Thema: Weltreise, Bankkonto etc....  (Gelesen 5873 mal)

Styles78

« am: 19. November 2018, 21:33 »
Mal eine Frage von mir um meine Unsicherheit zu beseitigen.

Mein bisheriger Plan war. Mich 1 Woche vor Beginn meiner Weltreise in Deutschland abzumelden um nicht mehr Versicherungspflichtig zu sein und ebenfalls den Vorteil des Kündigungsrechts (Telefon, Strom...etc.) nutzen zu können.
Meine Post würden meine Eltern per Nachsendeantrag bekommen...ohne das ich dort gemeldet bin etc.

So weit so gut jetzt bin ich zufällig bei der Recherche darauf gekommen, das ich einen festen Wohnsitz in D brauche um mein Konto bei der Volksbank weiter nutzen zu können ??? Ich habe meinen Berater darauf angesprochen und dieser war etwas verwundert das ich nirgends gemeldet bin, denn er bräuchte zwingend eine Anmeldebestätigung wo ich immer ich dann bin. Anders könne das Konto so nicht weiter geführt werden??


1. Frage vermutlich hat der gute Mann recht und ich muss wohl die VOBA verlassen...aber wohin? DKB? oder was gibt's noch an Anbietern wo kein zwingender Wohnsitz in Deutschland Pflicht ist ?!


2. Das mit der Abmeldung ist soweit aber ok ODER? Oder bin ich egal wo ich bin Meldepflichtig falls mich deutsche Behörden erreichen wollen?????


Vermutlich doofe Fragen :-)....müssen aber jetzt weg!

Danke schon mal!
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reisefieber2019

« Antwort #1 am: 19. November 2018, 23:41 »
Ich glaube du machst es dir selber schwer. :-)

Ich würde als erstes mich mit der Krankenkasse auseinander setzen.
Das ist das a und o. Mach es schriftlich.

Der Rest ist doch erst mal zweitrangig. Strom, Telefon usw kannst auch so kundigen.
Vor allem musst Du dich absichern das du die Krankenkasse nicht nach zahlen musst.

Zu mir hat die kk gesagt das es ok ist wenn ich mich bei meiner Mutter anmelde. Ich würde von den kk Gebühren befreit. Musste aber nachweisen wann ich aus und Einreise. Bzw wieder zurück gekommen bin.

Hast du nur eine Kreditkarte ?

Ps Gerichts Briefe Mahnverfahren und was weis ich noch werden nicht nachgesendet sondern gehen zurück. Da nützt dir auch dein nachsende Antrag nicht.
Ein weiterer Grund mich irgend wo anzumelden.



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redfred89

« Antwort #2 am: 20. November 2018, 08:36 »
s s s s s s s s s

ich habe hier mal die fehlenden ,,s'' nachgetragen, welche bei ,,dass'' mit Doppel-S vergessen wurden.

Mfg
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Styles78

« Antwort #3 am: 20. November 2018, 09:00 »
Ich glaube du machst es dir selber schwer. :-)

Ich würde als erstes mich mit der Krankenkasse auseinander setzen.
Das ist das a und o. Mach es schriftlich.

Der Rest ist doch erst mal zweitrangig. Strom, Telefon usw kannst auch so kundigen.
Vor allem musst Du dich absichern das du die Krankenkasse nicht nach zahlen musst.

Zu mir hat die kk gesagt das es ok ist wenn ich mich bei meiner Mutter anmelde. Ich würde von den kk Gebühren befreit. Musste aber nachweisen wann ich aus und Einreise. Bzw wieder zurück gekommen bin.

Hast du nur eine Kreditkarte ?

Ps Gerichts Briefe Mahnverfahren und was weis ich noch werden nicht nachgesendet sondern gehen zurück. Da nützt dir auch dein nachsende Antrag nicht.
Ein weiterer Grund mich irgend wo anzumelden.

Danke für die Antwort :-)...die fehlenden SSSSS kannst behalten :-p
Das mit der KK ist schon geklärt, ich bin Privat versichert und werde meinen Vertrag auf Anwartschaft weiter laufen lassen.

Ich hab nur eine Kreditkarte von meiner Hausbank.

Vermutlich hast du was den Punkt 2 angeht Recht :-)....was ist mit Punkt 1 ? :-)
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Vombatus

« Antwort #4 am: 20. November 2018, 11:12 »
... bin ich zufällig bei der Recherche darauf gekommen, das ich einen festen Wohnsitz in D brauche um mein Konto bei der Volksbank weiter nutzen zu können ??? (…)

1. Frage vermutlich hat der gute Mann recht und ich muss wohl die VOBA verlassen...aber wohin? DKB? oder was gibt's noch an Anbietern wo kein zwingender Wohnsitz in Deutschland Pflicht ist ?!

Ich denke – ohne es einzeln nachgeprüft zu haben – (dass musst du selbst nachrecherchieren und ins Kleingedruckte sehen) ... , dass das bei den meisten Banken/Versicherungen in den AGB vorgeschrieben ist.

Du gehst ja einen Vertrag ein, und würdest du mit jemanden einen Vertrag unterschreiben, dessen Wohnsitz du nicht kennst, bzw. der gar nicht offiziell im Land angemeldet ist?

Siehe auch https://weltreise-info.de/organisation/wohnsitz.html
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reisefieber2019

« Antwort #5 am: 20. November 2018, 11:53 »
Da bin ich raus. Hattest ja schreiben können das du privat versichert bist :-) davon habe ich kein Plan.
Wenn du nur nee normale Volksbank Karte hast , hast du warscheinlich sehr hohe Gebühren. 
Ich habe einmal innerhalb von 2 Minuten den exakt selben Betrag mit der normalen Commerzbank und danach mit der dkb abgehoben. Ich glaube ich hatte drei verschiedene Gebühren bei der normalen Karte und es waren glaube ich 15 Euro Unterschied an Gebühren.
Das für 100 Euro abheben.
Unabhängig davon brauchst du nee zweite Karte. Wenn eine mal nicht geht.
Ich habe mir jetzt die Santander 1 plus geholt kam vor drei Tagen. Die einzige Bank die noch die automatengebuhren erstattet.
Den Rest sehe ich wie vombatus. Ohne Wohnsitz keine Karte.
Deshalb erledige das alles vorher bevor du dich abmeldest.
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Vombatus

« Antwort #6 am: 20. November 2018, 12:13 »
... und schau, dass dir im Nachhinein keiner Probleme macht, falls du durch deine Abmeldung gegen bestimmte Vertragsbedingungen verstößt. Auslandskrankenversicherungen und Rückerstattung und dergleichen. Z.B. wenn du deine Ansprüche geltend machst und dir dann gesagt wird, du hättest gegen XY verstoßen.

Wahrscheinlich bekommt weder deine Versicherung noch deine Bank mit, dass du nicht mehr in D angemeldet bist. Falls aber doch und du hast einen Schaden könnte es … wenn alles blöd läuft … Probleme geben.

Schau halt, dass du bereits vorher alles fristgemäß kündigst. (geht das?)

EDIT: Du hast hoffe ich eine Auslandsreisekrankenversicherung oder?
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karoshi

« Antwort #7 am: 20. November 2018, 14:07 »
Eine vollwertige Auslandskrankenversicherung für den gesamten Reisezeitraum ist natürlich Pflicht. In Kombination mit dieser AKV und dem Anwartschaftstarif bei der PKV gibt es keine Probleme, auch nicht bei Wohnsitzabmeldung nach Abschluss der AKV. Wichtig ist außerdem, dass Du Deiner Heimatbasis die Vollmacht gibst, Dich bei der Rückkehr wieder bei Deiner alten PKV anzumelden. Damit deckst Du auch den oft zitierten Koma-Fall ab.

Was ich aber nicht ganz verstehe: warum willst Du Dich überhaupt abmelden? Für die KV brauchst Du das nicht. Geht es da nur um Telefon/Strom etc.?

s s s s s s s s s

ich habe hier mal die fehlenden ,,s'' nachgetragen, welche bei ,,dass'' mit Doppel-S vergessen wurden.
Danke, ich hätte den Originalbeitrag sonst nicht lesen können. Allerdings habe ich jetzt noch sechs "s" übrig, mit denen ich nichts anfangen kann. Ich würde die ja am liebsten spenden, aber die Klugscheißergilde braucht gerade keine, und Ärzte ohne Grenzen hat Wichtigeres zu tun. :-\
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reisefieber2019

« Antwort #8 am: 20. November 2018, 14:26 »
Die Leute die ich kenne bei dehnen läuft die private kv im Ausland weiter ?!das ist weltweit.

Du willst wohl raus um die günstige zb Hanse Merkur oä zu bekommen!
Aber das deine kv das macht?! Wundert mich.
Oder verwechsele ich jetzt was 🤔
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Styles78

« Antwort #9 am: 20. November 2018, 18:58 »
Die Leute die ich kenne bei dehnen läuft die private kv im Ausland weiter ?!das ist weltweit.

Du willst wohl raus um die günstige zb Hanse Merkur oä zu bekommen!
Aber das deine kv das macht?! Wundert mich.
Oder verwechsele ich jetzt was 🤔

Ich glaube du verwechselst das was, ich bin ohne Einkommen und Arbeitsvertrag(vorherige Kündigung) ein Jahr im Ausland unterwegs. Mal davon abgesehen das die Private KV im Ausland kein Sinn macht...für was den monatlichen Beitrag weiter zahlen ohne je eine Leistung beziehen zu können. Dafür gibt's ja dann die Anwartschaft und eben die Auslandskrankenversicherung.
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Styles78

« Antwort #10 am: 20. November 2018, 19:03 »
Da bin ich raus. Hattest ja schreiben können das du privat versichert bist :-) davon habe ich kein Plan.
Wenn du nur nee normale Volksbank Karte hast , hast du warscheinlich sehr hohe Gebühren. 
Ich habe einmal innerhalb von 2 Minuten den exakt selben Betrag mit der normalen Commerzbank und danach mit der dkb abgehoben. Ich glaube ich hatte drei verschiedene Gebühren bei der normalen Karte und es waren glaube ich 15 Euro Unterschied an Gebühren.
Das für 100 Euro abheben.
Unabhängig davon brauchst du nee zweite Karte. Wenn eine mal nicht geht.
Ich habe mir jetzt die Santander 1 plus geholt kam vor drei Tagen. Die einzige Bank die noch die automatengebuhren erstattet.
Den Rest sehe ich wie vombatus. Ohne Wohnsitz keine Karte.
Deshalb erledige das alles vorher bevor du dich abmeldest.

Die Sache mit den Gebühren da hast du natürlich recht...sind bei der Hausbank recht hoch.
Trotzdem meine ich gelesen zu haben das man bei der ComDirekt und DKB aus dem Ausland ebenfalls ein Konto eröffnen kann und nicht zwingend in Deutschland gemeldet sein muss. Möglich aber, dass man hier eine Meldebestätigung aus dem Ausland braucht.
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Styles78

« Antwort #11 am: 20. November 2018, 19:07 »
Eine vollwertige Auslandskrankenversicherung für den gesamten Reisezeitraum ist natürlich Pflicht. In Kombination mit dieser AKV und dem Anwartschaftstarif bei der PKV gibt es keine Probleme, auch nicht bei Wohnsitzabmeldung nach Abschluss der AKV. Wichtig ist außerdem, dass Du Deiner Heimatbasis die Vollmacht gibst, Dich bei der Rückkehr wieder bei Deiner alten PKV anzumelden. Damit deckst Du auch den oft zitierten Koma-Fall ab.

Was ich aber nicht ganz verstehe: warum willst Du Dich überhaupt abmelden? Für die KV brauchst Du das nicht. Geht es da nur um Telefon/Strom etc.?

s s s s s s s s s

ich habe hier mal die fehlenden ,,s'' nachgetragen, welche bei ,,dass'' mit Doppel-S vergessen wurden.
Danke, ich hätte den Originalbeitrag sonst nicht lesen können. Allerdings habe ich jetzt noch sechs "s" übrig, mit denen ich nichts anfangen kann. Ich würde die ja am liebsten spenden, aber die Klugscheißergilde braucht gerade keine, und Ärzte ohne Grenzen hat Wichtigeres zu tun. :-\

Ich weiß auch garnicht wer die KV in Spiel gebracht hat, ich war das nicht :-)…eine Auslands-KV werde ich selbst verständlich haben!!!

Ich möchte mich abmelden, weil ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und Zitat"
BMG §17 (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs"

Oder bin ich jetzt zu penibel? :-)
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reisefieber2019

« Antwort #12 am: 20. November 2018, 19:29 »
Penibel ist kein Ausdruck 😎:-)
Wieso meldest dich nicht bei deinen Eltern an und gut ist.
Wo ist da dein Problem ?

willst du sagen das man ein Konto eröffnen kann ohne Wohnsitz ??
Das will ich sehen wenn du Post id abgeben willst und dort keine Adresse steht.

Meldenestatigung aus dem Ausland ??was meinst du damit ?willst dich im Hostel anmelden ?es gibt Länder da Gibt es gar keine meldebescheinigung ?


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Styles78

« Antwort #13 am: 20. November 2018, 19:47 »
Penibel ist kein Ausdruck 😎:-)
Wieso meldest dich nicht bei deinen Eltern an und gut ist.
Wo ist da dein Problem ?

willst du sagen das man ein Konto eröffnen kann ohne Wohnsitz ??
Das will ich sehen wenn du Post id abgeben willst und dort keine Adresse steht.

Meldenestatigung aus dem Ausland ??was meinst du damit ?willst dich im Hostel anmelden ?es gibt Länder da Gibt es gar keine meldebescheinigung ?
Haha! Danke :-)
Nein keine Ahnung...du hast natürlich Recht...ohne irgendwo Gemeldet zu sein wird man wohl auch kein Konto eröffnen können.
Wie gesagt ich bin jetzt eh nur zufällig an dem Thema vorbei gekommen...trotzdem beschäftigt es mich :-)

Fassen wir nochmal zusammen:

1. Keine Abmeldung--> Alles gut ich kann so tun als wenn ich noch in Deutschland bin...fakt ist aber das ich gegen das Meldegesetz verstoße :-)….dafür muss ich mir keine Sorgen wegen den laufenden Verträgen machen falls da so eine Klausel drin sein sollte.
Warum ich mich nicht einfach Ummelde ? z.B. zu meinen Eltern?

Zitat: "Laut Melderecht ist der Fall klar. Du musst dich innerhalb von zwei Wochen aus Deutschland abmelden, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst. Wenn du das umgehen willst, brauchst du eine Bescheinigung von einem Freund oder Familienangehörigen, dass du bei ihm zur Untermiete wohnst. Damit kannst du dich im Meldebüro ummelden. Aber Achtung, bei Falschangaben oder Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro von dir oder von bis zu 50.000 Euro von deinem Wohnungsgeber verlangt werden"


2. Abmeldung--> könnte mit laufenden Verträgen Probleme bekommen...z.b. hat die Hanse Merkur in ihren Bedingungen für die Auslandskrankenversicherung die Bedingung drin, dass nur in Deutschland gemeldete Personen versichert sein können. Geht man so ein Risiko ein?

Ich blaube ich mach mal n neuen Beitrag auf!!! Mich interessiert wie Langzeitreisende das bisher gemacht haben....
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