Hallo Dono,
es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden, genausowenig wie es eine Verpflichtung gibt, zu arbeiten. Nur wer Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich arbeitslos melden. Dabei gibt es dann je nach vorherigem Verhalten des Arbeitslosen bestimmte Leistungseinschränkungen, z.B. wegen verspäteter Arbeitssuchend-Meldung oder selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Da Du aber wegen Nichterfüllung der Anwartschaftszeit (360 Tage beschäftigt in den letzten 2 Jahren) sowieso noch keine Leistungsansprüche hast, kannst Du das Thema eigentlich komplett vergessen.
Es ist natürlich schade, dass Du 9 Monate eingezahlt hast, ohne jetzt etwas davon zu haben. Wenn Du es schaffst, direkt nach der Reise wieder einen Job zu finden, hättest Du immerhin nach weiteren 3 Monaten die Anwartschaftszeit erfüllt. Das schaffst Du aber nur, wenn zwischen den beiden Jobs nicht mehr als 370 Tage liegen.
LG, Karoshi