Thema: Abmelden von Deutschland  (Gelesen 10360 mal)

reisende

« am: 03. November 2010, 11:03 »
Beim Bürgeramt sagte man  mir, ich müsse mich vor der Reise abmelden. Die Konsequenzen wären, dass ich nirgendwo mehr gemeldet bin (und nicht wählen kann).
Ist das denn sinnvoll, sich abzumelden? Z.B. für eine Auslangskrankenversicherung muss man ja seinen Sitz in Deutschland haben. Und wenn ich aber keinen mehr habe?
Wozu soll ich mich von Deutschland abmelden (außer um GEZ-Briefe zu vermeiden)?

Kann es sein, dass das Abmelden nur Sinn macht, wenn man im Ausland immer am selben Ort bleibt und sich dort anmelden kann?

Danke im Voraus für eure fruchtbaren Kommentare,
Nina
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Jens

« Antwort #1 am: 03. November 2010, 11:07 »
Hallo Nina,

komische Auskunft! Melde dich bei deiner Heimatbasis an, z.B. deinen Eltern, somit bekommen die auch gleich die Post von dir! Die GEZ kannst du abmelden, dazu gibt es bei Banken ein Formular.

Ich würde mich nicht abmelden in Deutschland!
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karoshi

« Antwort #2 am: 03. November 2010, 12:09 »
Das ist eine rechtliche Grauzone. Du musst Dich in D anmelden, wenn Du dort Deinen Lebensmittelpunkt hast. Aus meiner Sicht hast Du den auch während einer längeren Reise (wo denn sonst?).

Am besten weckst Du beim Bürgeramt keine schlafenden Hunde und machst es so, wie Jens sagt.

LG, Karoshi
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lookinforjonny.de

« Antwort #3 am: 31. Mai 2011, 14:32 »
War eben beim einwohnermeldeamt:

erwähnt man, dass man mehr als 3 monate aus deutschland raus will, wirds schwer mit der ummeldung. ich wollte mit offenen karten spielen.
man ist gesetzlich verpflichtet sich abzumelden!!! egal wo der dauerhafte wohnsitz ist.
bei kontrollbesuchen durch das amt drohen bußgelder.

werd die infos dann ausführlicher demnächst auf meinem blog erläutern.

Jonny
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Jens

« Antwort #4 am: 31. Mai 2011, 14:42 »
bei kontrollbesuchen durch das amt

Welches Amt mach Kontrollbesuche??? Die haben schon so keinen Mitarbeiter und Zeit mehr! Wenn dann senden sie dir ein Brief zu und wenn der ankommt ist es doch ok! dann kann deine Person deines Vertrauens (Heimatbasis) mit einer Vollmacht reagieren!
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karoshi

« Antwort #5 am: 31. Mai 2011, 15:02 »
Und ich sach noch...
Am besten weckst Du beim Bürgeramt keine schlafenden Hunde und machst es so, wie Jens sagt.

Solange offizielle Schreiben wie z.B. Wahlbenachrichtigungen ankommen, wird kein Amt jemals auf die Idee kommen, da irgendwas zu kontrollieren. Es sei denn, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausginge, dass alle Welt sich schätzen ließe. Aber das Thema ist ja in Deutschland gerade durch, an der Front sollte also für die nächsten 20 Jahre Ruhe sein.

LG, Karoshi
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lookinforjonny.de

« Antwort #6 am: 31. Mai 2011, 19:36 »
das kam durch meine euphorie vom arbeitsamt, wo ich ebenfalls mit offenen karten gespielt habe und auf eine äußerst nette mitarbeiterin traf ;-) beim einwohnermeldeamt habe ich nichts besonderes erwartet, und dann das.

ja gut, sie meinte kontrollen werden eben insbesondere dann durchgeführt, wenn post zurückkommt. also eher unwahrscheinlich.

aber nenn mir mal jemand einen grund, warum man sich dann NICHT abmelden soll, wenn es für die Krankenvers. egal ist?!?!
ist doch dann wurscht, oder hat die abmeldung ggf. negative auswirkungen auf andere ämter? finanzamt?
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dommel24

« Antwort #7 am: 31. Mai 2011, 20:26 »
Hallo,
eine längere Diskussion dazu findest du hier:

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=3788.msg18558#msg18558

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=4035.msg20587#msg20587

Solange du irgendwo angemeldet bist, wo man dich kennt und auch weiß, dass du da angemeldet bist, ist das kein Problem. Manche Leute beim Einwohnermeldeamt sind einfach unglaublich unfreundlich. Wie sollten die denn kontrollieren, dass du nicht alle 85 Tage mal wieder kurz nach Deutschland kommst  ;)

Außerdem würde ich gerne mal wissen, auf welches Gesetz sich das Einwohnermeldeamt bei der Auskunft berufen hat. Weißt du das?
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lookinforjonny.de

« Antwort #8 am: 31. Mai 2011, 23:32 »
ja die threads kenne ich, auch da gehts halt um KrankenV und Bankkonto, was jedoch beides kein PRoblem darstellt, weil man zum Zeitpunkt des Abschlusses/Eröffnung über eine deutsche Anschrift verfügt.

also ich sehe keinen Nachteil bei einer Abmeldung. Nur Vorteile:

- keine Zustellmöglichkeit mehr für Downloadanzeigen und Knöllchen wegen Falschparkens in den letzten wochen vor Abreise ;-)
- keine lästige Werbung mehr
ähm ja, das wars auch schon, glaube ich ;-)

ja, die dame hat das "Meldegesetz" erwähnt, falls es sowas gibt.
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wwolf

« Antwort #9 am: 01. Juni 2011, 22:01 »
Wie ich es verstehe, kommt es auf den "Lebensmittelpunkt" an. Wenn du dir im Ausland eine Wohnung nimmst und dort arbeitest, ist dein Lebensmittelpunkt wahrscheinlich dort. Aber wenn du nur vorübergehend irgendwo unterkommst und dann weiterreist, ist dein Wohnsitz immer noch in Deutschland, auch wenn du monatelang nicht in Deutschland bist.
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lookinforjonny.de

« Antwort #10 am: 01. Juni 2011, 23:29 »
wie gesagt, das sah die dame vom amt anders und ich hab ihr erklärt, dass ich nirgends länger als einen monat bleiben werde. sie meinte, fakt ist, dass ich dann in deutschland nicht mehr lebe.
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dommel24

« Antwort #11 am: 06. Juni 2011, 17:17 »
Habe gerade mal ein bisschen nach Meldegesetzen gesucht und anscheinend hat jedes Bundesland ein eigenes. Im Meldegesetz von NRW heißt es beispielsweise in §37 Bußgeldvorschriften:

(1)Ordnungswidrig handelt, wer 1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, [...]
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro [...] geahndet werden.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=210&bes_id=4655&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=meldegesetz#det207724

Die Frage ist jetzt was "beziehen" heißt. Wenn ich meinen Kram dort unterstelle, wo ich mich anmelde, ist das ja wohl eine Art beziehen. Auf dieser schwachen Grundlage würde ich mir vom Bürgerbüro nix erzählen lassen.
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Jens

« Antwort #12 am: 06. Juni 2011, 19:05 »
Mal ganz ehrlich, ihr könnt wirklich aus einer Mücke ein Elefantchen machen! Wer soll den was kontrollieren???? Und den Stasi gibt es offiziell seit 1990 nicht mehr!!!
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dommel24

« Antwort #13 am: 06. Juni 2011, 19:15 »
 ;)
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Huettental

« Antwort #14 am: 11. Juli 2011, 18:53 »
N'abend,

habe da auch mal ne Frage: Weiß jemand wie viele Tage im Voraus, also vor Abflug, man sich in D abmelden kann?

Danke+Gruss,
huettental
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