Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Thema gestartet von: Bobsch am 10. November 2018, 23:49

Titel: Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: Bobsch am 10. November 2018, 23:49
Hallo liebes Forum,

Ich lasse diesen Sommer meinen befristeten Vertrag zum 31.7 auslaufen. Die letzten 2 Wochen würde ich noch Urlaub nehmen, sodass ich bereits am 15.7 verreisen könnte. Ich überlege über den 31.7 hinaus für weitere 1-2 Wochen zu verreisen. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld hat man ja die Möglichkeit "Urlaub zu nehmen".
Laut Internetrecherche ist eine persönliche Arbeitslosmeldung bereits 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich. Gibt es also irgendeinen Grund weshalb ich mich in den ersten Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit dort persönlich vorstellen müsste?

Freue mich auf eure Antworten.

Beste Grüße
Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: reisefieber2019 am 11. November 2018, 00:37
Die drei Monate vorher kannst du dich auch telefonisch melden.

Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sprich der erste Tag wo du Kohle haben
Willst musst du pers. Hin. Habe grade das Problem. Es führt kein Weg vorbei.
Sogar ein angebliches Vorstellungsgespräch wollte das Amt nicht gelten lassen. ( ich hatte am 1.11 keine Zeit und wollte am 31.10 oder 2.11 kommen )


Die einzige Möglichkeit ist du lässt dich krankschreiben. Dann gibt es Krankengeld.
Dich wird aber kein Arzt vom 15.7 -15.8 krank schrieben.

Ich vermute du wirst noch die Krankenvwrsicherung nach zahlen müssen vom 1.8 bis wann du wieder kommst. Das mussten für 2 Wochen ca 80 Euro sein.
Sprich also
Mit deiner Krankenkasse wie du das umgehen kannst.

Also meine Meinung sprich mit der Krankenkasse und flieg los. Viel Spaß.


Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: Bobsch am 11. November 2018, 08:47
Danke für die schnelle Antwort! Das ist ja einfach sehr ärgerlich...
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße
Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: beretravels am 11. November 2018, 09:06
Hey, ich schreib dir mal meine Erlebnisse, auch wenn etwas redundant.

Habe mich vorab zum 01.01.2018 Arbeitslos gemeldet und im gleichen Zug mich als dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehend gemeldet. Ich habe aber auch direkt meinen Antrag auf Leistungen gestellt, damit die (in meinem Fall) 3-monatige Sperrfrist bereits läuft während ich weg bin. Folglich habe ich bis zu meiner Rückkehr und freiwilligen wiedervorstellung beim Amt auch keinen Termin bekommen. Allerdings natürlich auch keine Bezüge. Meine KV ruhte Währenddessen (Anwartschaft), da ich für die Reise eine Auslands-KV hatte. Am Tag nach meiner Rückkehr bin ich direkt zum Amt und habe mich zurück gemeldet. Kohle und einen Termin beim Sachbearbeiter habe ich zügig bekommen.

Mein Sachbearbeiter War da lockerer. Ein Vorstellungstermin hat ihm gereicht, um das Gespräch zu verschieben.

Hoffe, ich konnte helfen
Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: reisefieber2019 am 11. November 2018, 09:50
Du hast nee Sperrfrist bekommen. Das kommt beim Fragesteller aber nicht in frage wenn er sich drei Monate vorher meldet. Deshalb kannst das nicht vergleichen.
Das mit der kv ist korrekt nur wie ich gehört habe von der kk muss diese auch anerkannt werden.

Du schriebst selber am Tag meiner Rückkehr bin ich sofort zum Amt. ......
Entscheidend ist das du das arbeitslosenformular mit heutigem Stempel bekommst. Ob du beim
Sachbearbeiter einen Termin hast oder ein Vorstellungsgespräch hast oder das Formular erst nach zig Wochen zurück bringst interessiert keinen.
Entscheidend ist der Stempel auf dem Formular.

Ich glaube dem Fragesteller gehts eher darum vom 1.8 bis ca 15.8 Kohle zu bekommen?!


Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: beretravels am 12. November 2018, 09:57

Das mit der kv ist korrekt nur wie ich gehört habe von der kk muss diese auch anerkannt werden.

Entscheidend ist der Stempel auf dem Formular.
Ich glaube dem Fragesteller gehts eher darum vom 1.8 bis ca 15.8 Kohle zu bekommen?!

Wenn es darum geht, würde ich sogar überlegen, ob bobsch das nicht sogar offen mit dem Amt kommunizieren sollte. Wenn der Vertrag zum 31.7. Ausläuft und kein neues Beschäftigungsverhältnis im bahtlosen Anschluss besteht, hat er ja eigentlich Anspruch auf ALG 1, so lange er zuvor entsprechende "Anwartschaften" eingezahlt hat. (Ich glaube mind. 2 Jahre soz.versicherungspflichtig gearbeitet).

Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung steht, sollte er, solange er dann auch kein Geld bekommt, dem Amt gegenüber auch keine Verpflichtungen haben. Ich weiß allerdings nicht, ob man den Anspruch vorübergehend ruhen lassen kann, um ihn dann wieder auf zu nehmen. Den Antrag auf Bezüge musste ich zumindest persönlich stellen.

Es würde die Info helfen, ob ein Urlaub oder eine lange Reise geplant sind. Falls es wirklich nur ein Urlaub ist, würde ich mich zum 31.i. Arbeitslos melden und dann der Einfachheit halber erst ab der Rückkehr aus dem Urlaub einen Antrag auf Leistungen stellen. Dann ist man auch für die Termine beim Sachbearbeiter da und man erspart sich Stress.

Bzgl. KK habe ich das zuerst nicht richtig gelesen. Eine Anwartschaft benötigt man nur, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Sonst kann man einfach kündigen mit der Begründung, dass man zu der gegebenen Zeit nicht in der EU / Deutschland sei. Dann sollte ab der Rückkehr ein erneuter eintritt in die GKV seiner Wahl kein Problem sein. Oder, wie du sagst, man zahlt den Mindestbeitrag.
Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: reisefieber2019 am 12. November 2018, 12:22
Beretravels Du musst 12 Monate arbeiten um einen Anspruch zu haben. Eventuelle Restanspruche prüfen lassen. !
Seinen Anspruch Kann er bis 1.8.2020 beim AA anmelden(wenn nicht ist das Geld weg )
Diesen Anspruch kann er sich auf 4 Jahre fest setzen lassen.

Ich glaube aber das war nicht Die frage. 😊Ich glaube Bobsch will einfach bis ca 15.8 Urlaub machen....am
Besten mit Geld vom Amt.

Ich kann Bobsch und allen anderen raten bezüglich der Krankenkasse , sich mit seiner Krankenkasse auseinander zu setzten.
Das Gefühl bei meinen 2 Weltreisen war das selbst bei meiner KK ich verschiedene schriftliche Aussagen bekommen habe.
Eine Reisebegleitung die ich unterstützt habe hat ganz andere infos bekommen.
Ich hatte oft das Gefühl das ist eine grau Zone ?!
Bei den 2 Wochen vom Bobsch wäre es mir Wumpe.
Aber wenn man mal 1-2 Jahre nach zahlen muss sieht es anders aus.
Titel: Antw:Beim Arbeitsamt persönlich vorstellig werden NACH Eintritt der Arbeitslosigkeit?
Beitrag von: beretravels am 12. November 2018, 15:47
Beretravels Du musst 12 Monate arbeiten um einen Anspruch zu haben. Eventuelle Restanspruche prüfen lassen. !
Seinen Anspruch Kann er bis 1.8.2020 beim AA anmelden(wenn nicht ist das Geld weg )
Diesen Anspruch kann er sich auf 4 Jahre fest setzen lassen.
Ah, OK. Danke für die Richtigstellung. Dann hab ich ein paar Zahlen verdreht und einen Teil nicht richtig verstanden...

Zitat
Ich kann Bobsch und allen anderen raten bezüglich der Krankenkasse , sich mit seiner Krankenkasse auseinander zu setzten.
Das Gefühl bei meinen 2 Weltreisen war das selbst bei meiner KK ich verschiedene schriftliche Aussagen bekommen habe.
Eine Reisebegleitung die ich unterstützt habe hat ganz andere infos bekommen.
Ich hatte oft das Gefühl das ist eine grau Zone ?!
Bei den 2 Wochen vom Bobsch wäre es mir Wumpe.
Aber wenn man mal 1-2 Jahre nach zahlen muss sieht es anders aus.

Sehe ich auch so. Lieber mit denen Sprechen. Und im Falle von 2 Wochen ist es ja echt nicht die Welt, besonders wenn man sich dann die Strapazen ersparen kann...