Thema: Arbeitslos melden vor Weltreise  (Gelesen 12369 mal)

Ambitious

« am: 13. Juli 2011, 16:33 »
Hi,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! :-)
Ich mache Anfang Februar 2012 eine Weltreise bis Ende Juli 2012 und habe bis zum 30.09.2011 einen befristeten Arbeitsvertrag und aller Wahrscheinlichkeit mache ich im gleichen Unternehmen ein techn. bezahltes Praktikum vom 01.10.2011 bis zum 30.11.2011. Ich würde nun gerne den Dezember und Januar Arbeitslosengeld beziehen. Ist das möglich? Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen und wie sieht das dann nach der Reise aus? Auch wegen Krankenversicherung etc.?
Besten Dank schonmal für eure Antwort und viele Grüße :-)

Robin
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karoshi

« Antwort #1 am: 14. Juli 2011, 07:17 »
Hallo Robin,

die meisten Deiner Fragen werden schon im Kapitel Arbeitslosenversicherung beantwortet. Wenn danach noch was unklar ist, einfach noch mal fragen.

LG, Karoshi
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FliegenOhneFallschirm

« Antwort #2 am: 06. August 2012, 20:03 »
Hallo :)

ich hab da auch noch eine Frage:

Kurz Fakten: am 4.11. gehts los für mind. 1 Jahr. Ich habe zum 31.3. gekündigt. Arbeitssuchend bin ich gemeldet. Kann mich also einfach am 02.11.2012 arbeitslos melden.

Man kann sich aber ja schon 3 Monate vorher arbeitslos melden (wäre dann weniger stressig und die würden mich nicht mit Vermittlung nerven). Hab die Unterlagen von der AfA schon zugeschickt bekommen, da ist auch was zum Ausfüllen für den Arbeitgeber dabei. Nun das worüber ich gestolpert bin: der AG soll die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit als Posten aufstellen, heißt für mich: ich bekomm das erst nach Ende der Beschäftigung und dann wäre es ja sogar mit dem 02.11. knapp. Aber es muss ja irgendwie funktionieren, dass das vorab ausgefüllt wird, sonst würde das ja nicht klappen mit den 3 Monaten vorher. War das verständlich?

Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht? Danke vorab.

FoF
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karoshi

« Antwort #3 am: 07. August 2012, 08:42 »
Du musst mit Deinem Arbeitgeber absprechen, dass er Dir die Bescheinigung schon möglichst früh ausstellt. Das wird aber nur klappen, wenn die Gehaltszahlungen bis zum letzten Arbeitstag schon genau feststehen. Es müssen also alle Fragen bezüglich Überstunden, Auszahlung/Abfeiern von Resturlaub, variablen Gehaltsbestandteilen etc. geklärt sein.
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FliegenOhneFallschirm

« Antwort #4 am: 07. August 2012, 13:19 »
Ich bin im öffentlichen Dienst, da steht das Gehalt schon fest, ok Überstunden ist son Posten der noch unwägbar ist... Hm, da bin ich ja mal gespannt, ob die das machen :/ Danke aber trotzdem!
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Diggidi

« Antwort #5 am: 07. August 2012, 13:51 »
@Karoshi wenn du eh gerade dabei bist, ich hab auch eine kurze Frage zum Thema :-)

Ich werde Anfang August die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten, mein Arbeitsverhältnis endet dann am 31.10.12. Ich würde mich dann Anfang August arbeitslos melden (direkt telefonisch, dann persönlich paar Tage später). Um den Schein zu wahren, werde ich dann ca. eine Monat später dort anrufen und erklären, dass ich die neue Lebenssituation etc dazu nutzen will ein paar Monate zu reisen. Und ich mich ab dem 4.11 abmelden möchte. Für die drei Novembertage die ich noch in Deutschland bin, müßte ich ja dann schon AG bekommen oder? Is natürlich nicht wirklich viel, aber trotzdem. Nach der Reise, müßte dann ja alles ziemlich schnell gehen, da ich ja schon komplett im System aufgenommen bin oder?

lg diggidi
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karoshi

« Antwort #6 am: 07. August 2012, 15:30 »
Ja, für die 3 Tage müsstest Du schon was kriegen. Hinterher geht es deswegen aber nicht unbedingt schneller: wenn Du alle Unterlagen zusammen hast, braucht die AA sowieso nicht lange mit der Bewilligung/Zahlung.
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izzy

« Antwort #7 am: 15. September 2012, 13:35 »
Hallo Leute,

habe bzgl Arbeitslosengeld auch noch mal ne frage, wollte aber keinen neuen thread aufmachen.

also folgendes problem:

ich habe zum 30.sep gekündigt und am 1.okt geht mein flug nach bangkok.
war jetzt letztens beim arbeitsamt um mich arbeitssuchend zu melden und habe der dame dann auch gesagt, dass ich am 1.okt auf weltreise fliege.
die meinte dann aber, das ich dann keinen anspruch auf arbeitslosengeld habe (ausser natürlich wenn ich innerhalb eines jahres wiederkomme), da ich mindestens einen tag dem arbeitsamt zur verfügung stehen müsste. und das wäre der 1 oktober.
soweit ja klar, aber mein flug geht erst um 22 uhr abends...also würde ich ja theoretisch den arbeitsTAG zur verfügung stehen oder???

wie ist das geregelt?? kann ich da noch irgendwas machen??? nohmal hingehen und sagen ich würde jetzt einen arbeitstag zur verfügung stehen??
aber abmelden wäre dann ja am gleichen tag!!?   ???..hmmmm


hoffe ihr könnt mir helfen :)
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FliegenOhneFallschirm

« Antwort #8 am: 15. September 2012, 16:51 »
Schau mal dazu hier:

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=6546.msg40689#msg40689

da hab ich nen Beitrag speziell dazu geschrieben. Da warst du leider zu vorschnell ehrlich :/ du hast gesagt, du verreist: also stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, kannst dich also auch nicht arbeitslos melden.

Heißt: du musst innerhalb von 370 Tagen zurück sei, um den Anspruch anzumelden. Ging es dir um die insg. 5 Jahre Anspruch Erhalt?
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Vombatus

« Antwort #9 am: 15. September 2012, 17:03 »
@ izzy
verstehe ich das richtig, du hast selbst gekündigt?
Dann bekommst du normalerweise eine Sperrfrist von drei Monaten in denen du keine Arbeitslosengeld bekommst.

Und selbst wenn. Würdest du den ganzen Papierkram auf dich nehmen nur um einen Tag Bezüge zu erhalten?
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lookinforjonny.de

« Antwort #10 am: 15. September 2012, 23:24 »
meld dich 2 tage später erst ab.
per email!
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izzy

« Antwort #11 am: 15. September 2012, 23:34 »
@vombatus: nein nein, mir ging es natürlich nicht um den einen tag sondern darum die anwartschaftszeit für diese 4 jahre zu erfüllen, falls ich länger als ein jahr unterwegs bin...

hmm hatte eig gehofft der spruch "ehrlich währt am längsten' greift hier irgendwie  :-\

naja...hoffe einfach ich finde direkt wieder nen job sobald ich zurückkomm, bzw kann wieder in meiner jetzigen firma anfangen... :)

trotzdem danke

lg isi
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tschüssikovski

« Antwort #12 am: 19. Dezember 2012, 10:32 »
Guten Morgen liebe Reisefreunde!

Ich bin neu hier aber habe kenne das Forum schon länger und schon häufig interessante und fundierte Infos gefunden. Dafür danke ich allen, vor Allem den Machern / Moderatoren des Forums!

Nun habe ich auch eine Frage, deren Antwort sich mir auch nach längerem Grübeln nicht erschlossen hat:

Situation:
- Ich habe gekündigt
- letzter Arbeitstag ist vertraglich der 31.03.
- ich bin unwiederruflich und bezahlt freigestellt ab dem 31.01.
- ich werde meine Reise Mitte Februar antreten
- Dauer: min. 10 Monate bis max. ?? Jahr(e)


Meine Frage:
- Ergeben sich für mich Nachteile, wenn ich die Freistellung beim Jobcenter verschweige? Wie sieht es mit der Ungehung der Sperre aus?

Hat hier jemand schon Erfahrungen zu gemacht?

LG tschüssikovski, der auf Grund der aktuellen Situation seinen echten Namen vorerst verschweigt
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vadasworldtrip

« Antwort #13 am: 19. Dezember 2012, 10:38 »
haha, du hast ja mal einen geilen NIcknamen!  ;D ;D


also ist lustig bei uns in der Schweiz ists genau umgekehrt, sobald man sich arbeitslos meldet, läuft eine 2 jährige Frist, in der man Geld bekaommt (bei vollen 70% Lohn ohne Zwischenverdienst reichen die Taggelder aber nur 1,5 Jahre). HEisst, man sollte sich erst nach der Reise melden.

... ich werde mich erst nach der Weltreise arbeitslos melden, muss aber schauen, dass dass genau in einem Jahr nach Arbeitsende ist, sonst verfällt der Anspruch, weil man innerhalb der letzten Jahre Jahre vor Anmeldung mind. 1 Jahr gearbeitet haben muss.

wobei ich natürlich mich um  einen Job oder Ausbildung bemühen werden, sprich, hab nicht vor, danach arbeitslos zu sein.
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tschüssikovski

« Antwort #14 am: 19. Dezember 2012, 11:11 »
Hi Vada,

andere Länder - andere Sitten ;-)

Wobei das Schweizer Modell ja motivierender ist, loszuziehen..
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