Thema: Wo waere ich bei einer Weltreise steuerpflichtig?  (Gelesen 6090 mal)

White Fox

« Antwort #15 am: 04. November 2015, 09:20 »
Ja, ich glaube auch nicht das man mit einen normalen Blog so viel Geld verdient, dass es gleich besteuert wird.
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JuBe

« Antwort #16 am: 16. Februar 2016, 16:57 »
Auch wenn die Diskussion schon ziemlich lange läuft und der letzte Eintrag schon mehr als drei Monate zurück liegt. Das Thema interessiert ja vermutlich doch ein paar Leute.

Also:
1. Klären wir mal die Nationalität. Denn davon hängt ja schon vieles ab. Ich kann hier nur mal für deutsche Staatsangehörige sprechen.
2. Im deutschen Steuerrecht gilt das Welteinkommensprinzip. Jeder Deutsche ist mit seinen Einkünften - egal wo er lebt und wo er seine Einkünfte erzielt - zunächst einmal in Deutschland steuerpflichtig.
3. Ob der Fiskus in Deutschland diese Steuern abkassieren will, wird in ein paar weiteren Vorschriften geklärt.  dazu zählt vor allem das
4. DBA - Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland hat mit mehr als 180 Staaten ein DBA abgeschlossen. Darin wird dann bilateral geklärt, welchem Staat für welche Einkunftsart das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Fällen spielt dabei auch eine Rolle, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist. Einfach mal reinlesen und die möglichen Einkünfte abklappern.
5. Die 180 Tage-Regel. Wer mehr als 180 Tage in der BRD ist, ist in der Regel auch in der BRD steuerpflichtig. ansonsten siehe Punkt 4.
6. Für manche Einkünfte gilt auch noch das sogenannte Außensteuergesetz. Das lassen wir aber jetzt mal besser bei Seite.
7. Bei einem Unternehmen kommt es auf den Sitz des Unternehmens an und nicht auf den Aufenthaltsort des Unternehmers. Beispiel: Du hast einen Internetshop in Köln angemeldet. Lebst aber in USA und wickelst Kauf und Verkauf deiner Ware von dort aus ab. Die Bezahlung erfolgt an den deutschen Internetshop in Köln. Dann bist Du mit allem Drum und Dran in Deutschland steuerpflichtig.

Ich könnte da jetzt noch lange... aber anstand hier die Blogger mit ödem Steuerrecht zu quälen hier mal ein kreativer Vorschlag: Wenn Du vor hast, längere Zeit im Ausland unterwegs zu sein, dann gehe auf Dein Finanzamt und beantrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Du musst dabei erklären, dass Du aktuell nur ein so niedriges Einkommen hast, dass Du keine Steuern zahlen musst. Üblicherweise wird das zwar immer nur durch einen Blick in die Vergangenheit geprüft. Aber im Falle, dass keine zukünftigen Einnahmen vorliegen werden, wird der Finanzbeamte in der Regel eine solche Bescheinigung ausstellen. Die gilt dann für 3 Jahre. Und sie entbindet dich von der Abgabe von Steuererklärungen für 3 Jahre.

PS... Wusstet Ihr, dass mehr als 80 Prozent der Steuerliteratur weltweit in deutscher Sprache erscheint?  :-(
 
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ulmi

« Antwort #17 am: 17. Februar 2016, 12:39 »
Zitat
In Deutschland hat die Aufgabe des Wohnsitzes im steuerrechtlichen Sinn zum Beispiel nichts mit der Abmeldung beim Meldeamt zu tun. Sowas richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach deiner Entscheidung. Da könnte ja jeder kommen...

Heißt das, dass eine Konstellation, bei der jemand einen Wohnsitz (Meldeamt-mäßig) in 2 Ländern gleichzeitig hat (was ja ohne weiteres möglich ist, da sich die Behörden der verschiedenen Länder nicht zwingend miteinander austauschen) für die Entscheidung der Besteuerung nicht relevant ist bzw. der Bearbeiter im Finanzamt nach "objektiven Gesichtspunkten" entscheidet, wie und wo versteuert werden muss bzw. ob er beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bzw. der zu Besteuernde eben die von ihm bevorzugte Besteuerung untermauern/beweisen muss?
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JuBe

« Antwort #18 am: 17. Februar 2016, 15:12 »
Einfach Antwort: Ja.
ein herrliches Beamtenwort: Der Lebenssachverhalt ist entscheidend. Es kommt nicht darauf an, wo du gemeldet bist. Und Nachweise erbringst immer du. Der Finanzbeamte kann sich da entspannt zurücklehnen und dir sagen, was er gerne so als Beweis oder Nachweis hätte (falls er sich überhaupt so viel Mühe macht). Und wenn Du ihm dann deine Nachweise vorlegst, wird er sich überlegen, ob ihm nicht doch noch etwas einfällt, weshalb genau Dein Nachweis nicht ausreichend ist.
Ich bin jetzt ziemlich negativ. Habe leider mit diesem Berufsstand zu viel an negativen Erfahrungen gemacht. Ab und zu trifft man ja auch nette Leute auf diesem Amt. Ausnahmen gibt es ja überall  :)
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ulmi

« Antwort #19 am: 17. Februar 2016, 16:54 »
Gut zu wissen  ;)

Ja, ich glaube, je nachdem wieviel man mit Steuern und Finanzamt zu tun hat, kommt man kaum um Deine Erfahrungen herum.
Für meinen Hausgebrauch ohne große Steueroptimierungstricks (bis auf den ein oder anderen, der sich wirklich gelohnt hat und ich durchgeboxt habe) waren meine Kontakte mit den Beamten immer recht angenehm.
Obwohl wie bei allem auch hier gilt: Je besser man selber Bescheid weiß, desto kleiner ist die Gefahr, dass einem der Gegenüber (am Telefon) was falsches erzählt bzw. desto besser kann man das Gespräch und die Erfragung von Infos lenken...

Jedenfalls, dass 80 % der Steuer-Literatur der Welt in deutsch ist, sagt alles...und dass gefühlt jeder Deutsche (auch verglichen mit den Schweizern in meiner Wahlheimat Schweiz) genervt ist bezüglich Steuererklärung machen, sagt auch viel
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Stecki

« Antwort #20 am: 17. Februar 2016, 17:00 »
Also ich mag mein Steueramt in der Schweiz. Die kennen mich inzwischen und wenn ich reise gebe ich denen Bescheid dass ich nix verdiene, so bekomme ich eine Rechnung die dementsprechend niedrig ist (letztes Jahr 0.00 CHF). Und wenn ich es nicht rechtzeitig zur Steuererklärung daheim bin reicht eine E-Mail zum Aufschieben. Nicht ganz alle Ämter sind unflexibel. Man muss seinerseits natürlich auch seine Pflicht erfüllen.
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JuBe

« Antwort #21 am: 18. Februar 2016, 11:31 »
Ja, das Schweizer Finanzsystem bietet gegenüber Deutschland für Weltenbummler wirklich klare Vorteile. Da habt Ihr Schweizer es mal einfacher ! 
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laladoute

« Antwort #22 am: 18. März 2016, 15:57 »
In Österreich ist man bis 11000 Euro Gewinn pro Jahr sowieso steuerfrei.
Normalerweise ist man dort steuerpflichtig, wo man gemeldet ist!
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J

« Antwort #23 am: 19. März 2016, 15:58 »
Wenn man sich in Dtchl abmelden will verlangen die eine Auslandsmeldeadresse. Was soll man da bitte ausfüllen, wenn man doch keine hat, da auf Reisen???
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