Thema: Aufhebungsvertrag, Resturlaub und dann Ortsabwesenheit oder Abmeldung?  (Gelesen 5420 mal)

nele_busch

Hallo liebes Forum,

ich habe zum 15.09.19 einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Im Moment nehme ich noch meinen Resturlaub.
Ich würde gerne in den nächsten Tag zu einer Balkanreise aufbrechen und für ca. 2 Monate verreisen.

Ich habe mich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Der Arbeitslosengeldantrag ist bereits in der Bearbeitung, mir fehlt zur Zeit nur noch die Arbeitgeberbescheinigung. Ich hatte auch noch kein Gespräch mit einer Sachbearbeiterin. Ich habe auf ärztlichen Rat gekündigt und gehe davon aus, dass ich keine Sperrzeit erhalte.
 Könnte ich mich von unterwegs online über die E-Services abmelden oder wäre es sinnvoller nur eine Ortsabwesenheit zu beantragen? Wenn ich länger als 6 Wochen unterwegs bin, bestünde kein Anspruch auf ALG I und damit auch kein KV-Schutz für den gesamten Zeitraum? Wenn ich z.B. morgen aufbreche und mich zum 17.09. online wieder abmelde, wäre das Betrug, da ich ja nicht in D sein werde... :o Des Weiteren ist mir nicht ganz klar, ob ich mich nochmal am 16.09. bei der AA persönlich vorstellen müsste. Ich war vergange Woche dort...

Lieben Dank im Voraus!
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missi

Das Thema ist nicht so ganz einfach.
Zum Thema Aufhebungsvertrag. Wenn du auf ärztlichen Rat hin gekündigt bzw. einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, dann hast du gute Chancen keine Sperrzeit zu erhalten. Allerdings wäre hier ein Attest des Arztes vorteilhaft. I.d.R. gibst du durch einen Aufhebungsvertrag deine Willenserklärung zur Auflösung deines bestehenden Arbeitsverhältnisses ab und nimmst eine Arbeitslosigkeit in Kauf - in Folge erhält man meist eine Sperrzeit.
Die Sperrzeit läuft allerdings während deines Auslandsaufenthaltes ab.
Aber: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich immer persönlich vorstellen. Aber besprich dich einfach mit deiner Sachbearbeiterin.
Das Arbeitsamt auszutricksen funktioniert in den seltensten Fällen und würde ich niemanden raten.
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nele_busch

Lieben Dank für deine ausführliche Antwort :)

Ich habe bereits alle Unterlagen, auch das Attest vom Arzt. Es ist daher wohl eine Ermessensache der AA, ob ich eine Sperrzeit erhalte...

Meine Idee wäre, dass ich für den 16.09. eine Ortsabwesenheit beantrage und diese hoffentlich genehmigt bekomme und mich dann jedoch zum 17.09.2019 von der Arbeitsvermittlung abmelde. Nach meinem Verständnis hätte ich den einen Tag Arbeitslosigkeit vor der Reise damit erfüllt? :) Sehe ich das richtig?

Ansonsten wäre nun meine Überlegung mich direkt zum 16.09. abzumelden oder bis zum 16.09. in Deutschland zu bleiben und mich zum 17.09. abzumelden...hat hierzu jemand Erfahrung gesammelt?
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karoshi

Hallo Nele,

ich glaube Du machst Dir das unnötig kompliziert. Wenn Du "nur" zwei Monate weg bist, spielt es doch praktisch keine Rolle, ob Du vor der Reise einen Tag arbeitslos warst oder nicht (außer dass Du u.U. für den einen Tag ALG bekommst). Und auch die Sperrfrist, falls Du überhaupt eine bekommst, läuft unabhängig davon.

Du kannst Dich also einfach für die Zeit der Reise abmelden. Und nach der Reise meldest Du Dich wieder arbeitslos. Wenn es ganz blöd läuft, kannst Du dann eine einwöchige Sperrfrist wegen verspäteter Arbeitssuchend-Meldung bekommen, aber das ist alles andere als garantiert.

Das mit der Ortsbwesenheit gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist eher schwierig, besonders wenn das gleichzeitig erst mal der einzige Tag ist, an dem Du arbeitslos bist. Die meisten Sachbearbeiter würden Dir das nicht genehmigen. (Soweit ich weiß, gibt es grundsätzlich keine Genehmigung innerhalb der ersten 3 Monate. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher.)

LG Karoshi
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Knud65

Hey,

Als ich vor dem Problem stand, habe ich mich vor der Reise Arbeitslos gemeldet und mich dann auf „Urlaub“ setzen lassen. Habe mich allerdings zum 01.01. arbeitslos gemeldet und bin ab dem 29.01. im Urlaub gewesen.

Hintergrund, wenn Du Dich erst nach dem Urlaub arbeitslos meldest wird das Arbeitslosengeld auf das Durchschnittseinkommen der letzten 12 oder 24 Monate berechnet. D.h. Wenn Du dich erst nach Deinem Urlaub arbeitslos meldest, hast Du für die Durchschnittsberechnung 2 Monate mit 0,00 € in der Berechnung. Wenn Du vor dem Urlaub Dich arbeitslos meldest, wird das Durchschnittseinkommen vom vor dem Urlaub genommen.

Das habe ich aber auch erst nach Gesprächen auf dem Arbeitsamt erfahren. Bin mal gespannt, wie das wird wenn ich wieder zurück bin.
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karoshi

Hintergrund, wenn Du Dich erst nach dem Urlaub arbeitslos meldest wird das Arbeitslosengeld auf das Durchschnittseinkommen der letzten 12 oder 24 Monate berechnet. D.h. Wenn Du dich erst nach Deinem Urlaub arbeitslos meldest, hast Du für die Durchschnittsberechnung 2 Monate mit 0,00 € in der Berechnung.

Das stimmt zum Glück so nicht, siehe auch hier: https://weltreise-info.de/organisation/alg1_fehler.html
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