Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: Dono am 10. September 2008, 14:46

Titel: Arbeitslosmeldung obwohl nur 9 Monate gearbeitet?
Beitrag von: Dono am 10. September 2008, 14:46
Hallo,

ich habe mit der Abgabe meiner DA (Anfang Mai) mein Studium eigentlich beendet. War aber noch bis Ende August eingeschrieben, sprich Studentin. Seit April (bis Dez. 2008) jobbe ich allerdings schon Vollzeit (37 Std. die Woche) bei einer größeren Firma, um mein Weltreise-Konto etwas aufzustocken. Da ich über 400 Euro verdiene und mehr als 20 Std. pro Woche arbeite (sprich auch nicht als Werkstudentin durchgehe / durchgegangen bin),  zahle ich auch seit April Abgaben.

Im Januar starte ich dann meine Weltreise. Da ich aber dann nur 9 Monate Abgaben gezahlt habe, hab ich ja eigentlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder? Muss ich mich denn trotzdem arbeitslos melden? Oder kann ich einfach ein Jahr auf Reisen gehen und mich 2010 arbeitssuchend melden?

Wäre super, wenn ihr mir irgendwie nen Rat geben könntet, ich blick einfach nicht durch diese ganzen Ämter.

Viele Grüße

Dono
Titel: Re: Arbeitslosmeldung obwohl nur 9 Monate gearbeitet?
Beitrag von: karoshi am 10. September 2008, 15:39
Hallo Dono,

es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden, genausowenig wie es eine Verpflichtung gibt, zu arbeiten. Nur wer Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich arbeitslos melden. Dabei gibt es dann je nach vorherigem Verhalten des Arbeitslosen bestimmte Leistungseinschränkungen, z.B. wegen verspäteter Arbeitssuchend-Meldung oder selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Da Du aber wegen Nichterfüllung der Anwartschaftszeit (360 Tage beschäftigt in den letzten 2 Jahren) sowieso noch keine Leistungsansprüche hast, kannst Du das Thema eigentlich komplett vergessen.

Es ist natürlich schade, dass Du 9 Monate eingezahlt hast, ohne jetzt etwas davon zu haben. Wenn Du es schaffst, direkt nach der Reise wieder einen Job zu finden, hättest Du immerhin nach weiteren 3 Monaten die Anwartschaftszeit erfüllt. Das schaffst Du aber nur, wenn zwischen den beiden Jobs nicht mehr als 370 Tage liegen.

LG, Karoshi