Thema: Abmeldung D  (Gelesen 6051 mal)

Reisender215

« am: 15. Januar 2012, 16:12 »
Hallo,

bin ich ab einer gewissen Zeit verpflichtet mich in D abzumelden?
Sprich ich weiß ja nun genau, das ich min. 2,5 Jahre unterwegs sein werde.

Bin ich also quasi dazu gezwungen mich von D aus Abzumelden?
Macht das auf die Dauer auch Sinn?

Kurzeitig so habe ich für mich gelesen mach es nicht unbedingt Sinn.

Oder sollte ich dennoch bei meiner Homebasis gemeldet bleiben.?
Wenn ich mich nicht ammelden muss?

Grüße



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Vombatus

« Antwort #1 am: 15. Januar 2012, 19:18 »
hier gibt es schon ein paar Threads zum Thema, vielleicht hilft dir das weiter.

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=5139.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=1170.0
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=3788.0

Würde auf jeden Fall raten angemeldet zu belieben, (bei deinen Eltern oder Freunde).
Dazu brauchst du eine Postadresse und einige Versicherungen und Banken schreiben vor,
dass du in Deutschland gemeldet bist.

Auch wenn es vielleicht nicht "legal" ist weil du so lange außer Landes bist ... aber was kannst du dafür, dass das Meldegesetzt so unflexibel ist ... hehehe  ;)
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Jens

« Antwort #2 am: 15. Januar 2012, 21:20 »
Kann mich nur meinem Vorredner nur anschließen!! Besser ist es gemeldet zu bleiben!
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Reisender215

« Antwort #3 am: 16. Januar 2012, 21:17 »
Alles klar, habt vielen Dank!
Dann wird es die Vertrauensperson werden.

Beste Grüße
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Reisender215

« Antwort #4 am: 17. Januar 2012, 22:17 »
Hallo,

ich habe da noch ein paar Fragen /Anregungen.
Da dieses Thema doch um einiges Interessant ist!

Generell ist es für eine Reise, nehmen wir an 1 Jahr sicher super nicht abgemeldet zu sein.

Angenommen ich melde mich nun aber ab,
so hat das doch sicher bei einer langen reise auch Vorteile.
Banken und Versicherungen, gibt man einfach eine Adresse, an der man nicht gemeldet ist, die jedoch Post empfangen kann.

Ich komme z.b. nicht aus der Leasing wenn ich in D einen Wohnsitz habe.
Wenn ich mich abmelde, wird die Sache einfacher.


Was genau sind auf lange Sicht die Nachteile?
Die Anmeldung, dient der Vereifachung der Bürokratie wenn ich wieder komme.?

Einen verlorenen Reisepass z.b. bekokmme ich als Deutscher Staatsbürger doch auch an jeder Botschaft wenn ich nicht mehr gemeldet bin.?

Vorteile gebe es doch bei einer nur Postadresse (und trotzdem Abgemeldet) auch .
Eine Adresse reicht den meisten doch auch oder?

Schwer zu durchschauen.

beste Grüße
Seb.



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Reisender215

« Antwort #5 am: 21. Januar 2012, 12:30 »
Hallo,

ich muss noch einmal fragen.
Da ich nichts weiter finde.
Im Forum ist ein Betrag, welche sich bei der Vor und Nachteils Frage nicht erweitert hat.
Seht es mir nach, ich möchte nicht nerven!

Aber was genau sind die Vorteile bei einer solchen langen Abwesenheit.
Und würde nicht auch eine Postaliche Adresse reichen.
Behördenpost würde keine Fristen haben, da ich ja nicht in D lebe.
Für die Bank Versicherung usw. ist eine Postaliche Adresse vorhanden.

Reicht dies auch für die Krankenkasse z.b.?

Seb
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Meersburger01

« Antwort #6 am: 21. Januar 2012, 13:15 »
Also, die Meldegesetze der Länder sind da ziemlich eindeutig:

§ 15 Meldegesetz BW (bei den Meldegesetzen anderer Länder ist es vielleicht ein anderer Paragraph...) An- und Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.

§ 36 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,
2. die Meldepflichten nach § 15 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 und 2 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, (...)

(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro, Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.


Freunde von mir hatten sich während des Studiums nicht vom Unistandort abgemeldet (während der einjährigen Praxisphase) und mussten dann Urlaub nehmen, um wieder zurück an den Uni-Ort zu fahren, um sich abzumelden. Wäre mir zu riskant auf einer Weltreise. Und auch das Geld der Geldbuße wäre mir zu schade. Die Meldebehörden sind auch dazu angehalten, so etwas zu verfolgen, wenn es ihnen bekannt wird. Da muss nur ein Kumpel in einer Bar über eure Reise reden und euren Namen nennen, wenn ein Mitarbeiter der Meldebehörde am Nebentisch sitzt.

Zudem muss man meines Wissens nach in Deutschland Steuern zahlen, wenn du dort gemeldet bist und (auch im Ausland) Geld verdienst. So wäre es jedenfalls bei mir mit einem Vollzeitjob. Weiß nicht, ob das auch auf Aushilfsjobs zutrifft.

Grüße,

Sabine


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dommel24

« Antwort #7 am: 24. Januar 2012, 09:58 »

Freunde von mir hatten sich während des Studiums nicht vom Unistandort abgemeldet (während der einjährigen Praxisphase) und mussten dann Urlaub nehmen, um wieder zurück an den Uni-Ort zu fahren, um sich abzumelden.


Das kann so nicht mehr passieren. In Deutschland kann jedes Einwohnermeldeamt bei dem man sich neu anmeldet oder bereits angemeldet ist Wohnsitzänderungen vornehmen. Da muss keiner mehr zu seinem alten Wohnsitz.
Vor einem längeren Auslandsaufenthalt sollte man allerdings dafür sorgen irgendwo gemeldet zu sein wo man auch wirklich bekannt und erreichbar ist (Freunde/ Familie). Probleme gibt es nur, falls einen niemand an der gemeldeten Adresse kennt.
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Reisender215

« Antwort #8 am: 26. Januar 2012, 20:21 »
Hallo,

Ja aber warum, was sind den die genauen Vorteile?
Ein anderer Tread hier im Form wurde da nicht weiter geführt.
Warum sollte ich bei einer Langzeitreise 1-2 Jahre + noch gemeldet sein?
Warum reicht keine Postalische Adresse für Banken, Versicherungen usw.?

Gruß Seb.
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cocolino

« Antwort #9 am: 27. Januar 2012, 00:38 »
Ich bin abgemeldet, da ich mich auch für 1 oder 2 Jahre im Ausland aufhalte. Vorteile waren, dass ich meinen Handyvertrag kündigen konnte, zB. Auch mit der Krankenkasse gab es keine Probleme. Für Banken zB (meine deutschen Konten habe ich noch) habe ich einfach die Adresse meiner Eltern angegeben. Dort am Briefkasten steht auch mein Name (mit c/o) und bisher kam alle Post an.
Reisepass stellt dir dann die entsprechende Botschaft aus, PA gibts aktuell nur in D. Übrigens darfst du natürlich auch bei Abmeldung den PA mit der deutschen Adresse behalten, der gibt die letzte bekannte Adresse in D dann an.

Hm, habe gerade mal auf der Seite der deustchen Botschaft in Schweden nachgesehen. Die wollen bei Ausstellung eines e-reisepasses (also dem neuen biometrischen) einen Nachweis des Wohnsitzes in Schweden. Und eine Geburtsurkunde im original (schleppt man eher nicht mit auf Weltreise).
Zitat:"Sie können Ihren e-Pass in der Botschaft in Stockholm beantragen, wenn Sie Ihren alleinigen Wohnsitz in Schweden haben und in Deutschland abgemeldet sind. Sollten Sie noch einen (auch 2.) Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Staat haben und dennoch einen e-Pass bei der Botschaft Stockholm beantragen wollen, kann die Botschaft nur im
begründeten Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen."

Ich hab jetzt mal bei der schwedischen Botschaft nachgesehen, weiß aber nicht, ob es da für andere Länder andere Regeln gibt....

Beim Auswärtigen Amt findet sich dieser Hinweis:
"Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate sowie einige Honorarkonsuln Reiseausweise als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland , ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Beglaubigte Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist."

Stellt sich natürlich die Frage, ob dafür auch ein Wohnsitz im D erfordelich ist. Weil "Rückfrage bei Passbehörde in D" heißt ja nur, bei der ausstellenden Behörde. Man kann ja nach Ausstellung des Reisepasses auch umgezogen sein. Aber wie das gehandhabt wird? Vielleicht lohnt sich eine Anfrage beim Auswärtigen Amt?

Reisender215

« Antwort #10 am: 27. Januar 2012, 20:13 »
Hallo cocolino,

danke für deine Antwort!



Was mich nun noch interessieren würde,
was sind genau die Vorteile, wenn ich auf Langzeitreise angemeldet -bleibe-

Gruß
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Reisender215

« Antwort #11 am: 05. Februar 2012, 18:21 »
Hallo zusammen,

das Thema ist immer noch von Interesse für mich.

Beste Grüße
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