Thema: Reise ins Ausland ohne Bewilligungsbescheid  (Gelesen 4587 mal)

Spumanti

« am: 03. Juni 2018, 11:08 »
Hallo liebe (Welt-)Reisende!

Ich bin zum 1.7. arbeitslos und arbeitsuchend.

Ich habe vor ab dem 5.7. für mehrere Monate (voraussichtlich 3-4) durch Europa zu reisen - das habe ich meinem Vermittler noch nicht gesagt, würde es aber vor der Abreise machen.

Ich habe also vor, mich zum 5.7. abzumelden und dem Arbeitsmarkt durch meine Abwesenheit nicht zur Verfügung zu stehen. Versicherung etc. habe ich bereits alles abgeklärt.

 Eine Ermittlung meines potentiellen Anspruchs auf ALG 1 ist noch nicht möglich, da die abschließende Bescheinigung meines aktuellen Arbeitgebers über meine Anstellung und Gehalt etc. erst Ende Juni ausgehändigt wird.

Meine Frage: Kann ich sorgenfrei ins Ausland obwohl ich noch keinen Bescheid von der Agentur für Arbeit habe?
Ich kann mir vorstellen dass die Ermittlung eine Weile dauern wird...

Ich weis ja, dass ich mich bei Rückkehr erneut arbeitslos melden und persönlich erscheinen muss - kann es Probleme geben, wenn in der Zwischenzeit noch keine konkreten Ansprüche festgestellt worden sind?

Oder sollte ich lieber am 2.7. -wenn ich mich eh persönlich arbeitslos melde - vor Ort auf eine Berechnung meines Anspruches bestehen und den Zettel dann mitnehmen?

Es wäre mir wichtig, das vorab  zu klären.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag noch

Spumanti
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Vombatus

« Antwort #1 am: 03. Juni 2018, 11:26 »
Vielleicht hilft dir das weiter
https://weltreise-info.de/organisation/alg1_erhalt.html

Bitte widersprechen falls ich was falsches schreibe.
ist es nicht so, dass es auch ausreicht innerhalb eines Jahes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Anspruch feststellen zu lassen? Als erst nach Rückkehr deiner 3-4 monatigen Reise?
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Spumanti

« Antwort #2 am: 03. Juni 2018, 12:21 »
Hallo - Danke für den Link, allerdings bin ich nicht sicher ob das meine Frage beantwortet. Klingt erstmal aber sinnvoll ...dass die Anspruchsfeststellung nach Rückkehr stattfindet - naja ich muss ja eh einen erneuten Antrag stellen wenn ich zurück bin da mehr als 6 Wochen weg -muss ich nochmal klären,

Ich versuche es einfach mal die Tage über die Hotline der Agentur - hatte die Hoffnung dass evtl jemand im Forum bereits genau den Umstand erlebt und eine Aussage  machen kann - ich halte euch dann auf dem Laufenden!
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Eka

« Antwort #3 am: 06. Juni 2018, 09:22 »
Ich hoffe, du liest noch mit.

Lass dir vom Arbeitsamt alles schriftlich geben. Dann hast du was in der Hand, falls sie sich später nicht mehr erinnern können oder wollen.
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karoshi

« Antwort #4 am: 06. Juni 2018, 11:22 »
Grundsätzlich sollte das keine Probleme geben. Wenn für die Zeit vom 01.07.-04.07. noch kein Anspruch festgestellt werden konnte, weil Unterlagen fehlten, dann wird das später rückwirkend passieren. Denn arbeitslos gemeldet warst Du ja für die Zeit, auch wenn die Meldung seitens der Arbeitsagentur noch nicht komplett bearbeitet werden konnte.

Der Ablauf wäre also etwa so:
  • Du meldest Dich wegen der Reise ab.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, stellt die AA während Deiner Abwesenheit Deinen Anspruch (mit Beginn 01.07.) fest und schickt Dir einen Bewilligungsbescheid, vermutlich gleich mit einem Aufhebungsbescheid zum 05.07. dabei.
  • Nach der Reise meldest Du Dich wieder arbeitslos.
  • Wenn schon ein Anspruch festgestellt war, lebt der jetzt wieder auf.
  • Wenn wegen fehlender Dokumente noch kein Anspruch festgestellt werden konnte, reichst Du die jetzt nach, und die Feststellung erfolgt rückwirkend.
  • Du bekommst ALG für die 4 Tage im Juli, und dann wieder ab dem Stichtag der erneuten Arbeitslosmeldung.
Alles ohne Gewähr.
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