Thema: Flug Stornierung American Airlines  (Gelesen 13440 mal)

koka

« am: 15. Februar 2016, 14:12 »
Liebe Community

leider habe ich mich verletzt, werde operiert und kann meinen Flug im April nicht antreten.
Nun habe ich mich bei American Airlines über eine Flugstornierung informiert: 180.- Euro.
Es kann jedoch auch sein, dass der Flug um mehr als 60 Min. verschoben wird, dann habe ich das Recht den gesamten Flug kostenfrei zu stornieren. Die Wahrscheinlichkeit sei anscheinend recht hoch, so die Dame am Telefon.

Bei Finanztip.de wurde im Mai 2015 der Artikel GELD ZURÜCK BEI FLUGSTORNIERUNG veröffentlicht
http://www.finanztip.de/flugstornierung/
Das wichtigste in Kürze:
- Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen.
- Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug kann der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen
- Der Fluggast hat zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben konnte.
- Die Fluggesellschaft darf kein pauschales Entgelt dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet.

Es gibt auf der Seite ein Musterschreiben zum Download, mit welchem man die Fluggesellschaft auffordert Steuern und Gebühren zu erstatten.
Auszug:
Ich bitte Sie, die von mir gezahlten Steuern, Gebühren und Zuschläge nach § 649 Satz 2 BGB zu erstatten – und zwar unabhängig vom gebuchten Tarif und dem Stornierungsgrund.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auch darüber hinausgehende Aufwendungen erspart haben und das Flugticket weiter veräußern konnten. Unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung fordere ich Sie auf, mir eine entsprechende Abrechnung vorzulegen und gemäß § 649 Satz 3 BGB den Ticketpreis abzüglich 5 Prozent zu erstatten (LG Frankfurt, Urteil vom 08. Juni 2014, Az. 2-24 S 152/13).
Höchst vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass ein etwaiges Bearbeitungsentgelt wegen der Stornierung unzulässig ist (KG Berlin, Urteil vom 12. August 2014, Az. 5 U 2/12).
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von Euro bis zum auf folgendes Konto:


Was meint ihr dazu?
Das wäre schon komisch, wenn jeder nach belieben buchen und stornieren kann. Oder?

Liebe Dank. Eure Katja
0

karoshi

« Antwort #1 am: 15. Februar 2016, 14:30 »
So eine Flugverschiebung passiert ja eher kurzfristig. Ob Du die genau zu dem Zeitpunkt (und ohne am Flughafen zu sein) überhaupt mitbekommen würdest, weiß ich nicht. Ich würde lieber die Stornierungsgebühr zahlen. Ist ja nicht so, dass das verlorenes Geld ist, sondern durch den Kauf eines weniger flexiblen Tickets hast Du vorher schon einen Haufen Geld gespart. Ein Teil der erhofften Ersparnis lässt sich jetzt eben nicht realisieren. Ist zwar schade, aber langfristig sparst Du durch den Kauf von weniger flexiblen Tickets (als Privatperson) immer.

LG, Karoshi

P.S.: Gute Besserung!
0

Blume

« Antwort #2 am: 15. Februar 2016, 14:32 »
Kannst das ja mal versuchen und berichte mal, wie das ausgegangen ist.
Das mit der Erstattung von Steuern und Gebühren ist aber normal. Ich konnte mal einen Lufthansa-Flug nicht antreten. Lufthansa hat mir von sich aus anstandslos die Steuern und Gebühren zurück überwiesen.
0

Stecki

« Antwort #3 am: 15. Februar 2016, 14:37 »
Ich werfe mal das Wort Reiseversicherung in die Runde. Bin ich echt der Einzige diese Investition sinnvoll findet?
0

Blume

« Antwort #4 am: 15. Februar 2016, 14:51 »
Bei mir kommt es etwa alle 7 Jahre mal vor, dass ich einen Flug nicht antreten kann. Manchmal ist das auch aus Gründen, die die Versicherung nicht deckt. Wenn ich seitdem ich reise immer Reiserücktrittsversicherungen gekauft hätte, hätte ich dadurch viel höhere Kosten gehabt als das verlorene Geld durch die paar nicht angetretenen Flüge (abzüglich der zurückerstatteten Steuern und Gebühren).
0

Stecki

« Antwort #5 am: 15. Februar 2016, 14:55 »
Ich meine natürlich nicht die Abzockversicherungen die man zu den Flügen dazubuchen kann, sondern eine seriöse die man immer hat. Die kostet nicht viel und deckt verdammt viel nebst Flügen (meine zahlte sogar einen verpassten Air Asia-Anschluss).

Ich lese hierdrin halt oft über hohe Kosten aber keiner ist versichert.
0

koka

« Antwort #6 am: 15. Februar 2016, 15:04 »
Ist bei einer VISA-Zahlung eine Reiserücktrittsversicherung dabei? Meinte vor kurzem eine Freundin von mir. Aber auch dazu habe ich bislang keine Infos gefunden.

Danke für eure Rückmeldungen und Genesungswünsche.
0

Stecki

« Antwort #7 am: 15. Februar 2016, 15:05 »
Kommt glaub auf den Anbieter an.
0

Blume

« Antwort #8 am: 15. Februar 2016, 15:08 »
Was kostet deine Versicherung? In Deutschland kostet eine Jahrespolice ca. 60 Euro bei einem Versicherungswert von bis zu 2000 Euro. Wenn ich 10 Jahre lang diese Police hätte, hätte ich schon 600 Euro gezahlt. Meine Verluste durch nicht angetretene Flüge der letzten 10 Jahre waren vielleicht 150 Euro. Und die Versicherung deckt keine Fälle, wo man doch etwas anderes vor hat oder keine Lust mehr hat, sondern nur Krankheit mit Attest, Todesfall in der Familie und solche ernsten Fälle.
0

Stecki

« Antwort #9 am: 15. Februar 2016, 15:14 »
Ich zahle etwa 100 Euro (Schweiz) und der Rahmen ist einiges höher (weiss grad nicht genau). Darunter geht nebst Flügen auch Gepäck, Gepäck ersetzen vor Ort, Telefongespräche, Transporte, Raubüberfälle etc.

Ich wollte nicht vom Thema abweichen, ich war nur überrascht.

Du hast halt mit Deinen 150 Euro Glück gehabt. Es kann aber auch schnell teuer werden und wenn ich sehe mit welch strammen Budget viele reisen..
0

koka

« Antwort #10 am: 15. Februar 2016, 15:58 »
akuteller Stand und Info von AA (American Airline):
wenn sich eine Wegstrecke um 60 Minuten von der Flugzeit ändert, also früher oder später abfliegt, dann kann die komplette Reise KOSTENFREI storniert werden.
Bislang hat sich bereits einer meiner Flüge um 50 Minuten geändert...

0

koka

« Antwort #11 am: 06. Juni 2016, 23:11 »
Liebe Community

hier der Ausgang bezüglich der Stornierung ohne Rücktrittsversicherung:
Telefonisch habe ich von American Airline die Auskunft bekommen, dass ich 180,- Euro selbst tragen muss und nur in speziellen Fällen (wie Todesfall in der Familie) eine 100%-ige Erstattung erfolgt. Die Dame am Apparat hat mir jedoch gesagt, ich soll die Bescheinigung des Arztes beilegen und abwarten was passiert. Sie gehe allerdings nicht davon aus, dass ich eine Erstattung in voller Höhe erhalte.
Ich hatte vielleicht Glück, aber nach einigen Wochen des Wartens, habe ich die Flugkosten in voller Höhe von AA erstattet bekommen. JIPPI!

Liebe Grüsse und gute Reise euch allen
Koka
0

tanoil

« Antwort #12 am: 12. Juni 2016, 14:59 »
Ist das mit den 60 Minuten ne spezielle Regelung bei AA? 60 Minuten passieren ja  ziemlich oft
0

Crung

« Antwort #13 am: 12. Juni 2016, 15:36 »
Hier geht es wohl um eine 60 Minütige Verschiebung, die dir vor Reiseantritt mitgeteilt wird.
Es handelt sich hierbei nicht um kurzfristige Flugverspätungen.
0

koka

« Antwort #14 am: 28. Juli 2016, 21:47 »
so wie ich sie verstanden habe, wären auch kurzfristige Verspätungen inbegriffen. Aber das möchte ich nicht unterschreiben :) find ich auch nur schwer vorstellbar. Aber dennoch coole Sache, dass alles erstattet wurde.
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK