Thema: wann, wie, wo arbeitslos melden  (Gelesen 7293 mal)

Alice

« Antwort #15 am: 03. April 2010, 12:33 »
oh man, jetzt blicke ich hier gar nicht mehr durch... ???

Nochmal: Ich werde zum 31.04.2010 kündigen. Dann habe ich 3 Monate Kündigungsfrist, bin also zum 01.08.2010 aus dem Arbeitsverhältnis raus. Ich werde mich am Tag meiner Kündigung arbeitssuchend melden und dann gleich die Unterlagen für das ALG mitnehmen. Wenn ich alles zusammen habe, reiche ich den Antrag ein und warte auf die Bewilligung. Das wird ja dann wohl einige Wochen dauern. Die Bewilligung bekomme ich dann ja wahrscheinlich noch während meiner Kündigungsfrist (also vor dem 01.08.2010), oder? Kann ich mich dann direkt arbeitslos melden und dann angeben, dass ich mich ab dem 28.07.2010 (da ginge mein Flug) weg bin? Weil Verena hat ja geschrieben, dass das ginge:

"bei uns hat das so auch funktioniert! Antrag vor Arbeitslosigkeit beantragen, abgeben, Bewilligungsbescheid erhalten und direkt informieren, ab wann man wieder weg ist - und das alles bevor man wirklich arbeitslos ist!!!"

Oder muss ich erst bis zum 01.08.2010 warten, mich dann arbeitslos melden und kann dann erst einige Tage danach fliegen???

Hilfe! Ich blicke nicht mehr durch. Kann mir das jemand beantworten??

Und dann habe ich noch eine Frage:

Vor meiner Abreise werde ich mich voraussichtlich in eine andere Stadt (bei meinen Eltern) ummelden. Ich werde meine Whg zum 01.08.2010 kündigen und mich dann ummelden. Muss ich das dem Arbeitsamt melden? Muss das andere Arbeitsamt das ALG dann neu bewilligen und wie lange würde das dauern, oder wie läuft das??

Um Euren Rat wäre ich sehr dankbar.

LG

Alice
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karoshi

« Antwort #16 am: 03. April 2010, 15:19 »
Du kannst es versuchen. Du darfst dann aber unter keinen Umständen schon verraten, dass Du auf die Reise gehst.

Wegen des Umzugs: zuständig ist immer die Arbeitsagentur an Deinem Wohnort, d.h. wenn Du Deinen Erstwohnsitz verlegst, musst Du Dich abmelden und wieder neu anmelden.

LG, Karoshi
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Alice

« Antwort #17 am: 03. April 2010, 15:31 »
Hallo Karoshi,

vielen Dank erstmal für Deine vielen Tips... Du bist mir eine echte Hilfe!!!

Ich habe jetzt entschieden, den Flug am 07.08.2010 zu buchen. Dann kann ich mich am 1.08.2010 arbeitslos melden und kurz vor dem Abflug abmelden. Bis dahin muss das doch mit der Bewilligung auf Arbeitslosengeld geklappt haben, oder?

Könnte ich mich nicht auch einfach beim Arbeitsamt abmelden und dann erst den Wohnortwechsel ummelden? Dann muss ich mich bei dem neuen Arbeitsamt doch erst nach der Reise anmelden, oder??? Die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ist doch unabhängig von Wohnort, oder??

LG Alice
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atw12

« Antwort #18 am: 06. Februar 2012, 17:18 »
Du kannst es versuchen. Du darfst dann aber unter keinen Umständen schon verraten, dass Du auf die Reise gehst.


LG, Karoshi

@Karoshi: ich habe beim Arbeitsamt schon beim Gespräch im Januar angegeben, dass ich mich ab dem 4.3. wieder abmelde, ab Feb arbeitslos bin und mir wurde nur gesagt: ok kein Prob, einfach im Feb den Antrag auf AL stellen. Den Termin habe ich nun in 2 Wochen; was kann ich rechtlich dagegenhalten wenn sie sagen: kein Anspruch da dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden? ICh stehe ihm ja nach Rückkehr zur Verfügung und habe dann doch Anspruch oder? Danke...
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Vombatus

« Antwort #19 am: 07. Februar 2012, 00:26 »
Ich habe auch beim ersten Besuch beim der AA gesagt, dass ich in 2 Monaten weg bin. Mir wurde sogar geraten mich arbeitslos zu melden damit ich den Anspruch geltend mache. Und natürlich hatte ich eine Sperrfrist (3 monatig wegen Selbstkündigung). Da ich innerhalb der 3 Monate aber schon unterwegs sein würde habe ich mich auch gleich im voraus abgemeldet. Der Bescheid der kam sagte auch, dass ich in den 3 Monaten kein Geld bekomme und danach auch nicht weil ich ja dann abgemeldet bin. Wenn ich aber wiederkomme habe ich Anspruch auf 9 Monate Arbeitslosengeld.

Du wirst, wenn du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, auch kein Geld bekommen. Du bist ja auf Reisen.
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izzy

« Antwort #20 am: 14. Mai 2012, 18:37 »
Huhu,

ich hab da auch nochmal ne Frage zum Thema:

Ich werde zum 1.Okt.12 kündigen und an diesem Tag geht auch mein Flug. (September hab ich Urlaub)
Ich werde mich dann also arbeitssuchend melden und die ganzen Anträge sammeln und auf den Bewilligungsbescheid warten.

Aber wann melde ich mich denn dann ab? Kann ich das schon im September, wo ich ja offiziell noch nicht arbeitslos bin oder gibt es dann Probleme und ich müsste innerhalb eines Jahres wieder in Deutschland sein um ein Recht auf mein ALG zu haben??
Oder sollte ich das noch am 1.Oktober machen?? Mein Flug geht nämlich erst abends um 22:00 Uhr...
Aber stressfreier wäre es natürlich wenn ich das schon im September machen könnte.

HILFE!!!
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