Hallo liebe (Welt-)Reisende!
Ich bin zum 1.7. arbeitslos und arbeitsuchend.
Ich habe vor ab dem 5.7. für mehrere Monate (voraussichtlich 3-4) durch Europa zu reisen - das habe ich meinem Vermittler noch nicht gesagt, würde es aber vor der Abreise machen.
Ich habe also vor, mich zum 5.7. abzumelden und dem Arbeitsmarkt durch meine Abwesenheit nicht zur Verfügung zu stehen. Versicherung etc. habe ich bereits alles abgeklärt.
Eine Ermittlung meines potentiellen Anspruchs auf ALG 1 ist noch nicht möglich, da die abschließende Bescheinigung meines aktuellen Arbeitgebers über meine Anstellung und Gehalt etc. erst Ende Juni ausgehändigt wird.
Meine Frage: Kann ich sorgenfrei ins Ausland obwohl ich noch keinen Bescheid von der Agentur für Arbeit habe?
Ich kann mir vorstellen dass die Ermittlung eine Weile dauern wird...
Ich weis ja, dass ich mich bei Rückkehr erneut arbeitslos melden und persönlich erscheinen muss - kann es Probleme geben, wenn in der Zwischenzeit noch keine konkreten Ansprüche festgestellt worden sind?
Oder sollte ich lieber am 2.7. -wenn ich mich eh persönlich arbeitslos melde - vor Ort auf eine Berechnung meines Anspruches bestehen und den Zettel dann mitnehmen?
Es wäre mir wichtig, das vorab zu klären.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag noch
Spumanti