@Diggidi und Karoshi,
danke für eure Beiträge.
Endlich hat mir die Krankenkasse (TK) schriftlich bestätigt, dass ich meine Mitgliedschaft zum 30.6 beende und danach längstens 1 Monat Anspruch auf nachgehende Leistungen habe. Als ich mir das schriftlich bestätigen lassen wollte, meinte die Mitarbeiterin von der TK "Das ist doch gar nicht notwendig, das steht doch so im SGB V". Da ist mir echt die Kinnlade runtergefallen. Nachdem ich so viele unterschiedliche und schlicht falsche Auskünfte bei der TK erhalten hatte, habe ich auf die schriftliche Bestätigung bestanden.
Ich würde also jedem in der gleichen Situation - sprich gesetzlich pflichtversichert gewesen, selbst gekündigt, Abflug bevor die Arbeitsagentur für die Krankenkassenbeiträge einspringt - raten sich auf §19 Abs. 2 und §5 Abs. 8azu berufen, siehe oben!
Jetzt hat mir aber die TK Mitarbeiterin gesagt sie bräuchten weder mein Ticket noch meine Auslandsreisekrankenversicherung. Das würde eh dann erst geprüft werden wenn ich wieder in Deutschland bin und in die TK eintreten möchte. Jetzt möchte ich mir die Auslandskrankenversicherung allerdings natürlich bereits vor Reisebeginn "anerkennen" lassen, damit die TK nach der Reise nicht plätzlich die gesamten Beiträge für den Reisezeitraum nachfordert. Was schreibe ich denen denn da? In etwa so?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits telefonisch mit Frau ... besprochen, werde ich Deutschland für einen vorgesehenen Zeitraum von ... Monaten verlassen. Als Nachweis hierfür finden Sie im Anhang meine Auslandskrankenversicherung, die für den gesamten Zeitraum abgeschlossen ist. Ich möchte Sie bitten diese zu prüfen und mir eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass Sie diese als vollwertige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts anerkennen. Damit möchte ich sicher gehen, dass bei meinem Wiedereintritt - sobald ich meinen Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland verschiebe - keine Beitragszahlzungen für den Zeitraum meines Auslandsaufenthaltes nachgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
...
Mir geht es dabei v.a. darum ob als was die TK die Auslandskrankenversicherung anerkennen soll? Ist da die Formulierung "vollwertige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall für den Zeitraum meines Auslandsaufenthalts" korrekt gewählt?
Freundlichen Gruß
Boris