Thema: Nur Langzeitauslandskrankenversicherung oder auch freiwillig selbstversichern?  (Gelesen 2056 mal)

Hansguckindieluft

Hallo zusammen!

So, am 19.01.2015 geht es los. Es ist auch alles soweit organisiert und geklärt. Jetzt stellt sich mir nur noch eine Frage...

Ich bin ab dem 01.01.2015 arbeitslos, aber in dem ersten Folgemonat nach meiner beruflichen Tätigkeit läuft ja noch meine normale gesetzliche Krankenkasse. Das hat mit das Arbeitsamt auch so bestätigt.

Ab dem 19.01.2015 habe ich dann eine Auslandskrankenversicherung beim ADAC. Wenn nun im Ausland etwas passieren sollte und ich dann z.B. nach Deutschland zur weiteren Behandlung gebracht werden müsste, dann zahlt doch erstmal die ADAC Versicherung weiter, oder nicht? Bzw. muss ich mich dann an dem Tag meiner Rückkehr direkt (telefonisch) beim Arbeitsamt melden, sodass ich wieder krankenversichert bin.

Eine freiwillige Selbstversicherung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland brauche ich für den Zeitraum meiner Reise doch nicht, oder?

Würde mich über kurze Rückmeldung freuen, wie ihr das so gemacht habt. Vielen Dank!

Euer Hans guck in die Luft!
0

karoshi

Bei freiwilligen Mitgliedern der GKV ist es meines Wissens so, dass die Krankenkasse für die Zeit der Abwesenheit eine Anwartschaft fordert. Wenn Du noch nicht mit Deiner Kasse gesprochen hast, hole das schnellstmöglich nach.

Nach der Rückkehr zahlt der ADAC nicht mehr, Du musst Dich dann unverzüglich wieder bei Deiner alten Kasse anmelden. (Ist erst mal unabhängig vom Arbeitsamt, die regeln ggf. die Übernahme der Beiträge unter sich.) Für den Fall, dass Du Dich wegen Krankheit nicht selbst melden kannst, muss das eine Vertrauensperson mit entsprechender Vollmacht für Dich tun. Im Idealfall findet die Anmeldung schon vor der Rückkehr statt, dann gibt es die wenigsten Probleme.
0

n_rtw

Zum Arbeitsamt muesstest du auch persoenlich, um dich wieder arbeitslos zu melden und damit auch die Anmeldung zur KK von denen durchfuehren zu lassen. Das wuerde im Fall einer Rueckholung wg Krankheit wahrscheinlich schon mal nicht gehen. Daher hilft nur Anmeldung direkt bei der KK in dem Fall.

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, dann laeuft auch die Krankenversicherung nicht unbedingt weiter, da meldet sich dann die KK bei dir und will den Mindestbeitrag mindestens mal fuer den ersten Monat. Das Arbeitsamt bestaetigt da gern alles moegliche, weil die einfach den ersten Monat sowieso nicht zahlen und z.B bei mir nicht mal nachgefragt haben ob freiwillig gesetzlich oder Pflicht gesetzlich versichert bin und dann einfach die Standartaussage liefern, dass das schon klar geht. Es sind wohl eher weniger freiwillig gesetzlich versicherte, die beim AA landen und Fragen stellen. Bist du Pflichtversichert in der GKV ist das alles kein Problem.
0

peka65

Teile deiner gesetzlichen Krankenkasse mit das du längere Zeit verreist. Diese möchte dann wahrscheinlich einen Nachweis über deine Auslandskrankenversicherung sehen. Wenn du dann zurückkommst, meldest du dich bei der Krankenkasse und stellst einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung. Dann bist du in der Zeit bist du offiziell Arbeitslos bist auch sofort wieder versichert. So war es auf jeden Fall bei mir.
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK