Auch wenn die Diskussion schon ziemlich lange läuft und der letzte Eintrag schon mehr als drei Monate zurück liegt. Das Thema interessiert ja vermutlich doch ein paar Leute.
Also:
1. Klären wir mal die Nationalität. Denn davon hängt ja schon vieles ab. Ich kann hier nur mal für deutsche Staatsangehörige sprechen.
2. Im deutschen Steuerrecht gilt das Welteinkommensprinzip. Jeder Deutsche ist mit seinen Einkünften - egal wo er lebt und wo er seine Einkünfte erzielt - zunächst einmal in Deutschland steuerpflichtig.
3. Ob der Fiskus in Deutschland diese Steuern abkassieren will, wird in ein paar weiteren Vorschriften geklärt. dazu zählt vor allem das
4. DBA - Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland hat mit mehr als 180 Staaten ein DBA abgeschlossen. Darin wird dann bilateral geklärt, welchem Staat für welche Einkunftsart das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Fällen spielt dabei auch eine Rolle, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist. Einfach mal reinlesen und die möglichen Einkünfte abklappern.
5. Die 180 Tage-Regel. Wer mehr als 180 Tage in der BRD ist, ist in der Regel auch in der BRD steuerpflichtig. ansonsten siehe Punkt 4.
6. Für manche Einkünfte gilt auch noch das sogenannte Außensteuergesetz. Das lassen wir aber jetzt mal besser bei Seite.
7. Bei einem Unternehmen kommt es auf den Sitz des Unternehmens an und nicht auf den Aufenthaltsort des Unternehmers. Beispiel: Du hast einen Internetshop in Köln angemeldet. Lebst aber in USA und wickelst Kauf und Verkauf deiner Ware von dort aus ab. Die Bezahlung erfolgt an den deutschen Internetshop in Köln. Dann bist Du mit allem Drum und Dran in Deutschland steuerpflichtig.
Ich könnte da jetzt noch lange... aber anstand hier die Blogger mit ödem Steuerrecht zu quälen hier mal ein kreativer Vorschlag: Wenn Du vor hast, längere Zeit im Ausland unterwegs zu sein, dann gehe auf Dein Finanzamt und beantrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Du musst dabei erklären, dass Du aktuell nur ein so niedriges Einkommen hast, dass Du keine Steuern zahlen musst. Üblicherweise wird das zwar immer nur durch einen Blick in die Vergangenheit geprüft. Aber im Falle, dass keine zukünftigen Einnahmen vorliegen werden, wird der Finanzbeamte in der Regel eine solche Bescheinigung ausstellen. Die gilt dann für 3 Jahre. Und sie entbindet dich von der Abgabe von Steuererklärungen für 3 Jahre.
PS... Wusstet Ihr, dass mehr als 80 Prozent der Steuerliteratur weltweit in deutscher Sprache erscheint? :-(