Thema: Langzeit Reise-KV bereits unterwegs  (Gelesen 3363 mal)

katandraz

« am: 27. Juni 2008, 13:28 »
Hallo Karoshi,

ich bin bereits seit dem 20.03.08 in Kapstadt unterwegs und habe es verpasst noch vor Reiseantritt eine Langzeit-Reise-KV abzuschliessen. Ich werde mich voraussichtlich bei den Worldnomads anmelden, da die UK Versicherungen fuer EU Bewohner betragliche Leistungsbeschraenkungen haben und ich sonst keine Versicherung gefunden habe, die einen noch nach Reiseantritt versichert. Die DKV hat mich als Antragsteller abgelehnt. Ich war bis 28.02.08 bei der TK freiwillig versichert. Mein Wissenstand ist -> jeder muss seit dem 1.4.07 in Deutschland versichert sein, jedoch ist bei Auslandsaufenthalten zum Kassenwahlrecht im SGB V  festgehalten, dass man eine erneute Versicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach Ende der letzten Versicherung beantragen kann.

Nun kann ja dennoch das worst case scenario eintreten und man ist so schwer verletzt, dass man zurueckgeflogen werden muss und ggf. sogar im Koma liegt, so dass man a) nicht in der Lage ist Leistungen zu beantragen und darueber eine Versicherung zu erhalten und  b) sich die Frage stellt, ob einen ueberhaupt jemand versichert bzw. wer dann in solchen Faellen die Kosten traegt. Kannst Du mir da weiterhelfen ??

Einen Anspruch auf Leistungen beim Arbeitsamt werde ich denke ich nicht mehr haben. Meine letzte Beschaeftigung endete am 31.07.07 und ich war ueberwiegend im Ausland, so dass ich keine Leistungen beantragt habe. Welche Ansprueche von staatl. Seite habe ich ueberhaupt im Falle einer Rueckkehr ??

Viele Gruesse und lieben Dank fuer all die wertvollen Tipps.

katandraz
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karoshi

« Antwort #1 am: 27. Juni 2008, 14:39 »
Hallo katandraz,

also bevor ich jetzt antworte, erst mal der Wink mit dem Zaunpfahl an alle anderen, die dazu was sagen können: Ihr könnt natürlich auch antworten. ;)


Zur Krankenversicherung: hast Du mal bei Deiner jetzigen (Kurzzeit-)Auslands-KV gefragt? Ich weiß von einem Fall, wo es kein Problem war, im Anschluss an die Geltungsdauer der "normalen" Reiseversicherung eine Langzeit-KV bei der gleichen Gesellschaft (Barmenia) abzuschließen.
Kannst Du uns noch die Stelle im SGB V verraten, wo das mit dem 3-monatigen Kassenwahlrecht steht? Wäre interessant, das mal nachzulesen; ich kann mir vorstellen, dass das mit der Versicherungspflicht an sich nichts zu tun hat. Aber wie gesagt, dafür müsste man den Wortlaut und den Kontext haben.

Für das Worst-Case-Szenario ist es wichtig, dass jemand zu Hause eine ausreichende Vollmacht von Dir hat (notfalls in der deutschen Botschaft bzw. im Konsulat beglaubigen lassen). Den Rücktransport bezahlt Deine Auslands-KV, und die bevollmächtigte Person kann Dich zum Stichtag der Rückkehr nach Deutschland in Deinem Namen bei der Gesetzlichen KV anmelden, so dass dann auch keine Versicherungslücke entstehen würde.

Bezüglich der Ansprüche beim Arbeitsamt kann ich Dir nur raten, vor Ende Juli noch eine kleine Reise zu machen: setz Dich in den Flieger nach Deutschland und melde Dich für einen Tag arbeitslos. Das klingt jetzt vielleicht etwas krass, aber ich kann es erklären. Noch hast Du nämlich Ansprüche auf Arbeitslosengeld I (vorausgesetzt, dass Du in den zwölf Monaten vor dem 31.07.2007 durchgehend beschäftigt warst). Leistungen, die einmal bewilligt sind, kannst Du innerhalb von 4 Jahren noch in Anspruch nehmen, d.h. wenn Du nach zwei oder drei Jahren zurückkehrst, bekommst Du Arbeitslosengeld. Wenn Du Dich jetzt nicht rührst, werden Deine Ansprüche Anfang August ersatzlos verfallen. In dem Fall hättest Du nach der Rückkehr nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II (=Hartz 4), und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Genaueres findest Du auf der Seite Behördendschungel.

LG, Karoshi
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katandraz

« Antwort #2 am: 30. Juni 2008, 13:26 »
Hallo Karoshi,

lieben Dank erstmal fuer Deine sehr schnelle Antwort. Das mit dem ALG ist ein sehr wertvoller Tipp.

Bezueglich der Kurzzeitversicherung. Ich bin ja bereits seit dem 20.03.08 unterwegs. Also ist die Kurzzeitversicherung schon lange ausgelaufen und ich zahle jetzt die regulaere Langzeit-Auslands-KV bei der Barmenia die 1) nicht guenstig ist und 2) bis max. 1 Jahr moeglich ist. Also spaetestens in einigen Monaten stehe ich vor dem gleichen Problem.

Mit dem Kassenwahlrecht bin ich immer noch ein wenig am zweifeln. Meine letzte Versicherung bis 28.02.08 war eine freiwillige bei der TK. Ich sehe also nur folgende Moeglichkeit, entweder, ich bin bei Rueckflung in der Lage Hartz IV zu beantragen, sofern ich jetzt nicht meine Anspruche auf ALG geltend mache ( ob Hartz IV mit einer Vollmacht beantragt werden kann, im Falle von Koma oder aehnlichem habe ich im Net noch nicht gefunden ). Die Problematik, die ggf. auftreten koennte ich bin dann nicht erwerbsfaehig ( Anspruchsvoraussetzung ), da ich in DEM Notfall dann ja ausser Gefecht gesetzt bin. Fragt sich, ob ich die Anspruchsvoraussetzungen auch fuer Hartz IV in diesem Fall ueberhaupt erfuelle um dann darueber versichert zu werden. 

Zur beantragung einer erneuten freiwilligen Versicherung bei der letzten Kasse steht die Regelung im SGB V wie folgt:

Paragraph 9

Der Versicherung können beitreten

(1) Nr. 1

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt

(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,

1.
    im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft

Das heisst fuer mich, dass wenn ich keine Staatsleistungen beziehe oder beziehen kann und darueber versichert werde, habe ich auch nicht die Moeglichkeit eine erneute freiwillige Versicherung zu beantragen, da ich das Wahlrecht nicht innerhalb von 3 Monaten ausgeuebt habe.

Meine Frage ist also, jeder soll nach neuem Kassenwahlrecht versichert sein. Welche Luecke gibt es dann fuer Leute, wie mich die aus dem Ausland wiederkommen, oder im worst case scenario zuruecktransportiert werden muessen, sich in Deutschland zu versichern, bzw. wer zahlt dann irgendwelche Kosten ??

Liebe Gruesse
katandraz



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karoshi

« Antwort #3 am: 30. Juni 2008, 15:23 »
lieben Dank erstmal fuer Deine sehr schnelle Antwort. Das mit dem ALG ist ein sehr wertvoller Tipp.

Bezueglich der Kurzzeitversicherung. Ich bin ja bereits seit dem 20.03.08 unterwegs. Also ist die Kurzzeitversicherung schon lange ausgelaufen und ich zahle jetzt die regulaere Langzeit-Auslands-KV bei der Barmenia die 1) nicht guenstig ist und 2) bis max. 1 Jahr moeglich ist. Also spaetestens in einigen Monaten stehe ich vor dem gleichen Problem.
Alles klar, dann ist World Nomads wahrscheinlich wirklich eine der wenigen Optionen für Dich. Aufpassen musst Du allerdings, wenn Du wirklich vor hast, meinen Tipp mit der vorübergehenden Heimreise zwecks Arbeitslosmeldung zu verwirklichen: es ist eine sogenannte Single Trip Policy, d.h. sie gilt nur bis zur ersten Rückkehr ins Heimatland, egal für wie lange sie abgeschlossen war. (Die vorübergehende Heimreise muss die Versicherung natürlich erst mal mitkriegen...) Notfalls in zwei Etappen versichern.

Mit dem Kassenwahlrecht bin ich immer noch ein wenig am zweifeln. Meine letzte Versicherung bis 28.02.08 war eine freiwillige bei der TK.
Damit warst Du also zuletzt gesetzlich versichert (auch die freiwillige Versicherung ist eine gesetzliche), nach meinem Verständnis bist Du bei der Rückkehr nach Deutschland nach §5 Absatz 1 Punkt 13 versicherungspflichtig. Der ganze §9 wäre dann für Dich nicht relevant, weil Du nicht aus der Versicherungspflicht ausgeschieden bist.

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, habe nicht einmal eine juristische Ausbildung. Also alles ohne Gewähr.

ob Hartz IV mit einer Vollmacht beantragt werden kann, im Falle von Koma oder aehnlichem habe ich im Net noch nicht gefunden
Hartz IV muss, genau wie Arbeitslosengeld I, immer persönlich beantragt werden. Außerdem muss man arbeitsfähig sein, was die Sache für Komapatienten zusätzlich erschwert.

LG, Karoshi
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katandraz

« Antwort #4 am: 06. Juli 2008, 14:09 »
Hallo,

lieben Dank nochmal fuer Deine Muehe.

Ich habe mittlerweile eine verbindliche Auskunft von Seiten der DAK erhalten, dass wie Du schon sagst, jeder versicherungspflichtig ist. D.h. die TK ( also meine alte gesetzliche Krankenversicherung ) muss mich aufnehmen,sobald ich deutschen Boden beruehre.  D.h. jemand wird eine Vollmacht erhalten, fuer den Fall das ich eine Mitgliedschaft nicht selber beantragen kann ( Koma oder aehnliches ) und ich bin dann versichert. 

Es gibt also einen neuen Personenkreis, den es vor dem 1.4.2007 noch nicht gab, der wie gesagt versicherungspflichtig ist. Also trifft die Antragsfrist fuer die freiwillige Versicherung dann nicht zu.

Ich habe nochmal weitergeschaut im Net und fuer meine Zwecke habe ich mich nun doch fuer eine andere KV entschieden. In der UK werden fuer EU-Bewohner einige Versicherungen angeboten, auch, wenn man bereits unterwegs ist. Worldwideinsure ( www.worldwideinsure.com )  basiert auf Axa UK und bietet eine Versicherung, die von den Summenabdeckungen besser ist, als die Worldnomads. Nun muss man aber immer sehen, was man will. Man hat dort Selbstbehalte. Mir sind Arztbesuche bsw. nicht so wichtig, da man im Ausland eher Medikamente etc. in der Apotheke beziehen kann. Sollte wirklich mal was sein, ja dann zahle ich die Arztrechnung bis ca. 100 EUR selbst, der uebersteigende Betrag wird dann erstattet. Jedoch betraegt der Beitrag mtl. nur 25 EUR und es ist eine Unfall-und private Haftpflicht enthalten. Und letztlich geht es im ueberwiegenden denke ich immer um den Fall Notfall / Krankenhaus / Ruecktransport. Diese Sachen sind abgedeckt.

Der Vertrag selbst kann bis 18 Monate abgeschlossen werden. Ich habe bereits mit denen telefoniert und man kann den auch individuell verlaengern, sollte es notwendig sein. Hat man zum Zeitpunkt der Verlaengerung allerdings Erkrankungen, kann es sein, dass diese zum Zeitpunkt der Verlaengerung ausgeschlossen werden ( das machen allerdings alle Versicherungen so, die ich bisher angeschaut habe ).

Also lieben Dank nochmal fuer die Hilfe und Muehe...

Katandraz ;D ;D ;D
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karoshi

« Antwort #5 am: 06. Juli 2008, 23:01 »
Worldwideinsure klingt ja von der Papierform her ganz interessant. Hast Du irgendwo mal Erfahrungsberichte von denen gesehen? Was eine Versicherung wert ist, merkt man ja oft erst im Schadenfall.

Freut mich übrigens, dass sich das mit der Krankenversicherung zu Hause geklärt hat. Das nimmt einem ja doch eine Menge Sorgen weg.

Ich wünsche Dir/Euch eine gute Reise, und dass Ihr die Versicherungen nie brauchen werdet!

LG, Karoshi
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