Thema: Arbeitslos melden vor Weltreise  (Gelesen 12697 mal)

karoshi

« Antwort #15 am: 19. Dezember 2012, 16:55 »
- Ergeben sich für mich Nachteile, wenn ich die Freistellung beim Jobcenter verschweige?

Im Prinzip ja: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

In der Praxis kannst Du das aber gar nicht verschweigen, denn für die Antragstellung ist eine Arbeitgeberbescheinigung über die Bezüge der letzten 12 Monate erforderlich, und daraus geht das ja schon hervor.

LG, Karoshi
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vadasworldtrip

« Antwort #16 am: 01. Januar 2013, 10:59 »
(bei vollen 70% Lohn ohne Zwischenverdienst reichen die Taggelder aber nur 1,5 Jahre). .

Korrektur: Seit Januar 2012 sind es nur noch 260 statt 400 Taggelder = ca. 9 Monate

(ausser  man würde sich gleich nach Arbeitsende arbeitslos melden, aber dann müsste man Arbeitsbemühungen einsenden währen dem Jahr, wo man reist... und zu Terminen erscheine, ist also keine option ;-)
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paulinchen

« Antwort #17 am: 01. Januar 2013, 20:41 »
In der Praxis kannst Du das aber gar nicht verschweigen, denn für die Antragstellung ist eine Arbeitgeberbescheinigung über die Bezüge der letzten 12 Monate erforderlich, und daraus geht das ja schon hervor.

Hi
Eine Freistellung bei vollen Bezügen wird durch den AG nicht bescheinigt. Der AG stellt lediglich eine Verdienstbescheinigung aus. Sofern die Freistellung bezahlte Zeit ist, wird dies durch die AG-Bescheinigung nicht abgebildet.
Geht das AA auch nichts an.....wir hatten diesen Fall schon einige Male. ;)

lg
paulinchen
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karoshi

« Antwort #18 am: 01. Januar 2013, 22:06 »
Geht das AA auch nichts an.....wir hatten diesen Fall schon einige Male. ;)

Was genau geht das AA nichts an? Dass tschüssikovski gleichzeitig Gehalt und Arbeitslosengeld beziehen will? Das sehe ich anders. Die Gerichte übrigens auch, die verhängen wegen so etwas in der Regel Geldstrafen im mittleren fünfstelligen Bereich oder Haftstrafen (bei Ersttätern allerdings meistens auf Bewährung).
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n_rtw

« Antwort #19 am: 01. Januar 2013, 23:19 »
Ich glaube, hier geht es darum, dass das AA nicht angeht, ob jemand arbeitet oder nicht bis zum Ende seiner Anstellung. Tschuessikovski ist offiziell bis zum 31.3. in einem Arbeitsverhaeltnis. Das sowie die Hoehe der Bezuege bis Ende Maerz muss der Arbeitgeber, wenn er denn rechtens arbeitet, in der Arbeitsbescheinigung fuer das AA angeben.
Ich sehe den Fall genauso, wie wenn jemand einfach viel Resturlaub hat und nach der Kuendigung nicht mehr arbeiten muss. Das sage ich dem Arbeitsamt auch nicht, sonst wollen die mich schon mal mit Beratungsterminen und ggf. Vorstellungsgespraechen belegen.
Doppelt Geld sollte es also nicht geben und eine Umgehung der Sperrfrist - dafuer muessten schon schwerwiegende Gruende wie Mobbing oder Aufhebungsvertrag unter bestimmten Umstaenden vorliegen - ist aber ein ganz anderes, sehr komplexes Thema.

Da ergibt sich fuer tschuessikovski meines Erachtens eher das Problem dass er noch, waehrend er im Angestelltenverhaeltnis ist, auf Weltreise geht und damit das hier im Forum schon mehrfach angesprochene Problem bekommt, ob er den Anspruch auf Arbeitslosengelt feststellen lassen kann, bevor er offiziell arbeitslos ist. Die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber sollte hier ja eher das kleinere Problem sein, weil klar ist, welche Bezuege er bis Ende Maerz bekommt.

n_rtw

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