Thema: Arbeitslosengeld I für Vollzeit beziehen trotz Teilzeit  (Gelesen 2531 mal)

RalfM

Bei meiner Recherche zum Thema Arbeitslosengeld I nach Weltreise bin ich auf einen interessanten Absatz im SGBIII gestoßen, der auch andere Reisende interessieren könnte. Und zwar solche, die vor ihrer Weltreise von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt haben. Wenn man kurz vor dem Burnout ist, wechselt man vielleicht erst einmal auf Teilzeit, um die Belastung zu reduzieren. Ein Jahr später geht man dann ganz. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach der Teilzeit-Phase, sondern nach der ihr vorangegangenen Vollzeit-Phase bemessen zu lassen.

Zitat von: SGB III
Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums bleiben außer Betracht [...] Zeiten, in denen die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitvereinbarung nicht nur vorübergehend auf weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung, mindestens um fünf Stunden wöchentlich, vermindert war, wenn die oder der Arbeitslose Beschäftigungen mit einer höheren Arbeitszeit innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre vor der Entstehung des Anspruchs während eines sechs Monate umfassenden zusammenhängenden Zeitraums ausgeübt hat.

Quelle: §150 SGBIII Abs. 2 Nr. 5

Genaueres findet man in diesem Artikel der Süddeutschen Zeitung. Wichtig ist, dass man es beim Arbeitsamt extra beantragen muss, wenn man das nicht tut, wird ganz normal berechnet.
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