Das mit der kv ist korrekt nur wie ich gehört habe von der kk muss diese auch anerkannt werden.
Entscheidend ist der Stempel auf dem Formular.
Ich glaube dem Fragesteller gehts eher darum vom 1.8 bis ca 15.8 Kohle zu bekommen?!
Wenn es darum geht, würde ich sogar überlegen, ob bobsch das nicht sogar offen mit dem Amt kommunizieren sollte. Wenn der Vertrag zum 31.7. Ausläuft und kein neues Beschäftigungsverhältnis im bahtlosen Anschluss besteht, hat er ja eigentlich Anspruch auf ALG 1, so lange er zuvor entsprechende "Anwartschaften" eingezahlt hat. (Ich glaube mind. 2 Jahre soz.versicherungspflichtig gearbeitet).
Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung steht, sollte er, solange er dann auch kein Geld bekommt, dem Amt gegenüber auch keine Verpflichtungen haben. Ich weiß allerdings nicht, ob man den Anspruch vorübergehend ruhen lassen kann, um ihn dann wieder auf zu nehmen. Den Antrag auf Bezüge musste ich zumindest persönlich stellen.
Es würde die Info helfen, ob ein Urlaub oder eine lange Reise geplant sind. Falls es wirklich nur ein Urlaub ist, würde ich mich zum 31.i. Arbeitslos melden und dann der Einfachheit halber erst ab der Rückkehr aus dem Urlaub einen Antrag auf Leistungen stellen. Dann ist man auch für die Termine beim Sachbearbeiter da und man erspart sich Stress.
Bzgl. KK habe ich das zuerst nicht richtig gelesen. Eine Anwartschaft benötigt man nur, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Sonst kann man einfach kündigen mit der Begründung, dass man zu der gegebenen Zeit nicht in der EU / Deutschland sei. Dann sollte ab der Rückkehr ein erneuter eintritt in die GKV seiner Wahl kein Problem sein. Oder, wie du sagst, man zahlt den Mindestbeitrag.