Hallo Karoshi,
lieben Dank erstmal fuer Deine sehr schnelle Antwort. Das mit dem ALG ist ein sehr wertvoller Tipp.
Bezueglich der Kurzzeitversicherung. Ich bin ja bereits seit dem 20.03.08 unterwegs. Also ist die Kurzzeitversicherung schon lange ausgelaufen und ich zahle jetzt die regulaere Langzeit-Auslands-KV bei der Barmenia die 1) nicht guenstig ist und 2) bis max. 1 Jahr moeglich ist. Also spaetestens in einigen Monaten stehe ich vor dem gleichen Problem.
Mit dem Kassenwahlrecht bin ich immer noch ein wenig am zweifeln. Meine letzte Versicherung bis 28.02.08 war eine freiwillige bei der TK. Ich sehe also nur folgende Moeglichkeit, entweder, ich bin bei Rueckflung in der Lage Hartz IV zu beantragen, sofern ich jetzt nicht meine Anspruche auf ALG geltend mache ( ob Hartz IV mit einer Vollmacht beantragt werden kann, im Falle von Koma oder aehnlichem habe ich im Net noch nicht gefunden ). Die Problematik, die ggf. auftreten koennte ich bin dann nicht erwerbsfaehig ( Anspruchsvoraussetzung ), da ich in DEM Notfall dann ja ausser Gefecht gesetzt bin. Fragt sich, ob ich die Anspruchsvoraussetzungen auch fuer Hartz IV in diesem Fall ueberhaupt erfuelle um dann darueber versichert zu werden.
Zur beantragung einer erneuten freiwilligen Versicherung bei der letzten Kasse steht die Regelung im SGB V wie folgt:
Paragraph 9
Der Versicherung können beitreten
(1) Nr. 1
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
1.
im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft
Das heisst fuer mich, dass wenn ich keine Staatsleistungen beziehe oder beziehen kann und darueber versichert werde, habe ich auch nicht die Moeglichkeit eine erneute freiwillige Versicherung zu beantragen, da ich das Wahlrecht nicht innerhalb von 3 Monaten ausgeuebt habe.
Meine Frage ist also, jeder soll nach neuem Kassenwahlrecht versichert sein. Welche Luecke gibt es dann fuer Leute, wie mich die aus dem Ausland wiederkommen, oder im worst case scenario zuruecktransportiert werden muessen, sich in Deutschland zu versichern, bzw. wer zahlt dann irgendwelche Kosten ??
Liebe Gruesse
katandraz