Thema: Private KV und Beihilfe  (Gelesen 4461 mal)

Susi2903

« am: 07. September 2016, 13:09 »
Hallo,

meine Weltreise soll am 01.04.2017 für 1 Jahr los gehen. Aber momentan kann ich mich gar nicht so wirklich darauf freuen, weil ich nicht weiß wie es mit der Krankenversicherung klappen soll. Zu mir: in bin Beamtin und je Hälftig über die PKV und die Beihilfe versichert. Ich werde mich ohne Bezüge freistellen lassen, d.h. meine Beihilfe wird für diese Zeit ruhen. Meine PKV möchte ich auch Anwartschaft umstellen.

Was wäre, wenn ich innerhalb diesen Jahres einen schweren Unfall im Ausland habe und nach Deutschland zurück transportiert werden muss und hier weiterbehandelt werden muss? Meine Beihilfe ruht ja weiterhin, muss ich dann die Hälfte der Kosten selbst übernehmen.

Und bei meiner PKV gibt es auch Probleme. Mein Versicherungsvertreter meinte, ich habe bei einer Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistung, d.h. ich könne zwar wieder ohne Gesundheitsprüfung eintreten, aber die würden nicht für diesen Unfall im Ausland bezahlen.
Wenn ich mich voll privat versichere, kostet das monatlich ca. 500 € und bei einer Beurlaubung ohne Besoldung kaum zu tragen.

Oder soll ich mich noch vor der Reise freiwillig gesetzlich versichern? Vielleicht sind da die Konditionen besser und die übernehmen auch die "Schäden" aus dem Ausland?!

Ich hoffe wirklich, hier hat jemand eine gute Lösung für mich.

Viele Grüße
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BeenAroundTheWorld

« Antwort #1 am: 07. September 2016, 13:48 »
Hi, zur Beihilfe kann ich leider nichts sagen, bin auch kein Beamter. Generell habe ich auch nicht wirklich viel Ahnung von Versicherungen ;-). Kann lediglich aus persönlicher Erfahrung berichten.

Ich habe es bei meiner 6 monatigen Reise folgendermaßen gemacht: PKV auf Anwartschaft und private Auslandskrankenversicherung separat, eigentlich ziemlich easy. Die Kosten bekomme ich jetzt nicht mehr zusammen, denke es waren n knapper Hunni pro Monat für die Anwartschaft und deutlich weniger für die Auslandskrankenversicherung.

Bei dem speziellen Fall, dass man im Ausland krank wird und in Deutschland weiterbehandelt werden muss, wäre man dann, so würde ich vermuten, wahrscheinlich auch abgedeckt, entweder durch die Auslandsversicherung oder aber eben dadurch, dass die PKV bedingungslos wieder greifen sollte, sobald die Anwartschaft beendet ist (dies lässt sich wahrscheinlich recherchieren).

Die PKV zu behalten wird wahrscheinlich schwierig, da normalerweise die Zeit, die man im Ausland mit Versicherungsschutz verbringen darf, begrenzt ist (bei mir glaube ich 2 oder 3 Monate).
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Steffi365

« Antwort #2 am: 07. September 2016, 15:56 »
Zum Thema Rücktransport. Ich bin Beamtin in Hamburg und zur Zeit im Sabbatjahr, sprich weiterhin Beihilfeberechtigt, somit etwas anders als bei dir.
Meine PKV bei der Debeka habe ich auf die große Anwartschaft umgestellt und sobald ich wieder in Deutschland Einreise muss ich mich bei denen melden, oder jemand mit einer Vollmacht, wenn es mir selbst nicht möglich ist und ab diesem Moment zahlen sie wieder.
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karoshi

« Antwort #3 am: 07. September 2016, 16:20 »
Mein Versicherungsvertreter meinte, ich habe bei einer Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistung, d.h. ich könne zwar wieder ohne Gesundheitsprüfung eintreten, aber die würden nicht für diesen Unfall im Ausland bezahlen.
Das ist klar. Wenn Du Deine PKV auf Anwartschaft umstellst, wirst Du für die Zeit im Ausland nicht um eine spezielle Langzeit-Auslands-Krankenversicherung herum kommen, alleine schon weger der weiter bestehenden Krankenversicherungspflicht. Allerdings sind die ziemlich günstig (je nach Anbieter und Reisezielen ab ca. 1€/Tag), so dass Du in Summe immer noch deutlich günstiger weg kommst, als wenn Du die PKV einfach weiter laufen lässt. Die meisten PKV haben auch eine Höchstdauer von typischerweise 3 Monaten für die vorüber gehende Auslandsaufenthalte, kommen also als Vollversicherung für eine Weltreise gar nicht in Frage.
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