Thema: Überbrückungszeit + Mitteilungspflicht/Verhalten Arbeitsamt  (Gelesen 1985 mal)

Thalia

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich habe andere Fragen & Antworten im Forum durchgelesen, dennoch bleiben noch ein paar Fragen für mich offen. Der Ablauf ist mir klar und das Kapitel zum Arbeitslosengeld habe ich gelesen.

Ich habe meinen Job nicht gekündigt, mein Vertrag ist Anfang April ausgelaufen. Ich habe mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Nun möchte ich ab dem 17.Mai auf Weltreise.

Ich möchte die Zeit zwischen Vertragsende und Reisebeginn (ca. über ein Monat) mit dem Arbeitslosengeld überbrücken und mich erst 2 Tage vorher beim Arbeitsamt abmelden bzw. meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen lassen.

2) Geht das schnell oder ist es kompliziert (Anträge stellen, etc.)? In einem Beitrag steht es erwarte mich einen Minenfeld. Andere sagen, einfach zum Arbeitsamt und abmelden.

3) Werden die Sachbearbeiter "sauer" wenn man das nicht früher sagt (dass man auf Weltreise geht), obwohl man das schon weiss?

4) Verliere ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Überbrückungszeit, wenn ich dem Arbeitsamt jetzt schon sage, dass ich am 17.05 auf Weltreise gehe?

5) Muss ich mich bei der TK auch abmelden? Eine Reiseversicherung hab ich schon abgeschlossen.

Vielen Dank im Voraus :-)
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karoshi

« Antwort #1 am: 12. April 2022, 08:53 »
Ich möchte die Zeit zwischen Vertragsende und Reisebeginn (ca. über ein Monat) mit dem Arbeitslosengeld überbrücken und mich erst 2 Tage vorher beim Arbeitsamt abmelden bzw. meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen lassen.

2) Geht das schnell oder ist es kompliziert (Anträge stellen, etc.)? In einem Beitrag steht es erwarte mich einen Minenfeld. Andere sagen, einfach zum Arbeitsamt und abmelden.
Abmelden geht im Gegensatz zum Anmelden ganz einfach. Die Arbeitsagentur hat ein einfaches Formblatt dafür. Ich glaube, die Begründung für die Abmeldung (z.B. "Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses" oder "Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich"), die man angeben muss, ist vor allem für die Statistik. Das Ruhen des Anspruchs passiert dann automatisch, da muss man nichts mehr beantragen.

3) Werden die Sachbearbeiter "sauer" wenn man das nicht früher sagt (dass man auf Weltreise geht), obwohl man das schon weiss?
Das sind auch nur Menschen, und manche (besonders wenn sie sich sehr für Dich engagiert haben) werden vielleicht frustriert sein, weil ihre Arbeit umsonst war. Aber das ist im Grunde nicht Dein Problem. Die meisten werden sich eher freuen, dass sie Dich aus der Statistik haben. Wenn Du konfliktscheu bist, kannst Du ja vielleicht nicht die volle Wahrheit schreiben, sondern nur dass Du aus dem Zuständigkeitsbereich wegziehst oder allgemein von einem "Auslandsaufenthalt" sprechen. Aber eigentlich solltest Du bei der Abmeldung zu Deinem persönlichen Arbeitsvermittler gar keinen direkten Kontakt haben, sondern nur zur Rezeption der Arbeitsagentur.

4) Verliere ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Überbrückungszeit, wenn ich dem Arbeitsamt jetzt schon sage, dass ich am 17.05 auf Weltreise gehe?
Nein, aber man hat schon von Fällen gehört, wo versucht wurde, Leuten das Arbeitslosengeld nicht zu bewilligen, weil sie ja "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen". Das ist natürlich bei 6 Wochen Übergangszeit kompletter Bullshit. Klar könntest Du in den 6 Wochen arbeiten.

5) Muss ich mich bei der TK auch abmelden? Eine Reiseversicherung hab ich schon abgeschlossen.
Oh ja, und das ist ein Thema, das Du jetzt schon mal angehen kannst bzw. solltest. Dazu gibt es auch eine eigene Seite:
https://weltreise-info.de/organisation/gkv.html
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Thalia

« Antwort #2 am: 24. Juni 2022, 23:52 »
So, ich bin schon auf Weltreise und es war alles zum Glück unkompliziert. Hab mich bei der TK und beim Arbeitsamt ganz einfach abgemeldet. Hatte natürlich eine Auslandsversicherung genommen. Die TK wollte einen Beweis für die Auslandskrankenversicherung und einen Flugticket dann haben die mich abgemeldet. Ich werde wenn ich zurückkomme vielleicht nach Flugtickets und so gefragt. Also werde ich alles aufheben.

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