Hallo Leute,
habe bzgl Arbeitslosengeld auch noch mal ne frage, wollte aber keinen neuen thread aufmachen.
also folgendes problem:
ich habe zum 30.sep gekündigt und am 1.okt geht mein flug nach bangkok.
war jetzt letztens beim arbeitsamt um mich arbeitssuchend zu melden und habe der dame dann auch gesagt, dass ich am 1.okt auf weltreise fliege.
die meinte dann aber, das ich dann keinen anspruch auf arbeitslosengeld habe (ausser natürlich wenn ich innerhalb eines jahres wiederkomme), da ich mindestens einen tag dem arbeitsamt zur verfügung stehen müsste. und das wäre der 1 oktober.
soweit ja klar, aber mein flug geht erst um 22 uhr abends...also würde ich ja theoretisch den arbeitsTAG zur verfügung stehen oder???
wie ist das geregelt?? kann ich da noch irgendwas machen??? nohmal hingehen und sagen ich würde jetzt einen arbeitstag zur verfügung stehen??
aber abmelden wäre dann ja am gleichen tag!!?
..hmmmm
hoffe ihr könnt mir helfen