Thema: Kündigung der gesetzl. KV - was passiert im Krankheitsfall mit Rücktransport ?  (Gelesen 3469 mal)

Lea

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum "worst case":  wir haben (eigentlich)vor, für unsere Weltreise die KV zu Hause zu kündigen, um die Beiträge nicht weiter zahlen zu müssen. Eine Auslandskrankenversicherung haben wir natürlich.
Jetzt frage ich mich aber, was passiert, wenn ich auf der Reise z.B. einen schweren Unfall habe oder so schwer erkranke, dass ein Rücktransport nach Hause nötig ist?
Ich bin dann ja z.H. nicht mehr krankenversichert. Zwar sind ja, glaube ich, die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, einen wieder aufzunehmen, aber gilt das auch, wenn ich krank wieder zurückkomme? Oder schlimmstenfalls nicht selbst in der Lage bin, den Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen?
Wahrscheinlich werden sie einen ja nicht sterben lassen, aber man bleibt evtl. hinterher auf den Kosten sitzen, oder?

Alternativ zur Kündigung könnte man auch noch einen Mindestbeitrag von 154 Euro zahlen und wäre dann auch z.H. weiterversichert. Aber das wäre dann wieder viel Geld für Leistungen, die man höchstwahrscheinlich nicht nutzen wird.

Wie habt ihr euch entschieden? Seid ihr das Risiko eingegangen, im Notfall in D nicht versichert zu sein, oder habt ihr die Versicherung z.H. weiterbezahlt?
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koem

Weltreise-Info hat nicht nur ein Forum, sondern Informationen zu Weltreisen: http://weltreise-info.de/versicherungen/auslandskrankenversicherung.html
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Lea

Die Info-Seiten kannte ich schon, habe jetzt aber noch mal genau nachgelesen: scheinbar müssen sie einen tatsächlich auch im Krankheitsfall wieder aufnehmen, zur Not per Vollmacht, wenn man selbst nicht in der Lage ist.
Klingt erstmal einfach, aber ist man dann tatsächlich vom ersten Moment, wo ich in Deutschland lande, wieder versichert?
Angenommen, ich werde tatsächlich direkt per Rücktransport in ein deutsches KH verlegt, dann kann es ja sein, dass schon ein paar Untersuchungen/ Behandlungen gemacht werden müssen, bevor das mit der KK geregelt ist. Was ist dann mit den Kosten für diese Behandlungen?

Mir ist schon klar, dass es hier um ein worst-case-Szenario bzw. Restrisiken geht, trotzdem interessiert mich, wie andere entschieden haben.
Ich selbst tendiere trotz des Restrisikos für eine Kündigung der KV. Wenn es dann aber doch passiert, werden die Kosten evtl. ziemlich hoch ausfallen...
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koem

Ich habe das mit der Anwartschaft gemacht. Die nehmen einen dann sofort wieder auf. Hat jedenfalls meine KV gesagt.
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karoshi

Da man ab dem ersten Tag in Deutschland versicherungspflichtig ist, müssen sie einen auch ab diesem Tag versichern. Natürlich sollte die Anmeldung unverzüglich, im Idealfall sogar noch vor der Rückkehr erfolgen. Aber selbst wenn es erst ein paar Tage später passiert, muss der Versicherungsbegin der erste Tag des Aufenthalts in D sein.

Anmerkung: Ich bin kein Versicherungsfachmann, dies ist keine verbindliche Versicherungsberatung. Ich gebe nur mein Rechtsverständnis wieder und hafte nicht für Schäden, die sich möglicherweise aus Fehlern ergeben. Man sollte sich diesen Sachverhalt unbedingt auch von der Versicherung direkt bestätigen lassen.
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BineKa

also, das mit der Anwatschaft ( privat ) habe ich auch gemacht ..... und in meinem Fall ist es nicht so, dass ich in einem solchen Fall gleich wieder versichert bin .....
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Lea

Danke, Karoshi! So wie du es beschreibst, wäre es natürlich der Idealfall. Hoffe, dass das bei uns dann auch zutrifft.

Ich merke aber schon, dass ich wohl noch ein weiteres Mal bei meiner KV nachfragen muß (bin bei der AOK)...ich hatte schon mehrmals da angerufen, aber jeder hat mir eine andere Auskunft gegeben. Scheinbar haben die wenig Erfahrung mit diesem speziellen Fall. Der eine meinte, ich müßte die vollen Beiträge zahlen, der andere sagte, es gäbe einen Mindestbeitrag, der dritte kannte das mit der Anwartschaft gar nicht...etwas blöd, wenn man nicht mal bei der KV selbst eine einheitliche Auskunft bekommt!  :-[

@BineKa: bei welcher KV bist du?
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crazy_culture

Ich kann Deine Ängste total gut verstehen, da ich auch zu den worst-case-Menschen gehöre  ;)
Also ich war jetzt schon 2 mal bei der Krankenkasse wegen diesen Theman (bin bei der TK).
Mir hat man gesagt:
- kündigen macht Sinn wenn man im außereuropäischen unterwegs ist, da es nur mit europäschen Ländern Abkommen gibt 
  und man sonst keinen Anspruch auf Leistungen hat und umsonst Beiträge bezahlt.
- die letzte Krankenkasse in der man war muss einen wieder aufnehmen, auch wenn man krank ist (wieviel Bürokratie dazu
  zu überwinden ist wird einem da natürlich nicht gesagt). Dazu ist es sinnvoll vorher schon Vollmachten auszustellen das ggf.
  Angehörige einen anmelden können wenn man selber dazu nicht in der Lage sein sollte.
- die Anwartschaft stellt sicher, dass man wieder aufgenommen wird
- dringend über die Anwartschaft nachdenken sollte man, wenn man seinen Job gekündigt hat und freiwillig gesetzlich
  versichert ist, das ist man scheinbar ab einer gewissen Einkommenshöhe (nicht das das auf mich zutreffen würde :-\). Dann
  ist es wohl so, wenn man zurück kommt und nicht wenigstens einen Tag arbeitslos gemeldet ist, dann kann einen die
  gesetzliche Krankenkasse nicht wieder aufnehmen und man muss ich privat krankenversichern
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Lea

@crazy_culture: danke für deine Antwort! Das mit der Anwartschaft, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, ist nochmal ein guter Hinweis - das trifft nämlich auf mich zu, da ich freiberuflich tätig bin. Dann werde ich auf jeden Fall eine Anwartschaft zahlen - habe nämlich keine Lust, in die private KV wechseln zu müssen.
 Und eine Vollmacht werde ich dann wohl auch ausstellen für den Notfall.

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weltentdecker

- dringend über die Anwartschaft nachdenken sollte man, wenn man seinen Job gekündigt hat und freiwillig gesetzlich
  versichert ist, das ist man scheinbar ab einer gewissen Einkommenshöhe (nicht das das auf mich zutreffen würde :-\). Dann
  ist es wohl so, wenn man zurück kommt und nicht wenigstens einen Tag arbeitslos gemeldet ist, dann kann einen die
  gesetzliche Krankenkasse nicht wieder aufnehmen und man muss ich privat krankenversichern

Das würde ich jetzt mal stark bezweifeln. Ich war auch vor der Reise freiwillig versichert und so eine Aussage hab ich nie von der TK gehört (was allerdings nix heißen muss...). Trotzdem: nach der aktuellen Gesetzeslage gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. D.h. die müssen jeden in Deutschland aufnehmen! Wenn man keinen Anspruch auf ALG hat, halt als Selbstzahler (140€/Monat). Ich denke, diese Aussage der TK ist veraltet und traf nur auf die alte Gesetzeslage vor der Krankenversicherungspflicht zu.
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djmuh

Ist auch nicht so: wer vor der Kündigung freiwillig gesetzlich versichert war, muss auch nach der Reise mindestens wieder als freiwillig gestzlich versichert von der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Das kann man bei allen Kasses nachlesen und auch erfragen. Auf die Versicherungpflicht, die ja untebrochen, nur durch außereuropäische Auslandsaufenthalte (genauer gesagt: Aufenthalte in allen Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht) unterbrochen, bestehen muss, wurde oben ja schon eingegangen...  ;)

Was in diesem Zusammenhang aber noch Sinn macht, ist eine Vollmacht für eine dir nahe stehende Person, die dich als gesetzlicher Vertreter mit entsprechender Vollmacht dann auch gegenüber der betreffenden Krankenkasse  für die Wiederaufnahme vertreten kann, selbst wenn du im Koma lägest...
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Lea

Ach Mann, das ist aber auch echt verwirrend!!  :-\  Das mit der Einkommensgrenze, ab der man dann in die private KV "abgeschoben" wird, hatte ich auch schon mal gehört...da ich i.M. wegen der Reise ziemlich viel arbeite und entsprechend verdiene, könnte das theoretisch auf mich zutreffen - falls es denn jetzt wirklich so ist.

Die Sachlage bei der Kasse zu erfragen, habe ich bereits versucht (s.o.) - hab von 3 Sachbearbeitern 3 verschiedene Antworten bekommen.  ::) Echt nervig, dass nicht mal die sich wirklich auskennen - wo soll man denn sonst noch fragen??
Zur Not mach ich eben die Anwartschaft, um auf Nummer sicher zu gehen, denn in die private will ich auf gar keinen Fall!!
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crazy_culture

Ich denke, diese Aussage der TK ist veraltet und traf nur auf die alte Gesetzeslage vor der Krankenversicherungspflicht zu.

Das Gespräch ist keine 8 Wochen her wo man uns das gesagt hat. Der Mitarbeiter in der Filiale hat uns das beim Gespräch so gesagt und dann extra nochmal in der Fachabteilung nachgefragt und sich telefonisch gemeldet um das nochmal zu bestätigen, das es so ist. Auf mich trifft das ja eh nicht zu. Aber im Zweifel vielleicht versuchenn eine schriftliche Aussage von der Krankenkasse zu bekommen, das man nach der Reise wieder als freiwillig Versicherter aufgenommen wird. Wie das dann mit dem Unterschied Selbstständigkeit / Angestellter ist weiß ich auch nicht, vielleicht ist es da wieder anders.
Die Aussage war: "Wenn Sie zurück kommen und sofort wieder ein Angestellten Verhältnis haben bei dem das Gehalt so hoch ist, das Sie sich freiwillig versichern müßten, dann können wir Sie nicht wieder aufnehmen, wenn keine Anwartschaft besteht. Wenn Sie einen Tag arbeitslos gemeldet sind, ist das kein Problem das wir Sie als freiwillig Versicherten wieder aufnehmen."
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