Thema: Urlaubsanspruch während der Abwesenheit  (Gelesen 7501 mal)

daniel86

« am: 06. März 2015, 12:12 »
Hallo zusammen,

ich werde kommenden Juli für ca. 6 Monate ontour gehen und hätte noch eine Frage zum Thema Urlaub.

Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, dass ich während der Abwesenheit unbezahlten Urlaub nehme. Ich lasse mir momenten schon ein wenig Gehalt "zurücklegen" dass dann in der Zeit ausgeschüttet wird um die Versicherungen + AV aufrecht zu erhalten.

Meine Frage ist nun: Was ist eigentlich mit meinem "üblichen" bezahlten Urlaub... habe ich trotz dem halben Jahr Abwesenheit Anspruch auch meine vollen 28 Tage oder hat man in der Zeit in der man unbezahlten Urlaub nimmt keinen Anspruch auf behalten Urlaub?

Danke und viele Grüße
daniel
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Stecki

« Antwort #1 am: 06. März 2015, 12:19 »
Selbstverständlich hast Du während einem unbezahlten Urlaub keinen Anspruch auf den gesetzlichen, bezahlten Urlaub. Du leistest ja rein gar nichts für Deinen Arbeitgeber und zudem dient Urlaub zur Erholung (deshalb darf er ja auch nicht ausbezahlt werden). Und da Du ja nicht arbeitest brauchts Du auch keine Erholung.
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eucaloa

« Antwort #2 am: 06. März 2015, 12:50 »
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Stecki

« Antwort #3 am: 06. März 2015, 12:58 »
Das ist somit also komplett anders als in der Schweiz. Und obwohl es mir als Arbeitsnehmer zugute käme muss ich sagen dass ich hier das deutsche Gesetz total bescheuert finde. Wer nichts leistet sollte auch keinen Anspruch auf Urlaub haben.
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eucaloa

« Antwort #4 am: 06. März 2015, 13:08 »
Ja, das stimmt, Sinn macht es nicht, mich als Arbeitnehmer freut's :)
Ich möchte da sin nicht allzu ferner Zukunft nämlich auch machen.
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daniel86

« Antwort #5 am: 06. März 2015, 15:23 »
Alles klar, danke euch für die schnelle Hilfe :)
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Radlerin

« Antwort #6 am: 06. März 2015, 20:09 »
Bei mir war es so, dass ich für einen Monat, an dem ich mehr als 15 Tage unbezahlten Urlaub hatte, zwei Tage abgezogen bekam.
Ich würde da mal die Personalabteilung fragen. Ich bin aus Deutschland.
Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu, und auch wenn es nicht ganz eindeutig ist, wollte ich deswegen nicht klagen.  Bin ja froh, dass ich so lange weg konnte.


Wenn du weist, wie bei auch die Regelung ist, kannst du zumindest im ersten und letzten Monat etwas variieren.

Vielleicht lohnt es auch, über Feiertage normalen Urlaub zu nehmen, hatte ich über den Jahreswechsel gemacht. Ich meine dass es bei unbezahltem Urlaub keine Feiertage gibt.

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tetsi

« Antwort #7 am: 07. März 2015, 20:48 »
Also gesetzlich Anspruch hast du nur auf 24 Tage (bei 6-Tage-Woche) bzw 20 Tage bei 5-Tage-Woche. Daran kann der Arbeitgeber erstmal garnichts ändern, sobald du alle im BUrlG gestellten Bedingungen erfüllst.

Unbezahlter Urlaub gilt als "Sonderurlaub" und ist nicht weiter gesetzlich geregelt. Sprich wenn nichts im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, musst du das mit deinem Chef im gegenseitigen Einvernehmen und im Einzelfall aushandeln, ob du Urlaub bekommst. Das Arbeitsverhältnis an sich wird durch diesen nicht angetastet, sprich Kündigungsschutz etc gilt weiter. Für Sozialversicherung gelten Sonderregelungen - du bist maximal einen Monat noch versichert.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Anspruch auf gesetzlichen Urlaub entsteht. Mit anderen Worten, die 20 Tage stehen dir rechtlich erstmal zu. Was mit den 8 Tagen ist, die dir dein Arbeitgeber von sich aus noch auf den gesetzlichen Urlaub drauf gibt, das kann ich dir nicht sagen. Im Zweifel würde ich einfach mal mit eurer Personalabteilung darüber sprechen.
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n_rtw

« Antwort #8 am: 08. März 2015, 06:13 »
Ist das nun wirklich unbezahlter Urlaub oder Reduzierung der Arbeitszeit, Daniel ja schrieb, dass er jetzt weniger verdient und dann aber auch bezahlt wird wenn er weg ist. Sprich jetzt auf ne x%-Stelle aber 100% arbeiten so dass dann die "Ueberstunden" abgebummelt werden wenn er weg ist? Kenn da nicht die gesetzliche Lage koennt mir aber vorstellen dass man in dem Fall fuer die Zeit eben nur x% des Urlaubsanspruchs hat. So wars zumindest bei meinem ehemaligen Arbeitgeber geregelt.
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tetsi

« Antwort #9 am: 08. März 2015, 16:51 »
Ist das nun wirklich unbezahlter Urlaub oder Reduzierung der Arbeitszeit, Daniel ja schrieb, dass er jetzt weniger verdient und dann aber auch bezahlt wird wenn er weg ist. Sprich jetzt auf ne x%-Stelle aber 100% arbeiten so dass dann die "Ueberstunden" abgebummelt werden wenn er weg ist? Kenn da nicht die gesetzliche Lage koennt mir aber vorstellen dass man in dem Fall fuer die Zeit eben nur x% des Urlaubsanspruchs hat. So wars zumindest bei meinem ehemaligen Arbeitgeber geregelt.

Ob der Arbeitgeber während der Abwesenheit / Freistellung was bezahlt, hat mit dem Erwerb von gesetzlichem Urlaubsanspruch nichts zu tun. Du erwirbst den vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub für das Jahr, sobald du die Wartezeit (6 Monate - BUrlG §4) erfüllt hast und nicht schon im ersten Halbjahr des Jahres aus dem Unternehmen ausscheidest (BUrlG §5). Sprich selbst wenn du einen Arbeitsvertrag vom 01.01. bis 31.07. des Jahres hast, hast du vollen Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Dieser besteht z.B. sogar dann, wenn du die 7 Monate komplett krankgeschrieben bist (BUrlG §9). Die 8 Tage, die Daniel darüber hinaus vom AG freiwillig bekommt, hängt von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab, wobei das Verlinkte sich auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezieht und nicht auf Freistellung. Vermute aber mal, dass das sinngemäß auf den Fall übertragbar wäre.

Wie unten schon geschrieben ist das, was allgemein als "unbezahlter Urlaub" betitelt wird, so im Gesetz nicht vorgesehen. Es handelt sich um sog. "Sonderurlaub" und ist - außer einiger Ausnahmen für Todesfälle z.B. - nicht weiter geregelt bzw lediglich im BGB §616. Der kann aber durch (tarif)vertragliche Absprachen eingeschränkt, ausgedehnt oder abgeändert werden - inkl Absprachen zur Bezahlung, aus der sich eventuell dann Sozialversicherungspflichten ergeben. Es gibt diverse Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema.Eine hab ich unten schon verlinkt. Ansonsten ist Google dein Freund :-)

TL;DR; Wenn die Freistellung so formuliert ist, dass sie "unter Anrechnung des gesetzlichen Urlaubs" erfolgt, dann ist der Urlaub für das alte Jahr nach der Freistellung weg. Du solltest aber dennoch Anspruch auf Urlaubsentgelt (BUrlG §11) für die entsprechenden Urlaubstage haben. Für das neue Jahr erwirbst du wieder einen kompletten Urlaubsanspruch, solange du die Bedingungen des BUrlG erfüllst. Soweit die gesetzliche Lage, soweit ich sie überblicken kann. Ob du jetzt im Zweifel mit dem Arbeitgeber streiten willst und er dich dann eventuell nichtmehr freistellt, ist dann jedermanns/fraus eigene Entscheidung :-)
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daniel86

« Antwort #10 am: 13. März 2015, 09:48 »
Ich danke euch herzlich für die Umfangreichen Erläuterungen.
Da wir ein 20 Personen Betrieb ohne Betriebsrat oder Tarifverträge etc. sind reicht mir die Aussage mal dass ich den Anspruch auf bezahlten Urlaub gesetzlich auch weiterhin habe. Alles weitere werde ich dann tatsächlich im direkten Gespräch mit dem GF klären.

Danke!
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Eumel

« Antwort #11 am: 13. März 2015, 15:53 »
Da ihr nur eine recht kleine Firma seid und dein Chef dir schon bzgl. der Freistellung entgegen kommt, könntest du anbieten für das betroffene Jahr deinen Urlaubsanspruch mit einem angepassten Arbeitsvertrag auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren.

Bei mir war der Fall nämlich ähnlich:
Ich werde bald (genau in 108 Tagen) für 12 Monate in mein Sabbatical starten. Damit habe ich für 2015 & 2016 insgesamt 60 Urlaubstage (2x 30), arbeite effiktiv aber nur ein Jahr. Mit meinem Chef hab ich die Vereinbarung getroffen, dass ich meinen Arbeitsvertrag so anpasse, dass mir für 2015 & 2016 jeweils nur 20 Urlaubstage zustehen. Damit hab ich zwar immer noch 5 Tage pro Jahr "mehr" (also 40 Tage [2x20] statt 30 Tage [2x15]) als meinem Gerechtigkeitsempfinden zustehen, aber es ist ein schöner Kompromiss.

Lass uns wisssen was bei dem Gespräch mti der GF rausgekommen ist.
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serenity

« Antwort #12 am: 15. März 2015, 07:31 »
Ich werde bald (genau in 108 Tagen) für 12 Monate in mein Sabbatical starten. Damit habe ich für 2015 & 2016 insgesamt 60 Urlaubstage (2x 30), arbeite effiktiv aber nur ein Jahr.
Also so ganz leuchtet mir das nicht ein: Du gehst Anfang Juli für 12 Monate weg - vermutlich nimmst du den bezahlten Urlaub für 2015 dann gleich am Anfang... Das passt.
Und kommst im Juni/Juli 2016 wieder zurück - willst du da quasi die letzten 4 Wochen der Reise als Urlaub nehmen? Falls ja, müsste dein Chef dir nichts für diese Zeit bezahlen, denn nach § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem, was du in den 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich verdient hast. Und während des Sabaticals verdienst du ja nichts ...

Also könntest du frühestens 3 Monate nach deiner Rückkehr und Wiederaufnahme der Arbeit (und der Gehaltszahlungen) voll bezahlten Urlaub nehmen und nicht schon während des Sabbaticals.

Aber vermutlich machst du es auch so und freust dich, schon kurz nach der Rückkehr von der Weltreise wieder Urlaub machen zu können!
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Eumel

« Antwort #13 am: 26. März 2015, 12:57 »
Zitat
Und während des Sabaticals verdienst du ja nichts

Ich bin jetzt kein Jurist und kenne die Spitzfindigkeiten nicht genau. Aber soweit ich weiß verdiene ich doch während meines Sabbaticals weiter Geld. Deswegen gibt es doch auch eine gesetzliche Regelung, dass das Gehalt während des Sabbatical zwischen 70% und 130% des letzten Brutto Gehalts liegen muss.

Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege (könnte ja auch interessant für mich werden ;) ).
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serenity

« Antwort #14 am: 26. März 2015, 14:22 »
Also erst mal hat daniel86 anfangs ja ganz klar gesagt, dass er unbezahlten Urlaub nimmt - er verdient also während seiner Reise nichts.
Zum anderen gibt es in Deutschland absolut keine gesetzliche Reglung zum Sabbatical - schon gar nicht, dass das Gehalt zwischen 70-130% des letzten Brutto-Gehalts liegen muss! Wo hast du denn das her???

Es ist - außer bei Beamten - eine reine ERmessenssache des Arbeitgebers, ob er dir eine Auszeit zugesteht oder nicht. Wäre es anders, würden sich hier im Forum nicht viele Leute den Kopf zerbrechen, wie sie das hinkriegen, mal ein Jahr auszusteigen und eine Weltreise zu machen.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt es lediglich die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber so zu gestalten, dass man z.B. 100% arbeitet, aber weniger ausbezahlt bekommt und damit quasi ein Zeitguthaben anspart. Das kann man dann während eines Sabbaticals "abfeiern".

Ist so ähnlich wie das Altersteilzeitgesetz, wo man ja auch eine Zeitlang zu 100% arbeitet, aber nur 50% (plus je nach Arbeitgeber diverse Zuschläge) bekommt und dann aufhört zu arbeiten, aber weiterhin 50% des vorehrigen Gehalts erhält.

Infos zum Thema gibt es massenhaft - z.B. http://www.ratgeber-aussteigen.de/sabbatical.htm.
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