Thema: Mit Anspruch auf ALG1 Wohnsitz wechseln?  (Gelesen 5421 mal)

patterchon

« am: 21. Januar 2015, 14:25 »
Hallo an alle,

ich will Mitte/Ende Mai diesen Jahres auf Tour gehen für ca. 1 Jahr, kann auch länger werden.
Meinen Job will ich zum 30.4. kündigen und wollte dann meinen Anspruch auf ALG1 ermitteln lassen (Wie lange dauert sowas in der Regel?).
Kurz vor meiner Abreise will ich allerdings meinen Wohnhort ummelden, da meine Heimatbasis bei meinen Eltern sein wird.
Meine Wohnung ist zum 15.5. gekündigt.

Kann dieser Ortswechsel einen bereits existenten Bewilligungsbescheid vom Wohnort vorher aufheben oder sonst irgendwie gefährden?

Womit muss ich rechnen bzw. was für Probleme können sich mir stellen, wenn ich schon jetzt kündige und dem Arbeitsamt ehrlich mitteile, dass ich keinen neuen Job suche, da ich mich im Mai abmelden werde, um auf Reise zu gehen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Teilnahme!

Gruß von Patrick
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eucaloa

« Antwort #1 am: 21. Januar 2015, 14:35 »
Hallo Patrick,

bzgl. Wohnort hab ich keine Ahnung, aber du bekommst ohnehin kein ALG I bevor und für die Zeit deiner Reise, daher ist der Wohnortswechsel m.E. unerheblich. Anspruch auf ALG I hast du wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, nach deiner Reise. Du solltest deine Kündigung trotzdem direkt bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn du zurückkehrst kannst du direkt ALG I beantragen und erhälst dies auch rückwirkend zum Tag der Beantragung. Die Sperrfrist von 3 Monaten aufgrund eigener Kündigung musst du nicht abwarten weil zu dieser Zeit auch deine Reisezeit zählt.

VG
eucaloa
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patterchon

« Antwort #2 am: 21. Januar 2015, 14:49 »
bzgl. Wohnort hab ich keine Ahnung, aber du bekommst ohnehin kein ALG I bevor und für die Zeit deiner Reise, daher ist der Wohnortswechsel m.E. unerheblich. Anspruch auf ALG I hast du wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, nach deiner Reise. Du solltest deine Kündigung trotzdem direkt bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn du zurückkehrst kannst du direkt ALG I beantragen und erhälst dies auch rückwirkend zum Tag der Beantragung. Die Sperrfrist von 3 Monaten aufgrund eigener Kündigung musst du nicht abwarten weil zu dieser Zeit auch deine Reisezeit zählt.

Hallo eucaloa,

da ich evtl. länger als 1 Jahr weg bin, könnte ich die Rahmenfrist sprengen und damit den Anspruch auf ALG1 verlieren. Ich will also vorher schon die Bewilligung ALG1 haben, bevor ich fahre.
Dass ich das Geld erst nach meiner Reise bekomme, ist mir klar.
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eucaloa

« Antwort #3 am: 21. Januar 2015, 15:07 »
Achso, sorry, falsch verstanden. Vielleicht kann wer anders weiterhelfen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich nachteilig auswirken kann wenn du dich direkt bei der Agentur für Arbeit direkt bezüglich des Wohnsitzwechsels erkundigst.


 
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karoshi

« Antwort #4 am: 21. Januar 2015, 16:39 »
Es kommt darauf an, ob bei dem Wohnsitzwechsel eine andere Arbeitsagentur zuständig wird oder nicht. Wenn Du innerhalb des Zuständigkeitsbereichs umziehst, musst Du nur Deine neue Adresse melden, sonst ändert sich gar nichts. Aber wenn Du in einen anderen Zuständigkeitsbereich wechselst, endet die ALG1-Zahlung, und Du musst Dich am neuen Wohnort wieder neu arbeitslos melden. Das ist ein bürokratischer Irrsinn, hat aber für Dich keine finanziellen Nachteile (außer wenn Du Dich am neuen Wohnort verspätet meldest.)

LG, Karoshi
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patterchon

« Antwort #5 am: 21. Januar 2015, 16:45 »
Ja, das ist das Problem. Der Zuständigkeitsbereich wird sich ändern und damit dann die Bewilligung zunichte machen?

Die Ummeldung will ich eigentlich erst kurz vor oder kurz nach meiner Wohnungsauflösung im Mai machen und damit auch kurz vor der Reise.
Dann empfiehlt sich wohl eine frühere Ummeldung mit genug Zeit, um in der neuen Heimatbasis die Bewilligung fürs ALG1 zu erhalten?
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karoshi

« Antwort #6 am: 21. Januar 2015, 16:59 »
Wenn die Ummeldung nur ein paar Tage vor der Reise passiert, würde ich mir die Mühe wahrscheinlich gar nicht machen, mich am neuen Wohnort noch mal arbeitslos zu melden. Festgestellt ist der Anspruch ja.
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patterchon

« Antwort #7 am: 21. Januar 2015, 18:42 »
Naja ok, aber was ist dann mit der Abmeldung? Wo und wann soll ich mich dann abmelden?
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karoshi

« Antwort #8 am: 21. Januar 2015, 20:54 »
Bei der vorher zuständigen Arbeitsagentur, zum Tag des Wohnortwechsels.
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Bobsch

« Antwort #9 am: 22. Januar 2015, 08:48 »
Melde doch einfach deinen Erstwohnsitz wenige Tage vor dem 30.4 in dem Wohnort deiner Eltern an und melde dich dann dort arbeitslos. Wieso möchtest du den Erstwohnsitz denn unbedingt bis kurz vor Abflug am jetzigen Wohnort behalten? Das macht doch eigentlich gar keinen Unterschied.

So habe ich es zumindest damals gemacht.

Grüße
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karoshi

« Antwort #10 am: 22. Januar 2015, 08:57 »
Einen kleinen (und in diesem Fall möglicherweise wichtigen) Unterschied macht es: ALG1 kann am neuen Wohnort erst nach der Ummeldung beantragt werden, am alten Wohnort bis zu 3 Monate vor Beschäftigungsende.
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patterchon

« Antwort #11 am: 22. Januar 2015, 11:27 »
Abmeldung kurz vor der Ummeldung würde wohl gehen, ja. Sorgt bei den beiden zuständigen Arbeitsagenturen dann wahrscheinlich für Verwirrung :D

Sorry, falls ich da nicht so durchblicke...
Aber ich frage mich immer noch, was dagegen spricht, wenn ich beim Arbeitsamt gleich mit offenen Karten spiele und denen bei meiner Anmeldung (kurz nach meiner Kündigungseinreichung) sage, dass ich nicht (wirklich) arbeitssuchend bin, da ich im Mai das Land verlassen will.
Werden die dann nicht bereit sein, mir vor meiner Abreise das ALG1 zu ermitteln und zu bewilligen? Oder was hätte ich zu befürchten?

Danke nochmal für Eure Aufmerksamkeit!!! :)
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cocolino

« Antwort #12 am: 22. Januar 2015, 17:04 »
Umzug mit Alg I ist kein Problem. Gib in der AA am alten Wohnort etwa 1 bis 2 Wochen mündlich Bescheid. Melde dich am neuen Wohnort an beim Einwohnermeldeamt. Mit der Anmeldebestätigung und einer Veränderungsmitteilung (Formular von der AA) gehst du dann gleich am neuen Wohnort zur AA und meldest dich dort an. Hab ich eben erst gemacht.

Benat

« Antwort #13 am: 03. März 2015, 00:11 »
Hallo  :)!
Mein ist Fall ähnlich gelagert ist, nur beziehe ich schon ALG I  :-\, d.h. mein Anspruch wurde schon festgestellt. Daher wollte ich mal fragen, ob ich das, was hier diskutiert wurde, so richtig verstanden habe und ich das so machen kann:

1. abmelden des Leistungsbezugs zum 31. März (jetzt schon?) in schriftlicher Form
2. am 31. März Umzug und Ummeldung in die Heimatbasis, welche in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt
3. NICHT in der Heimatbasis noch mal arbeitslos melden
4. ein paar Tage später glücklich auf Reisen gehen ;D
5. nach ca. einem Jahr zurückkommen und in der Heimatbasis arbeitslos melden

Mir ist klar, dass ich dann für die paar Tage, die ich noch in Deutschland bin, kein Arbeitslosengeld bekomme, aber hätte ich dann alles richtig gemacht? Muss man außerdem bei der Abmeldung was beachten? Begründung angeben, Nachweise liefern o.ä.? Danke!
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karoshi

« Antwort #14 am: 03. März 2015, 14:11 »
Alles richtig verstanden. Begründung für die Abmeldung ist einfach: Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich.
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