Hallo zusammen!
So, am 19.01.2015 geht es los. Es ist auch alles soweit organisiert und geklärt. Jetzt stellt sich mir nur noch eine Frage...
Ich bin ab dem 01.01.2015 arbeitslos, aber in dem ersten Folgemonat nach meiner beruflichen Tätigkeit läuft ja noch meine normale gesetzliche Krankenkasse. Das hat mit das Arbeitsamt auch so bestätigt.
Ab dem 19.01.2015 habe ich dann eine Auslandskrankenversicherung beim ADAC. Wenn nun im Ausland etwas passieren sollte und ich dann z.B. nach Deutschland zur weiteren Behandlung gebracht werden müsste, dann zahlt doch erstmal die ADAC Versicherung weiter, oder nicht? Bzw. muss ich mich dann an dem Tag meiner Rückkehr direkt (telefonisch) beim Arbeitsamt melden, sodass ich wieder krankenversichert bin.
Eine freiwillige Selbstversicherung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland brauche ich für den Zeitraum meiner Reise doch nicht, oder?
Würde mich über kurze Rückmeldung freuen, wie ihr das so gemacht habt. Vielen Dank!
Euer Hans guck in die Luft!