Hallo ihr Lieben,
leider reihe mich auch mit ein zu denjenigen, die das mit dem Arbeitsamt nicht hinkriegen.
Folgender Sachverhalt:
Kündigung bei meinem Arbeitgeber (Bank): 30.09.2011
Nebenjob bei der Post ab dem 01.09. bis 31.10.2011
Abflug: 06.11.2011
Rückkehr: 20.04.2011
Ich habe mich Mitte September arbeitssuchend gemeldet und wollte mich am 01.11. arbeitslos melden. Ich habe auch schon mit den Leuten vom Arbeitsamt telefoniert, um richtig an das Thema ran zu gehen, aber das war wenig hilfreich - auch hier erhielt ich die Info, dass meine Sperrfrist nicht während meiner Reise läuft, sondern erst nach meiner Rückkehr - aber das ist falsch, zumindest habe ich das vielmals hier im Forum gelesen.
Deshalb hier meine Fragen an euch:
- Beginnt die Sperrfrist ab dem 01.11.2011 (auch unabhängig davon, ob ich mich arbeitlos gemeldet habe oder nicht?)
- Wenn ich mich am 01.11. arbeitslos melde, habe ich bestimmt noch nicht alle Unterlagen zusammen. Was heißt das dann? Ich kann mich nicht arbeitslos melden? Oder kann im Zweifel mein Vater die fehlenden Unterlagen rein schicken? Aber dann bin ich ja nicht mehr hier und somit (per definition) nicht mehr arbeitslos...
- Für die Zeit vom 01.11. bis 06.11. bin ich bei meiner Versicherung (TK) versichert - im diesem Thread
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=4809.0 wurde ja geklärt, dass die Nachversicherungspflicht unabhängig davon, was danach kommt, greift. Jetzt ist es aber so, dass die Dame vom Amt meinte, dass meine Versicherungsbeiträge bei meiner Rückkehr NICHT übernommen werden, weil zunächst die Versicherung für einen Monat zahlt... Aber das wird sie wohl nicht machen...
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Oder soll ich mich einfach bei meiner Rückkehr arbeitslos melden und im Zweifel für einen Monat selbst den Versicherungsbeitrag zahlen?
Viele liebe und sonnige Grüße
Chrissi