Thema: wann, wie, wo arbeitslos melden  (Gelesen 7287 mal)

Alice

« am: 31. August 2009, 19:37 »
Hallo Zusammen,

trotz der vielen Fragen und Antworten hier, hab ich es irgendwie immer noch nicht kappiert.. ::) .. Sorry!

Also, meine Dilemma ist Folgendes..:
Ich werde Mitte Februar für 8 Monate auf Reisen gehen. Ich will desshalb Ende Oktober meinen Job kündigen. Ich habe dann drei Monate Kündigungsfrist. D. h. ich bin also zum 31.01 raus aus meinem Job. Mein Flug geht dann zwei Wochen später. Ich werde zwar nicht ganz ein Jahr unterwegs sein, möchte mich aber trotzdem lieber vorher arbeitslos melden, da man ja nie weiß.. viellecht will ich ja spontan doch verlängern... ;) .. und außerdem läuft ja dann meine Sperrfrist während ich weg bin, oder??

Ich muss mich aber vor meiner Abreise wieder bei der AA abmelden, oder? Läuft dann trotzdem meine Sperrfrist weiter??
Und wie mache ich das organisatorisch?? Muss ich mich schon während ich noch arbeite, also kurz nach meiner Kündigung arbeitslos melden oder erst, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis raus bin? Sprich nach dem 31.01.2010? Aber wenn ich mich erst dann melde, haben die bei der AA nur 14 Tage zur Bearbeitung und ich brauche die Bewilligung für Arbeitslosengeld bevor ich mich wieder abmelde, oder??

Oh man .. das ist so kompliziert. Kann jemand Licht in mein Dunkel bringen? Ich wäre extrem dankbar..


Vielen Dank.

Alice
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Verena_und_Jan

« Antwort #1 am: 02. September 2009, 19:06 »
Hi Alice,

vielleicht kann ich Dir die wichtigsten Fragen beantworten, da Jan und ich das aktuell ja auch schon hinter uns haben. Man muss es allerdings selbst erlebt haben, um sich vorstellen zu können, wie schrecklich bürokratisch, inkompetent und unflexibel diese Bundesagentur für Arbeit ist...das Wichtige dabei ist, dass Du immer ganz genau bescheid weißt, denn sonst erzählt Dir dort jeder was anderes! ;)

Also folgendes Vorgehen: sobald Du weißt, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeitslos sein wirst, d.h. an dem Tag an dem Du kündigst, meldest Du Dich erst einmal "arbeitssuchend". Ab diesem Tag, an dem Du Dich dort meldest und die darüber informierst dass Du zum 01.02.2010 arbeitslos sein wirst, fängt das Rad an zu laufen. Du musst also noch nicht wahrhaftig arbeitslos sein um Arbeitslosengeld beantragen zu können. Also keine Panik, es wird zeitlich alles noch rechtzeitig klappen! :)
Du gehst also zum Arbeitsamt und meldest Dich arbeitssuchend, quasi "ich bin arbeitslos zum 01.02.2010". Bei diesem Termin bekommst Du dann einen Antragsbogen für ALG + ein Hinweisblatt was Du alles besorgen musst um den Antrag abgeben zu können (Arbeitsbescheinigungen, Gehaltsnachweise, etc.).
Wenn Du die benötigten Unterlagen dann zusammen hast, vereinbarst Du telefonisch einen Termin um den ALG-Antrag abzugeben. An diesem Termin wird dann Dein Leistungsanspruch berechnet und Dir genau gesagt, wann Deine Sperrfrist enden wird und wann Du Arbeitslosengeld bekommen würdest, wenn Du nicht im Ausland wärst. Ich schätze mal, das müsste dann der 01.04.2010 sein (3 Monate Sperrzeit). Da Du aber ja zu dieser Zeit unterwegs sein wirst (außerhalb Dtl.), erhälst Du ja kein ALG und musst das Amt hierüber informieren und zwar dann, wenn Du den genauen Abflugtermin kennst. Der Abflugtermin ist dann der Tag der Abmeldung. Danach hast Du nun 4 Jahre Zeit die verbliebenen 9 Monate ALG in Anspruch zu nehmen. Also kannst Du beruhigt auch länger traveln :)

Stell Dich aber schon mal drauf ein, dass einige Mitarbeiter des Arbeitsamtes solch einen Fall eher selten auf dem Tisch liegen haben, dewegen lass Dir keinen anderen Krams erzählen als oben beschrieben - bei uns hat das so auch funktioniert! Antrag vor Arbeitslosigkeit beantragen, abgeben, Bewilligungsbescheid erhalten und direkt informieren, ab wann man wieder weg ist - und das alles bevor man wirklich arbeitslos ist!!!

Viel Glück + Durchhaltevermögen beim Warten auf den Fluren des Arbeitsamtes ;)

Grüße
Verena
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karoshi

« Antwort #2 am: 02. September 2009, 19:13 »
Hi Alice,

Du musst Dich mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, bzw. unverzüglich nach Deiner Kündigung, wenn das Ende weniger als 3 Monate weg ist. Arbeitslos melden kannst Du Dich frühestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Leistungsansprüche hast Du aber erst ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.

Die Sperrfrist beginnt am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie durch irgendetwas unterbrochen wird, sie läuft also während Deiner Abwesenheit weiter.

Abmelden musst Du Dich spätestens zum Tag Deiner Abreise bzw. Deiner Abmeldung aus dem Zuständigkeitsbereichs der örtlichen Arbeitsagentur (z.B. wenn Du die letzten Tage noch woanders wohnst).

LG, Karoshi
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Verena_und_Jan

« Antwort #3 am: 02. September 2009, 19:56 »
So isses Karoshi, nur etwas professioneller beschrieben, aber im Grunde das Gleiche  ;D

lg Verena
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Alice

« Antwort #4 am: 03. September 2009, 11:30 »
Hallo Verena,

hallo Karoshi,

tausend Dank!!! :D Ihr habt mir wirklich SEHR geholfen. Ich werde genau den Weg einschlagen, den Du vorschlägst, Verena.

Am Besten ist es wohl, man sagt denen beim Arbeitsamt gar nichts von den Reiseplänen, sondern informiert die erst, wenn man sich abmeldet, oder? Man kann ja sagen, es hätte sich spontan die Gelegenheit ergeben.. Oder??

Ich wünsch Euch eine gute Reise.

Lg, Alice
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karoshi

« Antwort #5 am: 03. September 2009, 12:19 »
Am Besten ist es wohl, man sagt denen beim Arbeitsamt gar nichts von den Reiseplänen, sondern informiert die erst, wenn man sich abmeldet, oder? Man kann ja sagen, es hätte sich spontan die Gelegenheit ergeben.. Oder??
So würde ich es auch machen.

@Verena: Ich weiß, dass Du praktisch genau das gleiche auch geschrieben hattest. Wir haben gleichzeitig geschrieben, und ich wollte meinen Text einfach trotzdem posten, auch wenn die Antwort schon gegeben war. So á la "doppelt genäht hält besser"...

LG, Karoshi
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TravelBugs

« Antwort #6 am: 03. September 2009, 23:21 »
Am Besten ist es wohl, man sagt denen beim Arbeitsamt gar nichts von den Reiseplänen, sondern informiert die erst, wenn man sich abmeldet, oder? Man kann ja sagen, es hätte sich spontan die Gelegenheit ergeben.. Oder??
So würde ich es auch machen.


Also ich hab mich seinerzeit rechtzeitig "arbeitssuchend" gemeldet (am Tag der Kündigung).
Am 1. Tag des Arbeitslos-Seins war ich dann bei der BA und hab mich offiziell als Arbeitslos gemeldet, da der Abflugstermin bereits  fix war (knapp 4 Wochen später) hab ich denen gleich offen und ehrlich gesagt, dass ich in knapp 4 Wochen wieder komme und mich "abmelde" weil ich für ein Jahr Reisen werde! Bei mir gabs auch keinerlei Probleme, war wahrscheinlich einer der wenigen die das Glück hatten gleich auf anhieb bei der BA das zu erreichen was man auch will.

Zur Sache mit der Sperrfrist:
Wie gesagt, ich war knapp 4 Wochen "arbeitslos" und bin dann weg. Nach der Rückkehr hab ich mich sofort wieder "arbeitslos" gemeldet und hab auch ab den Tag (natürlich im nachhinein) das ALO-Geld bekommen. Die Sperrfrist (bei mir 12 wochen) ist während meiner Abwesenheit weitergelaufen - wie karoshi ja bereits gepostet hat.

Toi Toi Toi dass bei dir alles so klappt. Am besten wäre natürlich gar keine Sperrfrist - abe des liegt in den Händen der BA!!!!

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Luna

« Antwort #7 am: 14. Oktober 2009, 13:14 »
Da es im Prinzip um dieselbe Frage geht, "hänge ich mich hier mal mit dran" und poste kein neues Thema!
Also, hab ich das richtig verstanden?
In meinem Fall wäre es so: Mein Arbeitsvertrag läuft definitiv zum 14.05.2011 aus, da es eine befristete Stelle ist. Dann müsste ich mich Mitte Februar arbeitslos melden und habe vermutlich eine dreimonatige Sperrfrist (?).Zählt das ab Februar oder ab Mai, wenn ich tatsächlich arbeitlslos bin? Da ich aber erst Anfang Oktober los will ist das ein wenig problematisch...denn dann bekomm ich ja im Prinzip währenddessen kein Geld...Zu guter letzt melde ich mich dann zum Oktober wieder ab beim AA und behalte aber den restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 4 Jahre lang??? Und was ist denn, wenn das AA mich in den 4,5 Monaten, die zwischen der Arbeitslosmeldung und der Abreise liegen vermittelt??? Irgendwie werd ich aus diesem Bürokratie Krams nicht so wirklich schlau...

Danke für eure Hilfe!

Eure Luna

karoshi

« Antwort #8 am: 14. Oktober 2009, 14:15 »
Hallo Luna,

Mein Arbeitsvertrag läuft definitiv zum 14.05.2011 aus, da es eine befristete Stelle ist. Dann müsste ich mich Mitte Februar arbeitslos melden und habe vermutlich eine dreimonatige Sperrfrist (?).
Nein, keine Sperrfrist, da Du ja nicht Deinen Arbeitsvertrag kündigst, sondern er wie geplant ausläuft.

Zu guter letzt melde ich mich dann zum Oktober wieder ab beim AA und behalte aber den restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 4 Jahre lang???
Ja, 4 Jahre ab dem 14.05. Einmal bewilligte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen kannst Du innerhalb von 4 Jahren noch "aufbrauchen". Allerdings ist danach wirklich Schluss, d.h. wenn Du noch 11 Monate Leistungen "übrig" hast, Dich aber erst nach 3 Jahren und 10 Monaten wieder arbeitslos meldest, bekommst Du trotzdem nur noch 2 Monate Geld.

Und was ist denn, wenn das AA mich in den 4,5 Monaten, die zwischen der Arbeitslosmeldung und der Abreise liegen vermittelt???
In weniger als 6 Monaten erwirbst Du Dir keine neuen Ansprüche, insofern gilt weiterhin der Rest des alten Anspruchs, s.o. Eine Sperrfrist würde sich auch nicht ergeben, da Du ja den neuen Vertrag wohl auch wieder befristet abschließen würdest.

LG, Karoshi
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Luna

« Antwort #9 am: 14. Oktober 2009, 15:17 »
Karoshi: In weniger als 6 Monaten erwirbst Du Dir keine neuen Ansprüche, insofern gilt weiterhin der Rest des alten Anspruchs, s.o. Eine Sperrfrist würde sich auch nicht ergeben, da Du ja den neuen Vertrag wohl auch wieder befristet abschließen würdest.

Ähm ja...ich meinte eher, was ich mache wenn die mich vermitteln wollen...ich kann den Job dann ja nicht absagen, weil ich sonst gesperrt werde, aber wenn ich ihn antrete muss ich ja im Prinzip direkt wieder kündigen...oder sehe ich das falsch?

Danke!
Luna

karoshi

« Antwort #10 am: 14. Oktober 2009, 15:34 »
Es kann Dich ja keiner zwingen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Es sei denn, Du willst den Job unbedingt und würdest ihn anders nicht bekommen. Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibst und zum Oktober kündigst, würde es dann eine Sperrfrist geben (die während Deiner Reise läuft).

LG, Karoshi
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nancy

« Antwort #11 am: 14. Oktober 2009, 17:30 »
halo ihr lieben allwissenden,
ich habe im prinziep ein ähnliches problem allerings fehlt mir hier doch dann noch die entscheidenen antwort...kann gerne nochmal extra posten wenn das hier doch nicht rein gehört...zum vorgehen wie ichs machen soll hab ich das jetzt auch verstanden is ja oft genugbeschrieben jedoch ist meine situation diese:
ich habe im juni 09 meine schulische ausbildung beendet
seit dem 26.8.09 mache ich in rumänien ein praktikum
für die zwischenzeit von juni bis august habe ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet...warum gute frage????
im dezember fliege ich zurück nach deutschland und möchte ab februar 2010 meine weltreise antreten...muss ich mich jetzt arbeitssuchend oder areitslos melden????
also ich habe mich da schon mal informiert mir wurde gesagt das ich eh keinen anspruch auf arbeitslosengeld hättte sondern nur auf harz IV da ich ja noch nicht gearbeitet habe. desweiteren wurde mir dann gesagt ich solle mich arbeitssuchend melden da ich dann irgendwie später mehr rentenanspruch (haha wenn da überhauüt mal noch was übrig bleibt) hätte..... aber kann ich mich denn arbeitssuchend melden und dann einfach auf weltreise gehen oder muss ich mich dann auch wieder abmelden...mir macht es dan anschein als währe das ganze jacke wie hose da ich ja eh immer anspruch auf harz IV habe oder...ich bin verwirrt...sorry
könnte mir da evt irgendjemand weiterhelfen????? währe sehr sehr dankbar.....


La revedere aus cluj nancy
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Alice

« Antwort #12 am: 01. April 2010, 13:07 »
Hallo Zusammen,

meine Reise hat sich um einige Monate verschoben, aber nun geht es Ende Juli los.

Ich bräuchte da noch mal kurz Euren Rat. Vielleicht hat ja hier jemand einen ähnlichen Fall durchlebt...

Ich werde zum 31.07.2010 aus meinem Arbeitsverhältnis raus sein. Arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen etc., das ist alles klar. Ich habe nun noch folgende Frage:

Ich wollte den Juli frei nehmen, da ich noch recht viel Resturlaub habe. Mein Flug wollte ich Ende Juli buchen. Allerdings bin ich ja dann erst zum 01.08.2010 arbeitslos. Ergibt sich dort dann irgendein Problem mit den Arbeitslosengeld? Wenn ich die Bewilligung vor dem 31.07.2010 erhalte (und das müsste ja eigentlich klappen), ist es dann egal, ob ich mich dann noch während des Arbeitsverhältnisses abmelde?

Dieser ganze Bürokratensch... ist echt nervig. Kann mir jemand einen Rat geben??

LG

Alice
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tinibini

« Antwort #13 am: 01. April 2010, 13:45 »
Wenn ich die Bewilligung vor dem 31.07.2010 erhalte (und das müsste ja eigentlich klappen), ist es dann egal, ob ich mich dann noch während des Arbeitsverhältnisses abmelde?

Ähm... ich glaube, die Bewilligung erhälst Du nicht vorher. Denn dafür muss auch eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers vorgelegt werden, und die kann er Dir frühestens am 31.07. ausstellen, da er Deine sämtlichen Bezüge dort eintragen muss, d. h. er muss erst Deine letzte Abrechnung erstellt haben.
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karoshi

« Antwort #14 am: 01. April 2010, 15:49 »
Hallo Alice,

die Sachlage ist da ziemlich eindeutig: wenn Du bis zum 31.07. einen Job hast und Ende Juli auf Reisen gehst, bist Du zu keinem Zeitpunkt arbeitslos und kannst Dich also auch nicht arbeitslos melden. Das kannst Du erst nach der Reise, wenn Du vor dem 05.08.2011 zurück kommst. Später hättest Du keine Ansprüche mehr, weil dann die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wäre.

LG, Karoshi
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