Also, die Meldegesetze der Länder sind da ziemlich eindeutig:
§ 15 Meldegesetz BW (bei den Meldegesetzen anderer Länder ist es vielleicht ein anderer Paragraph...) An- und Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,
2. die Meldepflichten nach § 15 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 und 2 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, (...)
(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro, Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Freunde von mir hatten sich während des Studiums nicht vom Unistandort abgemeldet (während der einjährigen Praxisphase) und mussten dann Urlaub nehmen, um wieder zurück an den Uni-Ort zu fahren, um sich abzumelden. Wäre mir zu riskant auf einer Weltreise. Und auch das Geld der Geldbuße wäre mir zu schade. Die Meldebehörden sind auch dazu angehalten, so etwas zu verfolgen, wenn es ihnen bekannt wird. Da muss nur ein Kumpel in einer Bar über eure Reise reden und euren Namen nennen, wenn ein Mitarbeiter der Meldebehörde am Nebentisch sitzt.
Zudem muss man meines Wissens nach in Deutschland Steuern zahlen, wenn du dort gemeldet bist und (auch im Ausland) Geld verdienst. So wäre es jedenfalls bei mir mit einem Vollzeitjob. Weiß nicht, ob das auch auf Aushilfsjobs zutrifft.
Grüße,
Sabine