Hallo zusammen!
Es tut mir wirklich leid, dass ich schon wieder eine ähnliche Frage stellen muss. Aber ich bin nach dem Lesen der ganzen Threads noch verwirrter und das AA ist auch nicht gerade hilfreich.
Zu meinem Fall:Ich habe zum 31.07.2013 gekündigt. Bin zum Arbeitsamt marschiert, habe mich arbeitssuchend gemeldet. Die haben mich wohl auch direkt arbeitslos gemeldet. Ich hatte auch schon ein erstes Gespräch mit meiner Vermittlerin, habe ihr allerdings aus einem Bauchgefühl heraus noch nichts von meinen Plänen gesagt.
Die Unterlagen vom Arbeitgeber (Arbeitsbescheinigung etc.) habe ich erst kürzlich bekommen, so dass ich erst den Termin mit der Leistungsabteilung ausmachen konnte, bei dem mir ja die ALG 1 Ansprüche ausgerechnet werden.
Folgendes Problem: Ich fliege schon am 7. August. Den Termin habe ich allerdings erst zum 15. August bekommen. Muss ich, damit die Sperrzeit in meiner Abwesenheit läuft und ich diese Anwartschaftszeit erfülle, zu diesem Termin erscheinen oder reicht es, dass ich beim AA offiziell arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet bin?
Ich würde mich kurz vorher abmelden und dann bei Rückkehr wieder offiziell anmelden.
Ich hatte mit der Dame aus der Service-Hotline telefoniert, die mir sagte, dass die Sperrzeit selbstverständlich nicht laufen wird, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe und diesen Termin nicht werde einhalten können.
Was stimmt? Ich danke euch schon jetzt für eine Aufklärung, denn diese Unwissenheit macht mich kirre.
Liebe Grüße
Bantu