Hallo
!
Mein ist Fall ähnlich gelagert ist, nur beziehe ich schon ALG I
, d.h. mein Anspruch wurde schon festgestellt. Daher wollte ich mal fragen, ob ich das, was hier diskutiert wurde, so richtig verstanden habe und ich das so machen kann:
1. abmelden des Leistungsbezugs zum 31. März (jetzt schon?) in schriftlicher Form
2. am 31. März Umzug und Ummeldung in die Heimatbasis, welche in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt
3. NICHT in der Heimatbasis noch mal arbeitslos melden
4. ein paar Tage später glücklich auf Reisen gehen
5. nach ca. einem Jahr zurückkommen und in der Heimatbasis arbeitslos melden
Mir ist klar, dass ich dann für die paar Tage, die ich noch in Deutschland bin, kein Arbeitslosengeld bekomme, aber hätte ich dann alles richtig gemacht? Muss man außerdem bei der Abmeldung was beachten? Begründung angeben, Nachweise liefern o.ä.? Danke!