Hallo,
Eine Frage an die ALG-Füchse:
Ich komme bald von meiner Weltreise zurück und darf dann Arbeitslosengeld (ALG1) beziehen.
Hatte 2 Tage meiner 12 Monate ALG1 vor Abreise "genutzt", also praktisch 11 Monate +28 Tage verbleibend.
War knapp mehr als ein Jahr weg, hatte mir aber den Anspruchsbezug für vier Jahre gesichert.
Folgendes 1. Modell:
1. ich bin meinetwegen nach Rückkehr 1 Monat arbeitslos
2.
Dann studiere ich für 2 Jahre
3. Reise für 6 Monate
4. komme Dann zurück
Es sind dann also
13 Monate (erste Reise), 1 Monat arbeitslos, 24 Monate Studium, 6 Monate Reisen
=44 Monate vergangen
Kann ich dann noch 4 Monate ALG1 beziehen weil ich ja den Bezugsanspruch (der max 12 Monate) für 48 Monate gesichert habe?
Folgendes 2. Modell:
Wenn ich versicherungspflichtig die Dauer einer Probezeit arbeite, geht bei erneuter Arbeitslosigkeit das Spiel von vorne los mit Betrachtung der letzten 2 Jahre oder kann ich auf den alten Anspruch bauen?
3 Modell:
Ich bin drei Monate nach Rückkehr arbeitslos und Reise dann wieder für mehrere Monate
Kann ich danach meinen verbleibenden Anspruch geltend machen?
Danke für die Info.
Malte