Hallo zusammen,
es gibt ja schon einige Beiträge zu diesen Themen, jedoch leider auch sehr viele unterschiedlichen Meinungen und aussagen. Explizit habe ich nach gründlichem durchlesen jedoch nichts direkt finden können, jedoch hat vielleicht der ein oder andere einen Rat für mich.
Ich werde in kürze meine offizielle Kündigung erhalten, d.h. keine Sperrzeit und nichts (Ich weis es nur schon ein bisschen früher als geplant). Jetzt möchte ich diesen Punkt bzw. dieses Ereignis gerne nutzen und eine Auszeit einlegen jedoch kann ich nicht mit Gewissheit sagen ob ich nur bis zu einem Jahr unterwegs bin oder ggf. sogar 1-2 Jahre oder länger.
Kann ich nach dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe, einfach "verschwinden" und auf Reise gehen und nebenbei im ersten Jahr das Arbeitslosengeld beziehen, und falls ich länger als 1 Jahr unterwegs bin, dann eben nach dem Jahr ohne weiteres einfach weitermachen. Läuft halt dann eben aus... Um die eventuelle Zeit danach mache ich mir im Vorfeld keine Gedanken, d.h. ich brauche erstmal keine Gewissheit das ich nach Rückkehr noch Anspruch auf irgendwelche Gelder habe.
Wäre für jegliche Art von Ratschlag äußerst dankbar!
Grüße!