Thema: Private Krankenversicherung / Anwartschaft  (Gelesen 1796 mal)

trotamundos

« am: 11. Oktober 2013, 16:14 »
Hallo!!!
Auch nach Lesen der alten Beiträge zum o.g. Thema bin ich weiter unsicher, wie ich das bei mir am besten regeln kann! :-\
Ich bin erst seit Anfang des Jahres privat versichert (DKV), habe zu Ende diesen Jahres gekündigt und noch Resturlaub, fliege Anfang Dezember und bin für 7 Monate auf Reisen. Danach werde ich erstmal arbeitslos sein und einen neuen Job suchen.
Wenn ich mich arbeitslos melde, werde ich ja normalerweise wieder gesetztlich versichert, wenn ich mich nicht "befreien" lasse, so wie ich das vertsanden habe. Nun habe ich hier im Teil "Organisatorisches" von dieser 5 Jahres-Frist gelesen. Also heißt das, weil ich noch nicht länger als 5 Jahre privatversichert bin, dass ich mich gesetzlich versichern lassen MUSS, weil die mich nicht von der Pflicht befreien?? Habe ich das richtig verstanden?! Und wenn ja, wann könnte ich mich dann frühestens wieder privat versichern lassen?
Ich hab bei der DKV gefragt, die haben mir einfach einen Antrag auf große Anwartschaft geschickt (110Euro pro Monat) und gesagt, dass ich mich ja nach Rückkehr wieder privat versichern könne, wenn ich im neuen Job soviel verdiene wie jetzt. Von diese 5Jahres-Frist wusste die Dame ncihts.
Ich will aber natürlich nicht die soviel Geld bezahlen, wenn ich sowieso dann wieder gesetzlich pflichtversichert bin und garnicht absehbar ist, ob ich mich wieder privat versichern kann.
Kann mir da vielleicht jemand einen Rat geben?!
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