Thema: Urlaubsanspruch während der Abwesenheit  (Gelesen 7500 mal)

michel-impossible

« Antwort #15 am: 26. März 2015, 23:15 »
Hallo da ich mich auch zur Zeit mit meinem Chef in Verhandlungen befinde.
Habe ich auf Grundlage des

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

eine betrieblich Vereinbarung geschrieben und ich denke dass , das eine Gesetzesgrundlage ist.
Das ganze nennt sich ansparen von Wertguthaben.
Dieses wird auf einem Konto sicher gelegt und nach und nach ausbezahlt, als würde man arbeiten gehen, somit erwirbt man auch Urlaub in der Zeit.
Mein Chef wollte die betriebliche Vereinbarung noch rechtlich prüfen lassen und wenn das rechtlich richtig ist, werde ich 2017 mein Auszeitjahr nehmen.
Ich denke schon dass, das eine gesetzliche Grundlage ist, oder wie seht ihr das?
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Herma22

« Antwort #16 am: 26. Mai 2015, 16:33 »
Wäre auch zu schön :D
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reisende

« Antwort #17 am: 21. Oktober 2015, 23:22 »
Hallo, ich habe gerade festgestellt, dass ich während meiner Auszeit Urlaubsanspruch habe, und dass ich deswegen während der Auszeit eine halben Monat lang (in 6 Monaten) normal bezahlt werde (den letzten vor Wiederantritt der Arbeit).
Das hat mich ganz schön überrascht, und nach Recherchieren stellte ich fest, dass dies erst innherhalb des letzten Jahres entschieden wurde.
Wow! Zu meiner damaligen Auszeit gab es das noch nicht.
Trotzdem bin ich mir im Unklaren, wieviel Urlaub mir währnd dieser Zeit eigentlich zusteht?
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Worldonabudget

« Antwort #18 am: 25. Januar 2016, 12:23 »
Dieses Thema irritiert mich gerade etwas. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich während meiner 12-monatigen Auszeit keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe (was vom Gerechtigkeitsempfinden für mich normal wäre). Nun wird hier meines Erachtens nach viel zusammengewürfelt.

Wie verhält es sich bei einem unbezahlten Sonderurlaub von Mai 2016 - April 2017?
Habe ich lediglich einen Anspruch auf 1/3 meines bezahlten Urlaubs für 2016, weil ich auch nur 1/3 der Zeit arbeite? Oder habe ich Anspruch auf den in meinem Arbeitsvertrag festgelegten Urlaub, bzw. den gesetzlichen?
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