Hallo Marcel,
ich bin mir ziemlich sicher, das die Versicherung den angebotenen medizinischen Schutz nicht von politischen Reisewarnungen abhängig macht (sonst wäre das in 'nicht Pandemiezeiten' ja ähnlich).
Wenn dem so wäre, müsste das explizit und leicht erkennbar sichtbar gemacht werden. Von 193 Staaten dieser Welt sind momentan nur 37 nicht von Reisewarnungen seitens des AA betroffen.
Eine Langzeitauslandskrankenversicherung für 'weltweit ohne USA/Kanada' anzubieten und dann im Fall des Falles zu sagen 'ne sorry, selbst Schuld - Reisewarnung' geht für mein laienhaftes Rechtsverständnis nicht in Ordnung.
Aber du hast schon recht... better safe, than sorry
VG,
Jörg
In den Versicherungsbedingungen steht: "Wir Leisten nicht für durch Streik, innere Unruhen, Kriege, Kernenergie, Eingriffe von hoher Hand, Teilnahme an Expeditionen und Vorsatz entstandene Erkrankungen oder Unfälle."
Ich würde jetzt so argumentieren, das Sie bei einer Reisewarnung aufgrund von Corona leisten, jedoch nicht bei einer Reisewarnung für z.B Syrien aufgrund von Krieg?
hab dazu ein Beitrag von 2014 gefunden, ist allerdings voll mit Werbung zu dieser Versicherungsgesellschaft, deswegen nur mal paar Auszüge:
"In diesem Sommer toben so viele Konflikte und kriegsähnliche Kämpfe wie schon seit langem nicht mehr auf der Welt. Insbesondere die Ukraine-Krise ist spätestens seit dem Abschuss einer Passagiermaschine über dem Gebiet der Ukraine näher an die Europäer herangerückt als zu befürchten war. Viele Deutsche leben und arbeiten im Ausland– auch in Gebieten mit hohem Krisenpotenzial. Dazu gehören aktuell neben der Ukraine unter anderem Israel, Syrien, Irak, Ägypten und Tunesien. Fast alle Deutschen, die sich in diesen Ländern aufhalten, sind über eine Auslandskrankenversicherung abgesichert. Doch leistet diese auch, wenn etwas in diesen Krisengebieten passiert, Deutsche also vor Ort zu Schaden kommen?"
"so lange die Versicherten nur einem passiven Kriegsrisiko ausgesetzt sind, also zu Schaden kommen, weil sie unfreiwillig zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Eine Leistungspflicht ist nur dann nicht gegeben, wenn sich Personen einem aktiven Kriegsrisiko aussetzen: „Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch aktive Teilnahme an Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Schäden durch Kernenergie, sowie für solche Ereignisse, die auf vorsätzliches Handeln der Versicherungsnehmerin, des Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person zurückzuführen sind“
"Ist also jemand nur passiv dabei, zum Beispiel für einen Geschäftstermin in der Ukraine und kommt dann aufgrund der Unruhen zu Schaden, dann leistet die xxx selbstverständlich. Wer sich aber zum aktuellen Zeitpunkt in einem umkämpften Gebiet verabredet, und dabei zuschaut, wie beispielsweise Demonstranten niedergeschlagen werden und dabei selbst zu Schaden kommt, handelt grob fahrlässig und kann nicht mit Leistungen rechnen."
"Was ist nun, wenn Deutsche in Krisengebieten etwa im Rahmen einer Protestwelle einen Unfall erleiden, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren? „Solange es sich bei den Protesten lediglich um landesweite Demonstrationen handelt, besteht Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn der Unfall Folge eines Bürgerkrieges ist”
"Ein Bürgerkrieg setzt nämlich einen bewaffneten Konflikt zwischen verschiedenen inländischen Gruppen voraus, wie aktuell zwischen pro-russischen Separatisten und der ukrainischen Regierung oder Israelis und Palästinensern. Somit dürften eventuell verbliebene Urlauber in Israel oder in der Ukraine derzeit ohne Versicherungsschutz dastehen, da man die Zustände dort sicherlich als Bürgerkrieg bezeichnen kann."
Ich bin mir ziemlich sicher, das Aktivitäten wie z.B Wandern im Wakhan Corridor, Urlaub auf Sokotra oder der Virunga NP nicht abgedeckt werden.