Thema: ummelden vs. abmelden  (Gelesen 3603 mal)

youngster

« am: 09. März 2011, 18:38 »
Hi Weltenbummler.

Wie ist Eure Meinung?

Wohnsitz zu den Eltern, Freunden etc. ummelden oder sich ganz aus Deutschland abmelden.

Ich habe von einem Weltreisenden gehört das er sich während seiner Reise aus Deutschlnd ganz abgemeldet hat. Vorteil hierbei ist, dass man keine Pflegeversicherung in dieser Zeit zahlen muß. Anders wenn man sich ummmeldet. Dann ist man Pflegeversicherungspflichtig.

Wenn man sich abmeldet muß man nur dafür sorgen das man eine Postanschrift hat.

 ???

Hat da jemand Erfahrung mit gemacht?

Beste Grüße
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Bella

« Antwort #1 am: 09. März 2011, 19:07 »
Hallo Youngster,

warum sollte man denn Pflegeversicherung zahlen müssen, wenn man in Deutschland angemeldet ist? Das zahlt man doch, soweit ich weiß, nur, wenn man Einkommen hat! Ist das denn bei dir der Fall?

Übrigens kam die Frage der Abmeldung hier im Forum schonmal auf, z.B. hier: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=3788.0
Mit der Suchfunktion findest du aber bestimmt noch mehr.
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youngster

« Antwort #2 am: 09. März 2011, 19:31 »
Hi Bella.

Einkommen werde ich wohl leider nicht haben. Verstehe das ganze ja auch nicht so wirklich. Wohler würde ich mich natürlich mit einer Adresse fühlen.
Werd mich bei besagter Person noch mal genauer informieren. Ich weiß auch nicht über was für Beträge wir hier reden.

Ich meld mich wieder.

Danke erstmal....
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dommel24

« Antwort #3 am: 09. März 2011, 20:06 »
Wie Bella schon sagte, bezahlt man die Pflegeversicherung nur, falls man ein Lohneinkommen hat. Hat mit dem Wohnsitz nichts zu tun.
 
Eine Abmeldung bringt ansonsten nur Nachteile:

- du bekommst in den meisten Fällen kein Bankkonto in Deutschland (so z.B. auch nicht bei der DKB)
- bei allen gängigen deutschen Reise-Krankenversicherungen musst du einen Wohnsitz in Deutschland haben, sonst wirst du gar nicht erst versichert.
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CPT_CHAOS

« Antwort #4 am: 10. März 2011, 13:22 »
Okay wenn man ein Konto beantragt ohne gemeldet zu sein gibts Probleme, das verstehe ich, weil die Prüfen ja deine Personalien, Schufa etc...

... ABER wie ist dass denn wenn man schon ein Bankkonto hat? Die allermeisten werden ja wohl nicht 3 Tage vor Beginn der Reise, also wenn sie sich gerade abgemeldet haben, ein Bankkonto beantragen. Das hat man doch schon längst, und ich bezweifle ehrlich gesagt dass die Banken selbst aktiv nachprüfen ob man immer noch gemeldet ist. Die haben deine Postadresse und solange die Briefe ankommen sind die glücklich, oder irre ich da?

Dito bei Versicherungen?

Bin halt auch gerade am Überlegen wie ich es handhaben soll, denn eine Abmeldung bringt auch Vorteile: z.B. Sonderkündigungsrecht bei Telefonvertrag...
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dommel24

« Antwort #5 am: 10. März 2011, 14:54 »
Ich weiß nicht wie die Banken das handhaben und überprüfen.

Aber in den Versicherungsbedingungen, z.B. bei der Hanse Merkur und bei Travel Secure, steht ausdrücklich, dass nur Menschen mit Wohnsitz versichert sind. In den meisten Fällen wird dies nicht auffallen, aber wenn größere Ausgaben anstehen, könnte eine Versicherung schon mal nach Wegen Suchen, diese zu vermeiden ...

Ein Sonderkündigungsrecht hast du bei Telefonverträgen nicht. Erst kürzlich hat die Telekom in diesem Thema Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass auch bei Umzug in ein Gebiet, in dem dein DSL Anbieter kein DSL bereitstellen kann, der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fortgesetzt werden muss. Eigentlich eine ziemliche Frechheit.

Falls dich die Telekom früher aus dem Vertrag entlässt, ist das reine Kulanz. Mit dieser Kulanz darf man z.B. bei 1und1 auch bei einer Abmeldung aus Deutschland nicht rechnen.
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youngster

« Antwort #6 am: 12. März 2011, 17:27 »
Hi Leute.

So wirklich weiter sind wir ja nicht gekommen. Es wird hier doch bestimmt jemanden geben der diesen Fall schon erlebt hat.
Hat schon mal jemand von der Pflegeversicherungskasse, oder wer auch immer dann das Geld kassieren möchte, Post während seines Auslandsjahres bekommen?  :)

Freue mich auf weiteren Input.

Vielen Dank.

Beste Grüße
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dommel24

« Antwort #7 am: 13. März 2011, 11:03 »
§20 (1) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

§21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht auch für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die

1. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, einen Anspruch auf Heilbehandlung oder Krankenbehandlung haben,
2. Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen,
3. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen beziehen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
4. laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem Achten Buch beziehen,
5. krankenversorgungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind,
6. in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind,

wenn sie gegen das Risiko Krankheit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html#BJNR101500994BJNG000300307

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youngster

« Antwort #8 am: 13. März 2011, 19:47 »
Hi Dommel24.

Vielen Dank für die Mühe. Diese ganzen Gesetze.

Ich habe es mir jetzt 3 Mal durchgelesen, werde aber nicht wirklich schlau daraus.
Ich würde es so verstehen das ich nichts zahlen muß, weil ich für die Zeit ja privat krankenversichert bin. Oder???

Wäre schön wenn Du mir das vielleicht übersetzen könntest.  ;D

Beste Grüße.

Youngster
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CPT_CHAOS

« Antwort #9 am: 13. März 2011, 21:26 »
Gesetzestexte sind ja ganz nett aber:
1) Versteht man die eh nur halb (wenn überhaupt) wenn man kein Jura studiert hat.
2) Gibt es einen Unterschied zw. geschriebenem Recht und gelebter Rechtspraxis. Papier ist geduldig. Viele Vorschriften existieren, werden aber in der Praxis unterschiedlich ausgelegt, durchgesetzt, interpretiert etc... pp Sonst bräuchten wir keine Gerichte, Anwälte usw....

Daher ist das Copy&Paste von Gesetzestexten nicht gerade so hilfreich (wenn auch gut gemeint). Was eher gefragt ist: Konkrete Erfahrungen, womit muss ich ganz konkret rechnen?
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dommel24

« Antwort #10 am: 13. März 2011, 22:36 »
Hallo youngster,

es kommt auf deine konkrete Situation an, die ich nicht genau kenne.

Zunächst einmal wird aus dem Gesetz deutlich, dass vor allem die Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind, auch in der Pflegeversicherung versichert sein müssen.

Ich gehe mal davon aus, dass du länger als 6 Monate auf Weltreise gehst, dich in der Zeit somit aus deiner Krankenkasse abmeldest, eine private Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hast und nicht gleichzeitig in Deutschland beschäftigt sein wirst. Somit musst du auch nichts für die Pflegeversicherung bezahlen.

§20 macht deutlich, dass das Thema Pflegeversicherung parallel zum Thema Krankenversicherung läuft. Da kenne ich nun wieder deine konkrete Situation nicht.
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