Thema: Arbeitslos melden, Sperrfrist, Übernahme Versicherungsbeiträge  (Gelesen 3050 mal)

Chrissi

Hallo ihr Lieben,

leider reihe mich auch mit ein zu denjenigen, die das mit dem Arbeitsamt nicht hinkriegen.

Folgender Sachverhalt:

Kündigung bei meinem Arbeitgeber (Bank):         30.09.2011
Nebenjob bei der Post ab dem 01.09. bis           31.10.2011
Abflug:                                                       06.11.2011
Rückkehr:                                                   20.04.2011

Ich habe mich Mitte September arbeitssuchend gemeldet und wollte mich am 01.11. arbeitslos melden. Ich habe auch schon mit den Leuten vom Arbeitsamt telefoniert, um richtig an das Thema ran zu gehen, aber das war wenig hilfreich - auch hier erhielt ich die Info, dass meine Sperrfrist nicht während meiner Reise läuft, sondern erst nach meiner Rückkehr - aber das ist falsch, zumindest habe ich das vielmals hier im Forum gelesen.

Deshalb hier meine Fragen an euch:

- Beginnt die Sperrfrist ab dem 01.11.2011 (auch unabhängig davon, ob ich mich arbeitlos gemeldet habe oder nicht?)

- Wenn ich mich am 01.11. arbeitslos melde, habe ich bestimmt noch nicht alle Unterlagen zusammen. Was heißt das dann? Ich kann mich nicht arbeitslos melden? Oder kann im Zweifel mein Vater die fehlenden Unterlagen rein schicken? Aber dann bin ich ja nicht mehr hier und somit (per definition) nicht mehr arbeitslos...

- Für die Zeit vom 01.11. bis 06.11. bin ich bei meiner Versicherung (TK) versichert - im diesem Thread http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=4809.0 wurde ja geklärt, dass die Nachversicherungspflicht unabhängig davon, was danach kommt, greift. Jetzt ist es aber so, dass die Dame vom Amt meinte, dass meine Versicherungsbeiträge bei meiner Rückkehr NICHT übernommen werden, weil zunächst die Versicherung für einen Monat zahlt... Aber das wird sie wohl nicht machen...

Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Oder soll ich mich einfach bei meiner Rückkehr arbeitslos melden und im Zweifel für einen Monat selbst den Versicherungsbeitrag zahlen?

Viele liebe und sonnige Grüße
Chrissi



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karoshi

« Antwort #1 am: 25. September 2011, 19:08 »
Hallo Chrissi,

nicht Du kriegst es nicht hin, sondern die Arbeitsagentur. Auch wenn ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass die Sachbearbeiter Fehler machen können, schwillt mir bei solchen gehäuften Falschinformationen der Kamm.

Beim Thema Sperrfrist hast Du Recht und die Arbeitsagentur nicht. Das haben wir hier (nicht nur im Forum, sondern auch im Kapitel Arbeitslosengeld) schon ausgiebig durchgekaut. In Deinem Fall ist es sogar so, dass gar keine Sperrfrist eintritt, weil Du dadurch arbeitslos wirst, dass ein befristeter Vertrag (bei der Post) ordnungsgemäß ausläuft. (Ich gehe davon aus, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.)

Kostenfreie Nachversicherung: die gibt es nur für einen Monat nach Arbeitsende. Nach Deiner Reise muss also die Arbeitsagentur zahlen. In keinem Fall wirst Du selbst die Versicherungsbeiträge zahlen müssen.

Arbeitslosmeldung zum 01.11.: Würde ich mir wahrscheinlich schenken. Es geht ja nur um 5 Tage, und wenn Du Ende April wiederkommst, hast Du ja die Anwartschaftszeit noch locker erfüllt => ganz normale Ansprüche auf ALG1. Wenn dann einer rumzickt mit Sperrfrist: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und hier noch mal melden.

Worüber ich allerdings an Deiner Stelle nachdenken würde, ist die Reise um 2 Wochen zu verlängern. Dadurch würdest Du nämlich gerade über 6 Monate kommen. Es haben hier schon einige berichtet, dass sie Schwierigkeiten mit der Versicherungspflicht in der inländischen Krankenversicherung bekommen haben, wenn sie weniger als 6 Monate außer Landes waren. (Stichwort: gewöhnlicher Aufenthalt.)

LG, Karoshi
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Chrissi

« Antwort #2 am: 25. September 2011, 19:17 »
Hallo Karoshi,

vielen, vielen Dank für deine ausführliche Erklärung! Wenn du das so schreibst, klingt das immer so schön einfach!  :)

Danke auch für den Hinweis mit der Versicherung - ich werde kommende Woche mal mit der TK telefonieren und klären, wie das läuft, wenn ich weniger als sechs Monate weg bin oder ob ich dann doch lieber verlängere! Was dabei raus gekommen ist, werde ich hier dann schreiben, falls es anderen auch noch so geht!

Viele liebe Grüße,
Chrissi
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Chrissi

« Antwort #3 am: 03. November 2011, 17:24 »
Zitat
Es haben hier schon einige berichtet, dass sie Schwierigkeiten mit der Versicherungspflicht in der inländischen Krankenversicherung bekommen haben, wenn sie weniger als 6 Monate außer Landes waren. (Stichwort: gewöhnlicher Aufenthalt.)

Ich habe mit der TK telefoniert und gefragt, ob das ein Problem ist. Zum Glück wurden mir hier allerdings keine "Steine in den Weg gelegt", es ist also der TK egal, ob ich weniger als sechs Monate weg bin  :D
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