Thema: Frage zu unmöglicher Änderung im Flugplan - Rechte?  (Gelesen 1384 mal)

Kaamos

« am: 11. September 2024, 21:02 »
Hi...
asking for a friend  :)
naja, nicht ganz... eher mein Bruder, aber das tut ja nichts zur Sache.

Er fliegt Ende Oktober nach Südostasien und hat gerade große Probleme mit seinem geplanten Hinflug. Die Fluggesellschaft hat seinen zweiten Flug vorverlegt, sodass er den Anschluss überhaupt nicht bekommen kann, da er da noch gar nicht gelandet ist.

Seine Buchung ist folgendermaßen:
28.10. PRG-IST-MCT  (TK1772, WY166)
30.10. MCT-BKK  (WY817)

Das Problem ist nun im 1. Abschnitt aufgetreten.
PRG-IST 15:25-20:05
IST-MCT ursprünglich 00:55 - 07:00   -> also knapp 5h Umsteigezeit.
IST-MCT neu 19:00 - 00:55

Und jetzt kommen wir zum großen Problem: gebucht hat er mit Booking (ich hab ihm schon den Kopf bezüglich Drittanbieterbuchung gewaschen)
Ich habe noch nicht ganz durchschaut, ob alles auf einem Ticket läuft oder nicht. Gebucht hat er "alles zusammen". Es gibt aber eine Buchungsnummer für den Abschnitt PRG-IST mit Turkish und eine Buchungsnummer IST-MCT-BKK mit Oman Air.
In der App von Turkish Airlines kann er auch den Abschnitt IST-MCT mit Oman Air einsehen, was ja dann doch irgendwie dafür spricht, dass es auf einem Ticket ist?

Er hat sich jetzt mit Booking in Verbindung gesetzt. Deren Aussage:
Umbuchung, Teilumbuchung oder Teilstornierung ist nicht möglich.
Möglich ist eine Komplettstornierung PRG-IST-MCT-BKK. Allerdings ggf. mit Gebühren. Das muss Booking erst noch bei den Fluggesellschaften anfragen (so die Aussage des Booking-Agenten).

Meine Frage ist jetzt:
Gegenüber Booking ist er jetzt einfach der angearschte, weil es vermutlich wirklich zwei unabhängige Tickets in einer Buchung von Booking sind? EU-FLuggastrechte werden auch nicht wirklich greifen, weil es ja um Oman Air von Istanbul nach Maskat geht, auch wenn der Start in Prag war. Lohnt es sich hier Firmen wie Airhelp oder Flightright ins Boot zu holen?
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Eka

« Antwort #1 am: 11. September 2024, 21:45 »
Flights Right sind eher die Abzocke - Firmen die manche Passagiere aufgrund einer Flug annulierung zwecks durchsetzung der Entschädigungszahlung beauftragt und nicht wegen einer Flugzeitenaenderung.
Die Abzock-Firma flightright nimmt nur die ganz einfachen Sachen an und nicht so komplizierte. Die Standard Sachen bringen mehr Geld und die behalten mindestens 30 Prozent Provision ein.

 Aber in solchen Fällen wendet man sich eher an den spezialisierten Fachanwalt für Reiserecht wie https://www.drboese.de/

Wann geht der Flug am 30.10. MCT-BKK  (WY817)?

Ich drücke deinem Bruder die Daumen dass es keine weiteren Verspätungen geben wird.
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Kaamos

« Antwort #2 am: 11. September 2024, 22:01 »
Danke, für die Daumen :)

30.10. MCT-BKK  (WY817) geht 22:05-06:45

Gut, dann machen wir mal eher einen Bogen um diese Firmen, das wird dann eher vom Regen in die Traufe sein, im aktuellen Fall.
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serenity

« Antwort #3 am: 11. September 2024, 22:07 »
EU 261 hilft euch da leider wirklich nicht weiter, weil der geänderte Flug ja ab IST geht  - aber booking.com als Vermittler würde ich auffordern, dafür zu sorgen, dass die gebuchte Leistung (Flug PRG-BKK) auch tatsächlich erbracht wird!

Dr. Böse (oder ein anderer deutscher Anwalt) wird den Fall vermutlich auch nicht anfassen, weil der Flug nicht in D startet und somit kein deutscher Gerichtstand gegeben ist.
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GschamsterDiener

« Antwort #4 am: 12. September 2024, 01:50 »
Das ist blöd gelaufen und er wird sich, wenn er es wissen will, jetzt einen Wolf telefonieren, um da irgendwas zu erreichen. Ich denke, eine Lösung wäre einfach das Segment bis Muscat verfallen zu lassen und sich nach günstigen Alternativen umzusehen, um nach Muskat zu kommen. Es gibt zB günstige Flüge mit WizzAir nach AbuDhabi. Von dort dann mit dem Bus nach Muscat, um den BKK-Flug zu erreichen.
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Kaamos

« Antwort #5 am: 12. September 2024, 07:09 »
Ich glaube, das ist keine Option. Der BKK- Flug dürfte trotz des langen Aufenthalts auf dem selben Ticket sein, weil er die gleiche Buchungsnummer hat, wie IST-MCT
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Eka

« Antwort #6 am: 12. September 2024, 08:23 »
Falls er den ersten Flug PRG-IST nicht antritt gilt dies als No Show und das gesamte Ticket verfällt!

An seiner Stelle würde ich den Flug trotz Verspätung wagen und bei Booking nachfragen. Booking wird vermutlich weigern ihn auf einen früheren Flug umzubuchen. 

Er wird vermutlich sein Gepäck in Muskat holen und dann erneut einchecken lassen müssen. Braucht er dazu in Visum in Oman um sein Gepäck erneut einchecken zu lassen?

Falls er jetzt storniert ist das gesamte Geld weg und Booking freut sich.

Wann geht sein Rückflug? Er hat doch bestimmt Hin- und Rückflug bei Booking gebucht?

Ich hoffe sehr, dass es trotz Flugzeitenaenderung er doch mit diesem Booking ausgestellten Flugticket nach Bangkok schaffen wird.
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Kaamos

« Antwort #7 am: 12. September 2024, 08:58 »
Damit keine Missverständnisse entstehen: der lange Aufenthalt in Maskat war gewollt, der ist nicht das Problem.
Das Problem ist, dass er seinen Anschluss in Istanbul nicht erreichen kann, weil der Flug nach Maskat auf einen Zeitpunkt vorverlegt wurde, an dem er noch gar nicht in Istanbul gelandet ist

Nach den Unterlagen die mir vorliegen, ist in dieser Buchung nur der Hinflug. Zurück geht es einen knappen Monat später mit einer weiteren Buchung
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karoshi

« Antwort #8 am: 12. September 2024, 09:19 »
Falls er den ersten Flug PRG-IST nicht antritt gilt dies als No Show und das Ticket verfällt!
Das sehe ich anders. Es ist ja eine andere Buchungsnummer als der Rest der Strecke. Das heißt, aus dem gleichen Grund, warum niemand die Verantwortung für den Anschluss in IST übernimmt, ist auch ein No-Show auf der Strecke PRG-IST kein Problem.

Ein Problem ist aber, dass der einzige andere Flug, mit dem Dein Bruder den Anschluss in IST kriegen würde, sauteuer ist. (TK1768 9:55-14:45 -- der ist schon so voll gebucht, dass es günstiger ist, Business zu fliegen.) Dummerweise gilt das auch für das Wochenende davor. Anderenfalls würde ich an seiner Stelle nämlich das Ganze als Lehrgeld abschreiben und für das erste Segment einfach einen neuen Flug buchen.

Wo ist denn eigentlich der tatsächliche Reisebeginn? Vielleicht kommt man mit etwas Kreativität weiter: der Flug muss ja nicht PRG-IST sein. Es gib z.B. mit Turkish noch eine gute Möglichkeit für NUE-IST, wobei man nach Nürnberg von Prag aus auch nicht so gut kommt. Oder ganz anders: mit Pegasus nach SAW (Istanbul Sabiha Gökcen) und dann mit dem Transferbus oder mit der Metro in 2 Stunden rüber nach IST. Es gibt auch relativ günstige Umsteigeverbindungen PRG-IST über Belgrad oder Warschau.

Das ist zwar alles etwas unbequem, spart aber immer noch viel Stress im Vergleich dazu, sich mit Booking und zwei verschiedenen Airlines rumzuschlagen. Und selbst wenn er stornieren oder umbuchen kann, wird Dein Bruder wahrscheinlich einen Aufschlag zahlen müssen, weil die Preise zu dem Zeitpunkt höer sind als bei der ursprünglichen Buchung.
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Kaamos

« Antwort #9 am: 12. September 2024, 17:00 »
Zitat
Falls er den ersten Flug PRG-IST nicht antritt gilt dies als No Show und das Ticket verfällt!

Zitat
Das sehe ich anders. Es ist ja eine andere Buchungsnummer als der Rest der Strecke. Das heißt, aus dem gleichen Grund, warum niemand die Verantwortung für den Anschluss in IST übernimmt, ist auch ein No-Show auf der Strecke PRG-IST kein Problem.

Und das ist eben die Fragestellung, die es in meinen Augen unbedingt zu klären gilt.
Es wäre zwar nicht schön, aber nach IST kommt man auch im Notfall anders und man muss nicht das ganze Geld für den Hinflug in den Ofen schmeißen.

Seine Reise beginnt im Erzgebirge, südlich von Chemnitz. Ein anderer Flughafen statt PRG wäre sicher machbar. Aber erstmal muss er herausfinden, ob es möglich ist, PRG-IST verfallen zu lassen.

Bis hierher schon einmal danke für eure Ratschläge
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karoshi

« Antwort #10 am: 12. September 2024, 17:57 »
Ich bin mir zu 99,99% sicher, dass es keine Probeme geben wird, wenn er den ersten Flug nicht antritt.
  • Strecke 1 (PRG-IST) hat eine eigene Buchungsnummer und eine TK-Flugnummer.
  • Strecken 2+3 (IST-MCT-BKK) haben eine andere Buchungsnummer und WY-Flugnummern.
Das heißt: die beiden Buchungen haben absolut gar nichts miteinander zu tun. Booking tritt hier nur als Vermittler auf, so wie jedes ganz normale Reisebüro (bloß ohne den Kundenservice).

Tatsächlich müsste sogar jeder halbwegs gute Reisebüromitarbeiter Deinem Bruder bestätigen können, dass es so ist.
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serenity

« Antwort #11 am: 18. September 2024, 22:06 »
Ich bin mir zu 99,99% sicher, dass es keine Probeme geben wird, wenn er den ersten Flug nicht antritt.
  • Strecke 1 (PRG-IST) hat eine eigene Buchungsnummer und eine TK-Flugnummer.
  • Strecken 2+3 (IST-MCT-BKK) haben eine andere Buchungsnummer und WY-Flugnummern.
Das heißt: die beiden Buchungen haben absolut gar nichts miteinander zu tun. Booking tritt hier nur als Vermittler auf, so wie jedes ganz normale Reisebüro (bloß ohne den Kundenservice).

Tatsächlich müsste sogar jeder halbwegs gute Reisebüromitarbeiter Deinem Bruder bestätigen können, dass es so ist.
Sehe ich haargenauso! Das ist eine typische OTA-Masche, dass Flüge zusammengemixt werden und scheinbar als ein einziges Ticket verkauft werden, obwohl es unterschiedliche Tickets und Buchungsnummern sind.
Wenn der Flug PRG-IST eine andere Ticket- und Buchungsnummer hat als die Flüge IST-MCT-BKK ist es eben KEINE durchgehende Buchung auf einem Ticket, sondern es sind getrennte Flüge! Das bedeutet u.a. auch, dass möglicherweise das Gepäck NICHT durchgecheckt wird, sondern in Istanbul abgeholt und neu eingecheckt werden muss.
Mein Vorschlag wäre
1. booking.com auffordern, eine funktionierende Verbindung zu buchen (könnte auch eine Umbuchung des zweiten Fluges auf einen späteren Zeitpunkt sein) oder
2. irgendwie anders so nach IST kommen, dass der Flug IST-MCT-BKK erreicht werden kann.
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karoshi

« Antwort #12 am: 19. September 2024, 10:35 »
Um noch mal auf die ursprüngliche Frage nach den Rechten zurück zu kommen: Booking wird durch das Zusammenfassen von zwei unabhängigen Tickets nicht zum Reiseveranstalter, sondern bleibt einfacher Reisevermittler, weil beide Reisebestandteile von der gleichen Art sind. Dadurch sind sie haftungstechnisch fein raus, da kann man bestenfalls auf Kulanz hoffen.

Das bedeutet u.a. auch, dass möglicherweise das Gepäck NICHT durchgecheckt wird, sondern in Istanbul abgeholt und neu eingecheckt werden muss.
Definitiv. Es bedeutet außerdem, dass niemand für den Weitertransport verantwortlich ist, wenn der Anschluss in IST z. B. wegen einer Verspätung nicht erreicht wird. Insofern war der ursprüngliche Plan, eine Transferzeit in IST von 6 Stunden einzukalkulieren, gar nicht so schlecht. Ich habe solche ungesicherten Anschlüsse auch schon gebucht, wenn der Preis einfach zu verlockend war*). In der Regel aber dann nach dem Interkontinentalflug, damit der Verlust nicht so groß ist, falls doch einmal die Scheiße den Ventilator trifft. Ganz vermeiden kann man solche Konstellationen als Individualreisender leider nicht. Im Prinzip hat man den Fall ja auch schon, wenn man mit der Deutschen Bahn zum Flughafen fahren muss. (Viel Glück!)


*) Im konkreten Fall von IST wird natürlich jeder Preisvorteil teilweise dadurch kompensiert, dass man während der Wartezeit auch mal essen und trinken muss und alles an diesem Flughafen absurd teuer ist. (Stück Pizza 15€, kleine Flasche Wasser 9€ -- völlig normal.) Rückblickend wäre es auf unserer letzten Reise ein guter Deal gewesen, sich für 59€ in die IGA Lounge einzukaufen (die einzige, wo das möglich ist).
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Kaamos

« Antwort #13 am: 20. September 2024, 12:10 »
So, ich kann ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen. Gelöst ist der gordische Knoten noch nicht, aber immerhin die Ticketfrage geklärt.

Ein Anruf bei Turkish Airlines hat ergeben, dass alles ein Oman Air Ticket ist, inkl des Abschnittes PRG-IST. Er soll sich also an Oman Air wenden.
Gesagt, getan.
Oman Air Callcenter war nicht erreichbar, aber die Antwort per Mail lautet, dass sich mein Bruder an booking wenden soll, weil die Buchung eben über einen Agenten lief.
Diese Antwort war in meinen Augen zu erwarten.

Jetzt hat der booking- Agent den Umbuchungsantrag an die Airline zur Genehmigung weiter geleitet und wir harren der Dinge...
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Kaamos

« Antwort #14 am: 20. September 2024, 12:14 »
Und vielen Dank auch noch einmal für die rechtlichen Hintergrundinfos. Bisher hatte ich persönlich glücklicherweise noch nicht so ein Buchungschaos, sodass mir da die Erfahrung fehlt
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