Es könnte für den Anspruch wichtig sein, dass du mind. einen Tag arbeitslos bist. Dies wäre der 1.7. bei dir. Ich würde mich erst am 2.7. online oder telefonisch abmelden.
Ob du, sofern dein Anspruch vor dem 1.7. festgestellt wird, auch vorher ausreisen kannst, ist eine Grauzone. Vermutlich ja, aber wenn die es vor Feststellung wissen würden, würde kein ALG genehmigt werden.
Das entspricht den Infos, die ich hier las. Es soll bitte jemand mit mehr Erfahrung bestätigen oder revidieren.