Hallo Nele,
ich glaube Du machst Dir das unnötig kompliziert. Wenn Du "nur" zwei Monate weg bist, spielt es doch praktisch keine Rolle, ob Du vor der Reise einen Tag arbeitslos warst oder nicht (außer dass Du u.U. für den einen Tag ALG bekommst). Und auch die Sperrfrist, falls Du überhaupt eine bekommst, läuft unabhängig davon.
Du kannst Dich also einfach für die Zeit der Reise abmelden. Und nach der Reise meldest Du Dich wieder arbeitslos. Wenn es ganz blöd läuft, kannst Du dann eine einwöchige Sperrfrist wegen verspäteter Arbeitssuchend-Meldung bekommen, aber das ist alles andere als garantiert.
Das mit der Ortsbwesenheit gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist eher schwierig, besonders wenn das gleichzeitig erst mal der einzige Tag ist, an dem Du arbeitslos bist. Die meisten Sachbearbeiter würden Dir das nicht genehmigen. (Soweit ich weiß, gibt es grundsätzlich keine Genehmigung innerhalb der ersten 3 Monate. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher.)
LG Karoshi