeldung bekam ich dann auch einen Termin bei meiner Persönlichen Beraterin, an welchem ich dann alle Unterlagen mitbringe sollte. An diesem Termin hat die gute Dame dann erst mal alles aufgenommen was ich so bisher gemacht habe und mir dann gleich drei Stellen zum Bewerben mitgegeben. Allerdings lagen zwischen der Anmeldung und dem Termin zwei Wochen. Also ganz entspannt.
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Diggidi

« Antwort #2 am: 07. Mai 2012, 14:08 »
Martini hat alles richtig erklärt, nach der Reise direkt am ersten Tag zum Amt sonst gibbet Ärger. Und du kannst da ganz normal sagen welche KK du gerne hättest...
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Vombatus

« Antwort #3 am: 07. Mai 2012, 19:46 »
… ich bin erst eine Woche nach Rückkehr zum AA und habe halt dann auch erst ab dem Tag, an dem ich alle Papiere abgegeben habe Geld bekommen.

Ansonsten war alles problemlos. Wenn man länger als ein Jahr unterwegs war muss man einige Formulare noch mal ausfüllen weil diese nach 12 Monaten vernichtet werden.

Ich hatte mein Termin mit dem Berater noch in der selben Woche der Antragsabgabe. Da ich (glücklicherweise) in meinem alten Job wieder anfangen konnte, war der Termin nach weniger als 10 Minuten vorbei.

Stelle es mir aber schon nervig vor, gleich aktiv werden zu müssen. Hier ist es leider wieder alles unendspannter als unterwegs.

Wurde auch nach einer neuen KV oder Bank gefragt.
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manado

« Antwort #4 am: 07. Mai 2012, 20:25 »
Hallo zusammen,
einige Fragen, die mich dazu beschäftigen sind diese:

1. Wenn ich meine Whg. für die Zeit der Abwesenheit auflöse, aber an meinem jetzigen Wohnort angemeldet bleibe, muss ich dann zwingend zum A-Amt des ehemaligen Wohnorts/ ehemaliger Whg.? D.h. wenn ich nach Rückkehr vorübergehend woanders unterkomme?

2. Bzw. was mache ich, wenn ich nach Rückkehr noch keine eigene Bleibe habe. Dann kann ich keine eigene, feste Adresse angeben. Oder reicht eine vorläufige?

3. Muß ich vor dem A-Amt zum Einwohnermeldeamt, bzw. wann muss ich mich da blicken lassen?

Ist schon schön, wie sehr uns unsere Verwaltung prägt ....  ::)

1000 Dank,
manado
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Vombatus

« Antwort #5 am: 07. Mai 2012, 20:49 »
Du musst (normalerweise) zu dem AA in der Stadt, in der du gemeldet bist. Wenn du zurückkommst (und wie ich, mal dort mal dort auf der Couch schläfst) wirst du vielleicht auch herumdiskutieren müssen. "Am besten dort zum AA, wo du voraussichtlich wohnen wirst" würde ich sagen. Dass Arbeitsamt wird dich aber wohl dort hin schicken wo du noch gemeldet bist. Wenn du nirgends gemeldet bist, und in deinem Wunschort auch keine Bleibe hast, die du beim Meldeamt angeben kannst wird alles kompliziert ... und du wirst dich dann an- und abmelden müssen und wieder an und wieder ab ... Behördenrennerei ...

Bei mir reichte eine Adresse, also ein Ort an dem der Bescheid geschickt werden kann. Egal ob kurz- oder langfristig.

… dass mit dem Müssen ist so eine Sache … man muss vieles. Ich blieb während meiner Reise (in meiner alten Whg. angemeldet und habe mich dann einfach nur umgemeldet als ich die neue Bleibe hatte. Das AA fragte mich zwar wo ich gemeldet bin, verlangte bei mir aber nichts schriftliches.

Wahrscheinlich kommt es bei deinen Fragen auf das Wohlwollen des zuständigen Beraters an. Bei jeden kann es anders laufen …
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sommerjogurth

« Antwort #6 am: 08. Mai 2012, 02:38 »
Ich komme Anfang Juni wieder zurück. Werde in meinen alten Wohnort A ziehen war während der Reise aber bei meinen Eltern im Dorf B gemeldet (6 Auto-Stunden Distanz). Nach B fahre ich erst 3 Wochen nach dem ich wieder in Deutschland bin. Deswegen hatte ich dem AA ne Mail geschrieben um zu wissen wo ich mich anmelden soll.

Zitat
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail

Um bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend geführt werden zu können, ist eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit in Deutschland erforderlich.

Zur Terminvereinbarung des Beratungsgespräches benötigen wir noch weitere Informationen von Ihnen – bitte rufen Sie daher unseren Telefonservice an.
Die Rufnummer lautet: 00491801555111 

Falls Sie bei der Rückkehr nach Deutschland nicht sofort ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können, melden Sie sich bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Zahlung von Leistungen von dieser persönlichen Vorsprache abhängig sein kann. Eine Vorsprache am ersten Tag Ihres Aufenthaltes in Deutschland wird daher angeraten.

Weitere Informationen über eine Rückkehr nach Deutschland, erhalten Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de > Arbeitnehmer > Rückkehrer > Rückkehr nach Deutschland.

Sie werden bei der Agentur für Arbeit mit folgender Kundennummer geführt: 123456789.
Bei zukünftigen Anfragen geben Sie bitte die Kundennummer stets mit an.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Agentur für Arbeit

Also jetzt nicht so wahnsinnig aussagekräftig und persönlich die Antwort sondern irgendeine Standard-Antwort. Ich werde jetzt einfach am ersten Tag wenn ich wieder zurück bin in Stadt A zum AA gehen, dann sichere ich mir zumindest, dass ich von Anfang an Geld bekomme und wenn ich dann meine Eltern im Dorf B besuche und dort auch noch mal zum AA muss, dann muss es halt sein.

Anrufen werde ich nicht. Diese blöde kostenpflichtige 0180-Nummer, wo man 3 bis 4 mal den verschiedensten Leuten seine Lage erklären kann, aus dem Ausland anrufen?? Nö, dazu fehlt mir einfach die Lust.
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querweltein

« Antwort #7 am: 08. Mai 2012, 04:00 »
Soo entspannt finde ich es unterwegs manchmal auch nicht ....

Naja, ich stell es mir nur schwierig vor, gleich Bewerbungen schreiben zu sollen. Ich bin bei meinen Eltern im Norden gemeldet, alle Sachen und Unterlagen sind im Süden eingelagert. Wir wissen noch gar nicht, wo in D wir leben wollen, und was wir machen wollen. Kein Auto um groß Sachen aus dem Lager zu holen und zum AA zu gondeln, etc.
Da braucht man doch erstmal eine Orientierungsphase und Zeit für Orga, zum Anzeigen lesen, Lebenslauf schreiben etc...

Hm, das wird mal interessant, auch wie stressig die einen mit Angeboten bombadieren (vor allem wenn man noch keinen Plan hat wie es weiter gehen soll).
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karoshi

« Antwort #8 am: 15. Mai 2012, 13:39 »
Da braucht man doch erstmal eine Orientierungsphase und Zeit für Orga, zum Anzeigen lesen, Lebenslauf schreiben etc...
Keine Panik, das weiß die Arbeitsagentur auch. Kann man ja außerdem beim Erstgespräch auch mal thematisieren. Überhaupt wird die AA oft von Leuten, die noch nicht so viel mit ihr zu tun hatten, mit viel zu viel Ehrfurcht betrachtet. Da arbeiten Menschen wie Du und ich. Wenn sie glauben, dass Du sie verarschen willst, dann verarschen sie Dich auch (bzw. reizen die gesetzlichen Vorschriften zu Deinen Ungunsten aus). Wenn sie dass Gefühl haben, dass Du Dich bemühst und konstruktiv mit ihnen zusammen arbeitest, dann bemühen sie sich auch und arbeiten konstruktiv mit Dir zusammen.
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sommerjogurth

« Antwort #9 am: 23. Juni 2012, 10:51 »
So ich war jetzt beim AA von Stadt A, obwohl ich noch im Dorf B gemeldet war.

Der erste Sachbearbeiter hat erst mal alles kurz aufgenommen und dann gesagt ich soll mich so schnell wie mgl in Stadt A anmelden und dann einen Termin mit mir ausgemacht "zur Abgabe meines Antrages auf Arbeitslosengeld". Zu diesem Termin musste ich dann schon in Stadt A angemeldet sein. Manchmal wird dieser Termin auch nicht gleich vor Ort ausgemacht, sondern man bekommt eine Einladung per Post.

Wenn man das erste mal nach Reise-Rückkehr zum AA geht, macht man keinen Termin aus. Geht einfach während der Öffnungszeiten und abhängig davon wie viele anderen noch da sind kann es schnell gehen oder lange dauern. Daher meine Empfehlung so früh wie mgl gehen.

Zur Antrags-Abgabe bekommt man ja einen Termin und ich war dann in 10min fertig und konnte wieder gehen.

Dann kam per Post noch eine Einladung zum Beratergespräch (bei mir 4. Wochen später, dritter Sachbearbeiter), denn hatte ich aber abgesagt, weil ich inzwischen was eigenes gefunden hatte. Für diesen würde mein Lebenslauf brauchen und Nachweise, dass  man schon am suchen ist / sich irgendwo beworben hat.

Fazit:
1. so schnell wie mgl nach der Reise zum AA, damit man das Geld rückwirkend ab diesme Tag bekommt und man versichert ist
2. einen zeitgen Termin zur Antragabgabe ausmachen, sonst kommt das Geld so spät, weil sich alles verzögert
3. wegen Lebenslauf schreiben keine Panik, die Einladung zum Beratergespräch kommt einige Wochen verzögert


Zur KK:

Am 31.5 war ich beim AA und erst am 20.6 kam ein Brief von der Techniker in dem ich was unterschreiben und zurück schicken musste und erst ca. 1 bis 2 Wochen danach kommt dann endlich meine Chip-Karte. Bevor das Schreiben von der Techniker kam, hätte ich nur im Notfall zum Arzt gehen können. Jetzt ohne Chip-Karte kann ich zum Arzt (Vorsorge zum Beispiel) und muss hoffen, dass mich der Arzt auch so untersucht und es für ihn ok ist, dass ich die Chip-Karte nach reiche.

Find ich ein bisschen sehr doof, dass das ganze so lange dauert, denn ich hätte gerne die ganzen Ärzte abgeklappert bevor ich wieder mit Arbeiten anfange.

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querweltein

« Antwort #10 am: 11. Juli 2012, 09:28 »
So, update.

Nach den ersten Tagen zu Hause und dem Besuch beim AA jetzt folgender Stand:

Bin normal hin zum Anmelden. Perso oder Pass mitnehmen nicht vergessen. Am besten den Lebenslauf im Kopf haben, da die Daten eingegeben werden, bei mir ab der Einschulung. :) Der Antrag auf ALG muß neu ausgefüllt werden. Wenn man seine Steuer-ID dabei hat, geht das auch gleich vor Ort, dann gehts schneller mit der erneuten Bewilligung.
Einen Termin zum Beratergespräch habe ich 2 Tage später für in 2 Wochen bekommen. Hätte für meinen Geschmack länger dauern können, da ich ja erst meinen Kram zum Bewerben auslagern muß.
Nach dem Besuch beim AA kann man direkt bei der KK anrufen, die leiten dann schon die neue (erneute) Mitgliedschaft in die Wege. Karte herstellen und verschicken dauert so ca. 10 Tage. Bis dahin muß man beim Arzt die Karte nachreichen.
Leider muß man jetzt eine neue Gesundheitskarte nehmen :(

Mal sehen wie dann unsere persönlichen Berater so drauf sind. Immerhin weiß ich noch nicht was ich genau machen will, und wo. :D
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atw12

« Antwort #11 am: 29. Oktober 2012, 09:55 »
Hallo, kann ich nicht vor Rückkehr schon einen Termin für den Tag der Rückkehr beim AA machen damit ich nicht mit Jetlag ewig warten muss?
Und muss ich tatsächlich alles wieder ausfüllen obwohl ich schon ein Beratergespräch im Januar hatte, alles ausgefüllt habe und mich ja für 10 Monate nur abgemeldet habe...die müssten die Unterlagen ja noch haben...

Arbeitslosengeldanspruch hat man für wie lange nochmal?
Was muss ich mitbringen für das Wiederanmelden?

Danke, lg
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Tina

« Antwort #12 am: 24. November 2014, 19:13 »
Hallo Zusammen!
Ich bin seit Oktober 2013 auf Reisen und werde in 1 Woche wieder nach Deutschland kommen. Meine Reiseversicherung endet auch dann. Quasi bin ich dann ab Dezember nicht mehr versichert. Ich habe vor meiner Reise Arbeitslosengeld beantragt und bewilligt bekommen und habe mich dann wieder abgemeldet. Anspruch hält sich also noch für 3 Jahre. Ich möchte nur für 2 Monate wieder nach D und dann gehts wieder weiter. Eventuell möchte ich dann 2016 wieder nach D zurück kommen und möchte mir den Arbeitslosengeldanspruch bis dahin aufsparen. Ich könnte bei meiner alten Arbeit im Dez / Jan jobben.
Meine Frage ist, kann mann sich in D nur für 2 Monate krankenversichern? Ich möchte natürlich nicht auf Steuerkarte arbeiten, da dann mein A-Geldanspruch neu (schlechter) berechnet wird. Mensch, das ist alles kompliziert! Kann mir jemand einen Tip geben? Viele Grüsse Tina
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